Haufe Online Redaktion
Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2018 bekannt gegeben.
In einer Tabelle werden die Pauschbeträge länderbezogen aufgeführt. So beträgt beispielsweise der Pauschbetrag für Übernachtungskosten für Dänemark 143 EUR.
BMF, Schreiben v. 8.11.2017, IV C 5 - S 2353/08/10006 :008
Schlagworte zum Thema:
Auslandsreise, Pauschbetrag, Verpflegungspauschale, Übernachtungskosten, BMF-Schreiben
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