Haufe Online Redaktion
Die Finanzverwaltung hat im Anwendungsschreiben zum InvStG in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung eine neue Randziffer aufgenommen.
Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz (InvStG)
In der Ergänzung mit Rz. 7.28a geht es um eine Nichtbeanstandungsregelung zum Umgang mit der Änderung des § 7 Abs. 5 InvStG durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz.
BMF, Schreiben v. 1.6.2021, IV C 1 - S 1980 - 1/19/10027 :006
Anwendungsschreiben: BMF, Schreiben v. 21.5.2019
Schlagworte zum Thema:
Investmentsteuergesetz
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