Das BMF hat die vorläufige Staatenaustauschliste für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zum 30.9.2020 bekannt gegeben.
Vorläufige Staatenaustauschliste
Nach den Vorgaben des (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2020 zwischen BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staats im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht. Die vorläufige Staatenaustauschliste wurde nun bekannt gegeben.
BMF, Schreiben v. 28.1.2020, IV B 6 - S 1315/19/10030 :015