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§ 1 RAHMENKONZEPT (Conceptual Framework) / 2.1 Ziele und Bestandteile des Abschlusses

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 5

Als Zweck bzw. Zielsetzung von allgemeinen Abschlüssen (general purpose financial reporting) wird im Conceptual Framework die Befriedigung von Informationsbedürfnissen genannt, die für diejenigen, die dem Unternehmen Ressourcen zur Verfügung gestellt haben oder dies erwägen, entscheidungsnützlich sind (decision usefulness, CF.1.2 ff.). Derartigen Bedürfnissen dienende Informationen können auch für weitere Gruppen (etwa Regulatoren) wichtig sein. Allgemeine Abschlüsse seien aber nicht primär für die Interessen solcher sonstigen Gruppen bestimmt (CF.1.10). Entscheidungsnützlich sind nicht nur Informationen, die Entscheidungen hinsichtlich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von Anteilen, Darlehen usw. betreffen. Umfassender wird auf Informationen abgestellt, die Entscheidungen zur Ressourcenallokation angehen. Hierzu gehören neben den Entscheidungen der (potenziellen) Kapitalgeber auch Entscheidungen zur Einflussnahme auf das Management (CF.1.2). Dies können Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern in den Organen des Berichtsunternehmens sein (CF.BC1.38) oder Entscheidungen über die Angemessenheit der Bezüge des Managements (CF.BC1.36).

 

Rz. 6

In der Neufassung aus 2018 wird erstmals auch im Zusammenhang mit der Zielsetzung allgemeiner Finanzberichterstattung (general financial reporting; CF.1.13 ff.) sowie der Zielsetzung von Abschlüssen (financial statements; CF.3.2) unter dem Begriff der "stewardship" die Rechenschaftsfunktion angesprochen. Stewardship lässt sich untechnisch als Treuhänderschaft übersetzen und meint die Tatsache, dass das Management mit ihm anvertrauten Ressourcen arbeitet. In der Terminologie der neoinstitutionellen Ökonomie geht es um die Rechenschaft des Agenten gegenüber den Prinzipalen. Inhaltlich betrifft dies Folgendes: Fü...

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