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§ 11 AUSSERPLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN, WERTAUFHOLUNG (Im ... / 5.10.1 Full-goodwill-Methode

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 216

Bei der Erstkonsolidierung eines nicht im 100 %igen Eigentum stehenden Tochterunternehmens kann das Mutterunternehmen entscheiden, ob es die nicht beherrschenden Anteile (non-controlling interests, NCI)

  • zum fair value der Anteile am Tochterunternehmen und damit inkl. eines goodwill bewertet (full-goodwill-Methode) oder
  • zum fair value des Nettovermögens des Tochterunternehmens und damit ohne goodwill (purchased-goodwill-Methode).

Entscheidet sich das Unternehmen für die full-goodwill-Methode, ergeben sich keine Besonderheiten beim verpflichtend für den Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) vorzunehmenden impairment-Test. Wie bei allen anderen Vermögenswerten ist deren Buchwert mit dem vollen (den NCI-Anteil inkludierenden) erzielbaren Betrag zu vergleichen. Ein evtl. Wertminderungsverlust ist auf das Mutterunternehmen und das NCI aufzuteilen. Wenn das Tochterunternehmen eine eigene CGU ist, muss gem. IAS 36.C8 diese Verteilung nach dem Gewinnverteilungsschlüssel erfolgen.

Nach Maßgabe von IAS 36.IE68A Example 7B ist wie folgt zu rechnen:

 
Praxis-Beispiel

Mutterunternehmen X erwirbt 80 % der Kapital- und Stimmrechte am Unternehmen Y für 2.100 TEUR zum 1.1.00. Zu diesem Stichtag beträgt der fair value der Nettovermögenswerte 1.500 TEUR. Der auf die Minderheitsinteressen entfallende fair value von Y beträgt insgesamt 350 TEUR. X optiert zur full-goodwill-Methode. Y stellt eine CGU dar. Daraus ergibt sich:

 
  TEUR
Kaufpreis-Anteil 2.100
Fair value des Minderheitenanteils 350
Gesamtwert der Akquisition 2.450
Fair value des Nettovermögenswerts 1.500
Goodwill 950

Die erworbene Tochtergesellschaft Y soll eine CGU darstellen, die aber auch Synergieeffekte auf andere CGUs der Mutterunternehmung bewirkt. Dieser Teil des goodwill beträgt 500 TEUR, bei der erworbenen Tochtergesellschaft ...

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