Haufe Online Redaktion
Das BMF bezieht zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen Gas zugrundeliegenden Leistungsbeziehungen Stellung.
Ausgleich von Mehr- bzw. Mindermengen an Gas
Die Finanzverwaltung weist in dem Schreiben auf die Abrechnungen zwischen den Marktakteuren der Gasversorgungsnetze hin und äußert sich zur umsatzsteuerrechtlichen Würdigung der unterschiedlichen Leistungen. Der UStAE wird geändert.
BMF, Schreiben v. 20.8.2020, III C 2 - S 7124/20/10001 :001
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer, Abrechnung
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