Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Besteuerung von Erträgen aus Finanzinnovationen (Teil II ... / a) Index-Zertifikate

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Papiere ohne Emissionsrendite sind zunächst sog. Index-Zertifikate, d. h. etwa Dax-Zertifikate oder Euro-Zertifikate mit – ggf. partieller – Rückzahlungsgarantie.[82] Gemeint sind sog. Garantiezertifikate, d. h. die Höhe des Ertrages ist abhängig vom jeweiligen Stand des Indexes zum Zeitpunkt der Veräußerung; der Emittent garantiert aber einen Mindestbetrag im Zeitpunkt der Einlösung. Werden derartige Zertifikate zu einem niedrigeren Preis erworben als eingelöst, so sind die aus der Rückzahlung der Zertifikate erlangten Beträge gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c 2. Alt., Satz 2 und 4 EStG steuerpflichtig.

Index-Zertifikate mit Kapitalrückzahlungsgarantie erfüllen die Voraussetzung von sonstigen Kapitalforderungen i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c EStG.[83] Der Tatbestand von § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG verlangt hierfür lediglich, dass die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden ist, auch wenn die Höhe des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Der Erwerber etwa eines Zertifikats der genannten Art erwirbt eine auf Geldleistung gerichtete Forderung gegen die Emittentin, nämlich zum vereinbarten Rückzahlungstermin einen Betrag ausbezahlt zu bekommen, der dem jeweiligen Index zu einem bestimmten Termin entspricht, mindestens jedoch den garantierten Rückzahlungsbetrag. Damit ist jedenfalls die Rückzahlung des Kapitalvermögens zugesagt.[84] Da die Emittentin nur für den Fall eines gegenüber dem garantierten Rückzahlungsbetrag höheren Index-Kurses verpflichtet ist, einen höheren Betrag zu zahlen, hängt es von der künftigen Entwicklung des Kurses als ungewissem Ereignis ab, ob und ggf. in welcher Höhe ein über dem garantierten Rückzahlu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Keiner gewinnt allein
Keiner gewinnt allein
Bild: Haufe Shop

Warum es ohne Netzwerk nicht geht! Erfolg entsteht meist nicht im Alleingang. Der Schlüssel zum Erfolg liegt vielmehr in der richtigen Verbindung zu den richtigen Menschen. Durch kluge Verbindungen lassen sich selbst komplexe Herausforderungen meistern. Hier erfahren Sie, wie strukturiertes Netzwerken den Weg zum nächsten Karriereschritt ebnen kann und Probleme gelöst werden können.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren