Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanspruch

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führen in Teilzeit / 6 Nutzen und Hürden im Überblick

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
San Marino / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in San Marino um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Russland um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwilli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Belarus um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Kasachstan um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 3.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in der Ukraine um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 2.1 Ausschluss

Rz. 2 Regelmäßig ist es für den Rentenanspruch ohne Bedeutung, auf welcher Ursache die gesundheitliche Beeinträchtigung beruht. Ein Rentenanspruch wird nämlich grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn die Gesundheitsstörung durch schuldhaftes Verhalten des Berechtigten eingetreten ist. Die Rente soll nur dann ausgeschlossen sein, wenn die sie begründenden Gesundheitsstörunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 104 Minder... / 2.1 Versagung der Rente

Rz. 2 Zu den Renten aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zählen u. a. die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43 und 240), Renten für Bergleute (§ 45), die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37) und die großen Witwen- bzw. Witwerrenten, die wegen Erwerbsminderung gezahlt werden (§ 46 Abs. 2, § 243 Abs. 2 und 3).Eine entsprechende Anwendung au...mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 6 Beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen besteht der Rentenanspruch nicht. Er ist kraft Gesetzes ausgeschlossen. Der Rentenausschluss ist vom Rentenversicherungsträger von Amts wegen festzustellen. Dabei hat der Rentenversicherungsträger kein Ermessen.mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 2.2 Absicht

Rz. 3 Während es anfänglich (§ 1261 RVO a. F.) für den Ausschluss als ausreichend angesehen wurde, dass der Versicherte sich vorsätzlich invalide gemacht hat, ist später dann in § 1277 Abs. 1 Satz 1 RVO das Tatbestandsmerkmal "absichtlich" eingefügt worden. Absichtlich handelt, wer erstens weiß, dass er durch sein Tun die Erwerbsminderung herbeiführt, und zweitens dies auch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 2.3 Hinterbliebenenrenten

Rz. 10 § 99 Abs. 2 erfasst die Hinterbliebenenrenten. Das sind die Witwen- und Witwerrenten (§ 46) sowie die Waisenrenten (§ 48), nicht jedoch die Erziehungsrente gemäß § 47 (vgl. Rz. 5). Der Beginn der Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (§ 243) richtet sich nach der Sonderregelung in § 268 (Rente ab Antragsmonat). Rz. 11 Die Hinterbliebenenren...mehr

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Jansen, SGB VI § 104 Minder... / 2.2 Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen

Rz. 4 Die Begriffe Verbrechen und vorsätzliches Vergehen sind in § 12 StGB definiert. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die mindestens mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind; Vergehen sind rechtswidrige Taten, die mindestens mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 1 und 2 StGB). Unerheblich sind hierbei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 105 Tötung... / 2.1 Ausschluss

Rz. 2 § 105 schließt die Personen von der Gewährung einer Rente wegen Todes aus, die den Tod des Versicherten vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt haben (vgl. auch BSG, Urteil v. 8.2.2017, B 14 AS 3/16 R). Der Rentenausschluss betrifft die Hinterbliebenenrenten (§§ 46, 48, 243, 243a und 304) und die Erziehungsrenten (§ 47). Insoweit hat der Gesetzgeber gege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2.1 Rentenende bei Befristung

Rz. 2 Abs. 1 stellt klar, dass eine befristete Rente spätestens mit Ablauf der Frist endet. Er trifft eine Regelung dahin, dass der Wegfalltermin stets auf das Ende eines Kalendermonats festzusetzen ist. Damit wird auch zum Ausdruck gebracht, dass es eines Entziehungsbescheides (§ 48 SGB X) nicht bedarf. Der Rentenbescheid verliert vielmehr durch Zeitablauf seine Wirkung (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.1 Rentenbeginn bei Änderung der Rentenhöhe

Rz. 2 Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente (Rentenerhöhung oder -minderung) nach ihrem Beginn, wird durch Abs. 1 bestimmt, dass diese in neuer Höhe grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet wird, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist. § 100 ergänzt somit die Regelung des § 48 SGB X, denn diese Vorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die die Regelungen in § 1290 RVO, § 67 AVG im Wesentlichen übernommen hat, enthält Regelungen für den erstmaligen Beginn sowie die Wiedergewährung einer Rente. § 99 macht keine Aussagen zur Änderung laufender Renten sowie zum Ende einer Rentengewährung. Dies ist vielmehr ausschließlich in § 100 geregelt. Den Beginn einer befristeten Rente bestimmt die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 2.2 Versichertenrenten

Rz. 5 Abs. 1 regelt den Rentenbeginn für alle Versichertenrenten. Dies sind im Einzelnen die Altersrenten (§§ 35 bis 38, 40, 236 bis 238), die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 240), die Rente für Bergleute (§ 45) sowie die Erziehungsrente (§ 47). Nach früherem Recht war auch die Erziehungsrente eine Rente aus eigener Versicherung. In § 33 Abs. 4 wird sie je...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.3 Zusammentreffen von Renten und Einkommen

