Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Teil F Verrechnungspreise in der Konzernfinanzierung / 2.1.2 Kurzfristige Referenzzinssätze

Dr. Karolina Kaiser, Dr. Christian M. Scholz
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 141

LIBOR steht für "London Interbank Offered Rate" und wird von der British Bankers' Association in London festgelegt, die die wichtigsten international tätigen Banken repräsentiert. LIBOR-Zinssätze werden für zehn verschiedene Währungen und Laufzeiten berechnet. Die zugrunde liegenden Währungen umfassen den australischen Dollar, den kanadischen Dollar, den Schweizer Franken, die dänische Krone, den Euro, das Pfund Sterling, den Yen, den Neuseeland-Dollar, die schwedische Krone und den US-Dollar. Die Laufzeiten des LIBORs umfassen den Ein- und Zweiwochen-Horizont sowie monatsweise ansteigend alle Zeithorizonte zwischen einem und zwölf Monaten.[1]

 

Rz. 142

Analog zum LIBOR repräsentiert der EURIBOR (Euro InterBank Offered Rate) den Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft. Derzeit melden 43 Kreditinstitute bankarbeitstäglich Zinssätze zu seiner Ermittlung. Auch der EURIBOR wird für Zeithorizonte von einer Woche bis zu zwölf Monaten berechnet. Im Vergleich zum LIBOR hat der EURIBOR als Referenzzinssatz eine wesentlich höhere Bedeutung.[2]

 

Rz. 143

Für sehr kurzfristige Anlagen im Interbankengeschäft, über den Zeitraum einer Nacht, werden für zahlreiche Währungsgebiete auch sogenannte Overnight-Rates veröffentlicht. Für den Euroraum ist dies der EONIA (Euro OverNight Index Average), zu dem auf dem Interbankenmarkt im Euro-Währungsgebiet unbesicherte Ausleihungen in Euro von einem Tag auf den nächsten gewährt werden. Die Banken, die für den EONIA quotieren, sind dieselben, die auch für den EURIBOR ihre Zinssätze bekanntgeben. Der EONIA wurde von der European Banking Federation (EBF) unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 1999 ins Leben gerufen und ist heute ein weltweit anerkannter Zinsindex (Benchmark) für kurzfristige unbesicherte Gel...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Ertragsteuern Online enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Keiner gewinnt allein
Keiner gewinnt allein
Bild: Haufe Shop

Warum es ohne Netzwerk nicht geht! Erfolg entsteht meist nicht im Alleingang. Der Schlüssel zum Erfolg liegt vielmehr in der richtigen Verbindung zu den richtigen Menschen. Durch kluge Verbindungen lassen sich selbst komplexe Herausforderungen meistern. Hier erfahren Sie, wie strukturiertes Netzwerken den Weg zum nächsten Karriereschritt ebnen kann und Probleme gelöst werden können.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren