Haufe Online Redaktion
Das BMF hat weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung geklärt.
Besteuerung von Unterschiedsbeträgen
Im Fokus des aktuellen Schreibens steht die Besteuerung von Unterschiedsbeträgen i. S. d. § 56 Absatz 1 Satz 2 InvStG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz 5 ff. InvStG 2004 und § 13 Abs. 4a u. 4b InvStG 2004.
BMF, Schreiben v. 19.12.2019, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :004
Schlagworte zum Thema:
Investmentsteuergesetz, BMF-Schreiben
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2395
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.420
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.017
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.56735
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.094
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.943
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.8016
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.061
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.576
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung - Anleitung und Berechnung
1.410
-
Anhörung zu dem Mindeststeuererklärungsvordruck
31.05.2024
-
4. Rückabwicklung der Sonderabschreibung und Korrekturmöglichkeit
29.05.2024
-
5 Beihilferechtliche Voraussetzungen der Sonderabschreibung
29.05.2024
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
29.05.2024
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
29.05.2024
-
3. Berechnung der Sonderabschreibung und Begünstigungszeitraum
29.05.2024
-
FAQ zur neuen Grundsteuer
29.05.2024
-
Steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene im Saarland
28.05.2024
-
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
23.05.20241
-
Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds
22.05.2024