Rz. 8 Bei Abs. 1 Satz 2 handelt es sich um eine gesetzliche Klarstellung. Das in § 100 Abs. 1 Satz 1 verankerte Monatsprinzip gilt nicht, wenn sich die Höhe der Rente aufgrund des Zusammentreffens mit Einkommen ändert. In diesen Fällen ist die Rente taggenau in geänderter Höhe zu leisten. Dadurch werden Versorgungslücken beim Wegfall von Einkommen und Überversorgung beim Hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 1b Die Beanstandung von Pflichtbeiträgen führt i. d. R. zu Lücken im Versicherungsverlauf, die sich für Versicherte sowohl auf ihre Rentenansprüche (z. B. bei der Prüfung von Wartezeiten oder von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) als auch auf ihre Rentenhöhe negativ auswirken können. Zur Abwendung unerwünschter Rechtsfolgen räumt § 202 Versicherten Dispositionsmö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.6.3 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe

Wenn sich herausstellt, dass eine durchgeführte Leistung zur Teilhabe erfolglos geblieben ist, hierfür Übergangsgeld gewährt wurde und nachträglich für denselben Zeitraum der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente festgestellt wird, gilt der Rentenanspruch bis zur Höhe des Übergangsgelds bereits als erfüllt (§ 116 Abs. 3 SGB VI). Der Rentenanspruch bleibt für denselben Zei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 3.1 Vorteile der vollen Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in Unternehmen

Da der Arbeitgeber für einen Minijobber bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts zahlt, ist zurzeit (seit 2020) nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % auszugleichen. Das sind 3,6 % Eigenanteil für den Minijobber. Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht zahlt der Arbeitgeber nur den Pauschalbeitra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.9 Umwandlung und Wegfall

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze vom 22. Dezember 2023[1] wurden durch die Anfügung eines Absatzes 7 bei § 43 SGB VI Verbesserungen für erwerbsgeminderte Personen geschaffen. Demnach können ab 1.1.2024 Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, bis zu 6 Monate ihre L...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 TVöD endet das Arbeitsverhältnis, sofern dem Beschäftigten der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; fr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.2 Überzahlung des Krankengeldzuschusses als Rentenvorschuss (Absatz 3 Satz 2)

§ 13 Abs. 3 Satz 2 geht davon aus, dass der Krankengeldzuschuss nur bis zu dem Zeitpunkt gewährt wird, von dem ab der Arbeitnehmer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält. In § 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD ist – anders als in § 13 TV-V – ausdrücklich geregelt, dass ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.3 Verletzung der Mitteilungspflicht (Absatz 3 Satz 3)

Verzögert der Arbeitnehmer schuldhaft, dem Arbeitgeber die Zustellung des Rentenbescheides mitzuteilen, so gelten die nach dem Tage der Zustellung des Rentenbescheides überzahlten Krankengeldzuschüsse "in vollem Umfang als Vorschuss". Dies bedeutet, dass im Fall einer schuldhaften Verzögerung der Zustellung des Rentenbescheids der Anspruch in voller Höhe der für die Zeit nac...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Versorgungskassen / 3 Was sind Beiträge an eine Versorgungskasse?

Arbeitgeber sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie erwerben also keine Rentenansprüche gegen eine öffentliche Kasse, die mit denen von Arbeitnehmern vergleichbar sind. Um im Alter abgesichert zu sein, können Beiträge an eine Versorgungskasse geleistet werden, die ab einem bestimmten Alter eine Geldrente auszahlt. Gleiches gilt zumeist für Freiberuf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waisenrente / 1.6 Paralleler Rentenanspruch

Besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf mehrere Halbwaisenrenten, wird nach § 89 Abs. 3 SGB VI nur die höchste Waisenrente geleistet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 11.3 Rentenansprüche

In der Rentenversicherung richtet sich die Höhe der Rentenansprüche grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für die Rentenberechnung wird für Beschäftigte im Übergangsbereich allerdings das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. D. h., dass sich aufgrund des reduzierten Arbeitnehmerbeitrags keine reduzierten Rentenanwartschaften ergeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 4 Parallele Rentenansprüche

Besteht Anspruch auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird die höchste dieser Rente gezahlt und bei gleich hohen Renten gilt die in § 89 SGB VI dargestellte Reihenfolge. Auch mehrere Ansprüche auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können zusammentreffen, z. B. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 2.1 Schwerbehinderteneigenschaft bei Rentenbeginn

Für den Rentenanspruch ist der Tag entscheidend, an dem die Schwerbehinderung eingetreten ist. Der Zeitpunkt der behördlichen Anerkennung ist für den Rentenanspruch nicht relevant. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss ausschließlich bei Rentenbeginn – also direkt an diesem Tag – vorliegen. Praxis-Beispiel Rentenbeginn Die alters- und versicherungsmäßigen Voraussetzungen sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 4 Rentenversicherung

Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen kann ein Rentenanspruch erworben oder der spätere Rentenanspruch erhöht werden. 4.1 Personenkreis In der Rentenversicherung sind zur freiwilligen Versicherung für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind: Deutsche mit Wohnsitz im In- oder Ausland, Ausländer und Staatenlose, die i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenwegfall / 5 Rentenwegfall wegen Tod

