Buchung der Berufsgenossenschaftsbeiträge
Bei den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft ist darauf zu achten, welches Jahr sie betreffen.
Im laufenden Jahr wird wie folgt gebucht:
Buchung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4138/6120 | Beiträge zur Berufsgenossenschaft | 1200/1800 | Bank |
Die Endabrechnung der Berufsgenossenschaft erfolgt erfahrungsgemäß erst im Mai des Folgejahrs. Aus diesem Grund ist in der Bilanz eine sonstige Rückstellung in der voraussichtlichen Höhe zu bilden.
Rückstellung für Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Es wird eine Rückstellung in Höhe von 3.000 EUR gebildet. Die Rückstellungshöhe wurde aufgrund von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Wenn sich weder die Gesamtsumme der Löhne noch die Aufteilung nach Gefahrenklassen wesentlich geändert hat, kann der Vorjahreswert als Grundlage für die Rückstellung genommen werden.
Der endgültige Bescheid lautet über 2.900 EUR.
Buchung per 31.12.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4138/6120 | Beiträge zur Berufsgenossenschaft | 3.000,00 | 0970/3070 | Sonstige Rückstellungen | 3.000,00 |
Wenn der Beitragsbescheid im Folgejahr eintrifft, wird wie folgt gebucht:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0970/3070 | Sonstige Rückstellungen | 3.000,00 | 1200/1800 | Bank | 2.900,00 |
2735/4930 | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 100,00 |
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