Kurzbeschreibung

Schriftliche Beauftragung eines Mitarbeiters zum selbstständigen Bedienen von Erdbaumaschinen (z. B. gemäß DGUV-R 100-500, Kap. 2.12 oder DGUV-R 101-008).

Vorbemerkung

Mitarbeiter dürfen Erdbaumaschinen nur bedienen, wenn sie vom Unternehmer dazu beauftragt sind (Abschnitt 3.2, Kap. 2.12 DGUV-R 100-500). Es ist empfehlenswert, die Mitarbeiter immer schriftlich zu beauftragen. Ein Exemplar der Beauftragung ist jeweils für den Mitarbeiter, eines für die Personalunterlagen bestimmt.

Mustertext

Herr/Frau  
Geburtsdatum  
Straße  
Wohnort  

wird damit beauftragt, in unserem Betrieb selbstständig Erdbaumaschinen zu führen.

 

Die Beauftragung ist beschränkt auf folgende Erdaumaschinen:

Hersteller Typ
   
   
   
   
   
   
   
   

Herr/Frau _____ hat dem Unternehmen seine/ihre Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen nachgewiesen.

 

Die Schulung erfolgte am <Datum> durch <Person/Institution>, <Straße>, <Ort>.

 

Herr/Frau _____ wird durch regelmäßige – mindestens jährlich stattfindende – Unterweisungen von seinem/ihrem Vorgesetzten auf die besonderen Gefährdungen beim Umgang mit Erdbaumaschinen und die von ihm/ihr einzuhaltenden Schutzmaßnahmen hingewiesen. Vor dem Einsatz neuer Erdbaumaschinen wird Herr/Frau _____ ebenfalls entsprechend unterwiesen.

         
Ort, Datum   Unternehmer/Stellvertreter   Mitarbeiter
[1] Bei der Beauftragung der Person sollten die DGUV-V 70 (Fahrzeuge) und ggf. auch die branchenüblichen Vorschriften berücksichtigt werden, wenn die Baumaschine als Fahrzeug gilt. Fahrzeug ist auch der fahrzeugtechnische Teil von Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen, sofern sie selbstfahrend oder als Anhängerfahrzeuge verfahrbar sind.

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