Versterben Bezieher einer Rente im Laufe eines Monats, fällt der Rentenanspruch und somit die entsprechende Rentenzahlung mit Ablauf des Todesmonats weg. Praxis-Beispiel Rentenwegfall wegen Todes a) Bezieher einer Erwerbsminderungsrente verstirbt am 12.6. b) Bezieher einer Altersrente verstirbt am 1.6. c) Bezieher eine Witwenrente verstirbt am 30.6. In allen 3 Fällen besteht der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 2 Ausweis über die Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen erhalten von den Versorgungsämtern auf Antrag einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch sowie die Art und der Umfang ihrer Behinderung. Mit dem Ausweis wird der Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft geführt. In der Regel wird der Ausweis befristet für 5 Jahre ausgestellt. Für einen Rentenanspruch muss ein Grad der Behin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 3 EStG – Überblick

Rn. 165 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG enthält einen umfangreichen Katalog an Steuerbefreiungen. Steuerfrei sind danach (abschließende Aufzählung!):mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 4.2.2 Zielversorgung gewählt

Die externe Teilung mit Wahl einer Zielversorgung ist grundsätzlich zwischen dem ausgleichsberechtigten Ehepartner und dem Versorgungssystem des anderen ausgleichspflichtigen Ehepartners zu vereinbaren. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn der eine Ehepartner statt der internen Teilung einen anderen Rentenanspruch aufstocken oder neu begründen möchte. Praxis-Beisp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 10 Besitzschutzregelung

Wer in naher Vergangenheit Rente bezogen hat, soll bei erneutem Rentenanspruch mindestens die "alte" Rente weiter erhalten. Der Besitzschutz bezieht sich nicht – wie vor der Rentenreform von 1992 – auf den Zahlbetrag, sondern auf die "früheren" persönlichen Entgeltpunkte bzw. persönlichen Entgeltpunkte (Ost).[1] 10.1 Versichertenrenten Der Besitzschutz kommt zum Tragen bei eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenwegfall / 2.1 Wegfall der Anspruchsgrundlagen

Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr vor (z. B. Besserung des Gesundheitszustands), endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall ist, also ob bereits mit Wegfall der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage (für die Vergangenheit) oder mit Wirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 4.3 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bestimmte Anrechte können nicht schon im Zusammenhang mit der Ehescheidung ausgeglichen werden (z. B. die Anrechte der betrieblichen Altersversorgung, die bei Ende der Ehe noch nicht unverfallbar sind). Der ausgleichsberechtigte Ehepartner kann dann vom ausgleichspflichtigen Ehepartner selbst die Zahlung einer Geldrente in Höhe des Ausgleichsbetrags verlangen. Dieser Rentena...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 9 Anzahl der Beiträge

Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, jährlich eine bestimmte Anzahl von freiwilligen Beiträgen zu zahlen. Versicherte können selbst bestimmen, für welche Monate sie Beiträge entrichten möchten. Es darf allerdings pro Monat auch nur ein Beitrag – also höchstens 12 Beiträge pro Kalenderjahr – gezahlt werden. Da sich aber Beitragslücken nachteilig auf die Rentenhöhe bz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenwegfall / Zusammenfassung

Begriff Fallen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente weg, endet der Rentenanspruch und somit auch die Rentenzahlung in der Rentenversicherung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Die Rente steht dann nur bis zum Ende des jeweiligen Vormonats zu. Es kann auch vorkommen, dass aufgrund bestimmter Anrechnungsvorschriften die Rentenzahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrecht... / 1 Altersrente nach Altersteilzeitarbeit

Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, wenn sie u. a. ihre Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeit im Sinne von §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersTZG für mind. 24 Kalendermonate vermindert haben. Dieser Rentenanspruch ist allerdings auf Versicherte beschränkt, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. Pflichtbeiträge aus ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenabfindung / 1.2 Fiktion des Anspruchs

Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrenten entfällt mit Ablauf des Monats der Wiederheirat.[1] Allerdings wird für – wie es im Gesetz heißt – andere Witwen-/Witwerrentenansprüche (gemeint sind weitere neben der abgefundenen Rente bestehende Ansprüche) für 24 Monate nach der Wiederheirat unterstellt, dass der (abgefundene) Rentenanspruch weiterbesteht. Wichtig ist dies z. B. für di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.1 Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr

Die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr ist noch bis zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres zulässig oder bis zum nächsten Werktag, wenn der 31.3 in einem Jahr auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.[1] Die Frist zur Zahlung der Beiträge wird durch ein Beitragsverfahren oder ein Verfahren über einen Rentenanspruch unterbroc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsnachentrichtung / Zusammenfassung

Begriff Aufgrund rückwirkender Tarif- oder Einzelverträge können Arbeitsentgelte nachträglich ausgezahlt werden. Die Nachzahlungen sind bei der Beitragsberechnung entsprechend zu berücksichtigen. Zur Rentenversicherung besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge für die Vergangenheit nachzuzahlen. Mit einer Nachzahlung kann ein Rentenan...mehr