Das BMF hat die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 anzuwenden sind.
Der Kapitalwert gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG ist nach der am 22.4.2015 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2010/2012 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle in dem BMF-Schreiben ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.
BMF, Schreiben v. 02.12.2015, IV C 7 - S 3104/09/10001