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Gendiagnostikgesetz und Arbeitsleben (BB 2009, Heft 41, S. 2198)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Am 1.2.2010 wird das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) vom 21.7.2009 in Kraft treten.[1] Damit hat eine jahrzehntelange Diskussion einen zumindest vorläufigen Abschluss gefunden. Es gibt nur wenige neuere Gesetze, deren grundsätzliche Probleme so eingehend erörtert worden sind.[2] Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes folgt aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, 12, 26, Art. 72 Abs. 2 und Art. 73 Abs. 1 Nr. 8 GG.

[1] Zu Ausnahmen vgl. § 27 Abs. 2 bis 4 GenDG, zum Gesetzgebungsverfahren Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drucks. 633/08 = BT-Drucks. 16/10532; Stellungnahme des Bundesrates, daselbst S. 45 ff.; dazu Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drucks. 16/10582; Ausschuss für Gesundheit, BT-Protokoll Nr. 16/105; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drucks 16/12713, daselbst S. 36 f. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse; BT-Plenarprotokoll 16/183 Stenografischer Bericht der ersten Beratung, S. 19541 f., 19623 ff.; BT-Plenarprotokoll 16/218, Stenografischer Bericht der zweiten und dritten Beratung, S. 23741 ff.; Entschließungsanträge BT-Drucks.16/12719, 16/12720, 16/12745, . 16/12746; Empfehlungen der Ausschüsse, BR-Drucks. 374/1/09. Vgl. auch Gesetzentwurf der Abgeordneten Bender u. a. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, BT-Drucks. 16/3233.
[2] Vgl. die Nachweise bei Wiese, Genetische Analysen und Rechtsordnung, 1994, S. 11 ff. und passim, insbesondere Literaturverzeichnis S. 110 ff.; zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetrz – GenDG) – im Folgenden E-GenDG – Hasskarl/Ostertag, MedR 2005, 640 (644 ff.); Wiese, BB 2005, 2073 ff., zur Stellungnahme des Nationalen Eth...

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