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Vertragsrecht und Steuern: Rücktritt vom Vertrag

Susanne Christ
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1 Allgemeines

Der Rücktritt von einem Vertrag kann in unterschiedlicher Weise für Besteuerung der Mandantschaft erheblich sein. So kann der Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag dazu führen, dass die bereits durch den Abschluss des wirksamen Kaufvertrags entstandene Grunderwerbsteuer nach § 16 GrEStG nicht erhoben wird. Die verschiedenen in § 16 GrEStG enthaltenen Tatbestände zeigen, dass nicht automatisch jeder Rücktritt vom Kaufvertrag zum "Entfallen" der Grunderwerbsteuer führt. So ist in bestimmten Fällen eine 2-Jahres-Frist einzuhalten, während in anderen Fällen, vor allem, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Verletzung vertraglicher Pflichten besteht, auf die Einhaltung dieser Frist verzichtet wird. Steuerberater, die mit solchen Fragen befasst sind, bedürfen, um hier für die Mandantschaft steuerlich optimale Ergebnisse zu erzielen, und um eigenen Haftungsrisiken zu minimieren, der genauen Kenntnis der Voraussetzungen/Rechtsfolgen des zivilrechtlichen Rücktritts.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Die zivilrechtlichen Folgen eines Rücktritts haben nicht nur bei der Grunderwerbsteuer Bedeutung, sondern auch bei einer Reihe weiterer wichtiger Steuerarten, wie die Umsatz-, Schenkungs- oder Einkommensteuer. Im Folgenden wird ein Überblick über die Voraussetzungen und über die Rechtsfolgen des zivilrechtlichen Rücktrittsrechts gegeben, soweit dies für die steuerliche Beratung von Bedeutung ist. Auch werden Fragen der steuerlichen Folgen eines Rücktritts bei den verschiedenen Steuerarten, insbesondere bei der Grunderwerbsteuer und der Umsatzsteuer, näher beleuchtet, um betroffenen Steuerberaterinnen und -beratern Hilfestellungen für die Beratung zu geben.

Der Rücktritt von einem Vertrag stellt eine Ausnahme von der Regel dar, dass schuldrechtliche Verträge so, wie sie abge...

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