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§ 12 ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN (Government Grants) / 4.2 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 26

IAS 20.20 – IAS 20.22 unterscheiden – nicht sehr trennscharf – zwei Typen von Zuwendungen zum Einkommen (Ertrags- und Aufwandszuschüsse), die mit Entstehung des Zuwendungsanspruchs sofort ergebniswirksam zu erfassen sind:

  • solche für bereits entstandene Aufwendungen oder Verluste (ohne zugehörige künftige Aufwendungen);
  • unter bestimmten Umständen zugesagte unmittelbare finanzielle Hilfe (etwa zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei drohender Insolvenz).
 

Rz. 27

Zukunftsbezogene Zuwendungen zum Einkommen (Ertrags- bzw. Aufwandszuschüsse, Rz 9) sind nach IAS 20.12 periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen zu vereinnahmen (Rz 25). Eilt die Zuschussgewährung den Aufwendungen zeitlich voraus, ist die "Vorauszahlung" zunächst als Rechnungsabgrenzungsposten (deferred income) zu passivieren und dann nach Anfall des bezuschussten Aufwands aufzulösen.

 

Rz. 28

Der Ausweis der erfolgsbezogenen Zuwendungen in der GuV (bzw. dem GuV-Teil der Gesamtergebnisrechnung) kann wahlweise nach IAS 20.29 als Kürzung von den bezuschussten Aufwendungen (Nettoausweis) oder unter den sonstigen Erträgen (other income) erfolgen (Bruttoausweis). Im Einzelfall kann gem. IAS 20.31 eine Anhangerläuterung zum gewählten Ausweis erforderlich sein.

 

Rz. 29

Das Hauptproblem bei der Bearbeitung von Zuwendungen zum Einkommen besteht in der richtigen periodischen Zuordnung (matching). Dies gilt insbes. bei der Bezuschussung von längerfristigen Entwicklungsprojekten. Als Illustration kann das Beispiel eines Zuschusses für Fortbildungsmaßnahmen (training) dienen. Dazu kommen folgende zeitliche Kriterien in Betracht:

  • Zuordnung zu den direkten Kosten der Ausbildung;
  • Zuordnung zu den Lohnkosten für die fortzubildenden Beschäftigten während der Laufzeit des Projekts;
  • zeitliche Zuordnung über die Laufzeit de...

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