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Umsatzsteuererklärung 2020

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2020 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2020 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2020 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich dahinter verbergenden Probleme verschaffen. Soweit sich aus der aktuellen Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder den Verwaltungsanweisungen Besonderheiten für 2020 ergeben, wird jeweils bei den entsprechenden Positionen darauf hingewiesen.

Die Jahressteuererklärung für 2020 ist natürlich geprägt durch die temporäre Steuersatzabsenkung in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020. Da die Vordrucke von der Finanzverwaltung schon im Herbst 2019 veröffentlicht wurden, sind für die Steuersätze von 16 % und 5 % keine besonderen Erfassungsfelder vorhanden. Die Umsätze des zweiten Halbjahrs 2020 sind deshalb jeweils in einer Sammelposition zu erfassen.

Die Jahressteuererklärung 2020 ist von der Struktur her entsprechend der Vorjahreserklärung aufgebaut. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen bei Einschaltung eines Fiskalvertreters ist eine neue Anlage FV mit aufgenommen worden. Eine kleine inhaltliche Veränderung hat sich im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerverfahren) ergeben, da jetzt auch die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten unter die Regelung des § 13b UStG fällt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2020 ist § 18 Abs. 3 UStG. Allerdings sind für die die Umsatzsteuer betreffenden Fragen bei der Erstellung der Jahreserklärung 2020 alle Vorgaben des UStG anzuwenden, gleiches gilt für die Anweisungen der Finanzverwaltung (USt...

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