Die Finanzverwaltung äußert sich zur Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 15.3.2019 ergangen sind.
Positivliste zur Anwendung von BMF-Schreiben wurde veröffentlicht
Mit dem BMF-Schreiben wird eine Positivliste ( Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) veröffentlicht. BMF-Schreiben, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, werden für nach dem 31.12.2017 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Die Anwendung bleibt jedoch für vor dem 1.1.2018 verwirklichte Steuertatbestände unberührt, soweit das jeweilige Schreiben nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben überholt ist.