Bayerische Bauordnung (BayBO) | |
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Fassung | 24.07.2020 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 21 vom 31.07.2020 S. 381 |
Änderung | Art. 83 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Übergangsvorschrift, die sich auf die Errichtung von Windenergieanlagen bzw. deren Genehmigung bezieht, wird angepasst. |
Nichtraucherschutzgesetz Hessen (HessNRSG) | |
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Fassung | 23.06.2020 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 36 vom 23.06.2020 S. 430 |
Änderung | § 6 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Geltungsdauer wird bis zum 31.12.2021 verlängert. |
Hessisches Wassergesetz (HWG) | |
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Fassung | 04.09.2020 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 46 vom 10.09.2020 S. 573 |
Änderung | § 25 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ein Verweis wird redaktionell angepasst. |
Niedersächsische Bauordnung (NbauO) | |
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Fassung | 15.07.2020 |
Fundstelle | Nds. GVBl. Nr. 27 vom 17.07.2020 S. 244 |
Änderung | §§ 53, 61, Anhang |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Innenarchitekten können als Entwurfsverfasser Bauvorlagen für Nutzungsänderungen von Gebäuden unterschreiben. Bestimmte vorübergehende Nutzungsänderungen werden vom Erfordernis der Genehmigung befreit. Behelfsbauten, die in einer Notsituation erforderlich sind, dem Brandschutz, dem Bevölkerungsschutz, der medizinischen Versorgung oder der Unterbringung des für diese Zwecke erforderlichen Personals dienen und nur vorübergehend aufgestellt werden, sind verfahrensfrei und werden dementsprechend in den Anhang der Bauordnung aufgenommen. |
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