Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / b) BFH v. 11.7.2023 – I R 40/20 (Nebenentscheidung II)

Bei der Nebenentscheidung II wurde von C eine 100%ige Beteiligung an einer A-GmbH in eine B-GmbH eingebracht – und zwar unterjährig und zum steuerlichen Buchwert nach § 21 UmwStG. Fraglich war, ob mit Wirkung ab dem Jahr der Einbringung zwischen den beiden Gesellschaften eine ertragsteuerliche Organschaft begründet werden konnte. Der BFH hat dies wiederum mit der Anwendbarkei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / 3. Originäre Gewerblichkeit beim kreuzenden Formwechsel

Zivilrechtlich hat ein Formwechsel des OT keinen Einfluss auf den zivilrechtlichen Bestand eines EAV. Steuerlich ist jedoch Folgendes zu beachten: Wird z.B. eine OT-Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft formgewechselt, muss die Personengesellschaften originär gewerblich tätig sein, um als OT im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft fungieren zu können. Aus Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / c) BFH v. 11.7.2023 – I R 45/20 (Nebenentscheidung III)

Bei der Nebenentscheidung III wurde zwar auch eine OT-Kapitalgesellschaft (A-GmbH) unterjährig mit steuerlicher Rückwirkung auf eine Kapitalgesellschaft (B-GmbH) verschmolzen – jedoch mit der Besonderheit, dass die übernehmende B-GmbH erst nach dem steuerlichen Verschmelzungsstichtag (30.12.2011) errichtet wurde (nämlich im August 2012), gleichwohl wegen der steuerlich rückwir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / a) Übertragung der Organbeteiligung durch Einzelrechtsnachfolge

Wird die Organbeteiligung an einer GmbH durch Anteilsabtretung im Wege der Einzelrechtsnachfolge abgetreten, geht der EAV nicht auf den Anteilserwerber über, sondern bleibt weiterhin mit dem Veräußerer (= OT) bestehen.[1] Steuerlich ist die Organschaft aber nicht mehr anzuerkennen, da die Organgesellschaft (OG) mit der Anteilsveräußerung nicht mehr in das Unternehmen des bish...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / 2. Nebenentscheidungen

a) BFH v. 11.7.2023 – I R 36/20 (Nebenentscheidung I) Von der Hauptentscheidung (BFH v. 11.7.2023 – I R 21/20) unterscheidet sich die Nebenentscheidung I nur dadurch, dass eine OT-Kapitalgesellschaft nicht auf eine Personengesellschaft unterjährig verschmolzen wurde, sondern auf eine Kapitalgesellschaft. An der Anwendbarkeit der Fußstapfentheorie ändert dies jedoch nichts, d....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / 1. BFH v. 11.7.2023 – I R 21/20 (Hauptentscheidung)

Diese Hauptentscheidung behandelt zudem interessante verfahrensrechtliche Aspekte des § 14 Abs. 5 KStG, die jedoch nicht Gegenstand dieses Beitrages sind.[10] a) Sachverhalt Zwischen der A-GmbH als OT und der B-GmbH als OG bestand eine ertragsteuerliche Organschaft. Das Geschäftsjahr der OG entsprach dem Kalenderjahr. Im März 2015 erwarb C sämtliche Anteile an der A-GmbH und v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / 1. Verlängerung der steuerlichen Rückwirkung

Bei der Verschmelzung des OT geht der EAV im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den aufnehmenden Rechtsträger (RT) über. Erfolgt die Verschmelzung auf einen unterjährigen Verschmelzungsstichtag, wird dem RT das nach dem steuerlichen Verschmelzungsstichtag erzielte Ergebnis des bisherigen OT steuerlich zugerechnet. Der übergehende EAV hat aber nach der Hauptentscheidung (BFH v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / III. Übertragbarkeit der BFH-Rechtsprechung auf bisher nicht entschiedene Konstellationen

§ 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG lautet wie folgt: "Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam, so ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger anzurechnen." Bedeutung der Norm für finanzielle Eingliederung: Diese Vorschrift ist für die Frage einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / c) Übertragung der Organbeteiligung durch partielle Gesamtrechtsnachfolge

Bei der partiellen Gesamtrechtsnachfolge wird ein Teil des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers "als Gesamtheit" auf einen anderen Rechtsträger übertragen. Fälle einer solchen partiellen Gesamtrechtsnachfolge (vgl. dazu §§ 123 ff. UmwG) sind jeweils Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung. Im Rahmen dieser drei Umwandlungsvarianten geht ein EAV aber nur über, wenn die Orga...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / e) Formwechsel des OT

Der Formwechsel eines OT in eine andere Rechtsform hat keine Auswirkungen auf den zivilrechtlichen Bestand des EAV. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen sog. kreuzenden Formwechsel (von Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft) oder einen sog. nichtkreuzenden Formwechsel (Beibehaltung der Personen- oder Kapitalgesellschaftsrechtsform) handelt. Beraterhinweis Dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / II. Auswertung der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Zu der unter I. skizzierten Problematik ergingen Mitte 2023 vier BFH-Urteile.[9] Zu diesen Urteilen im Einzelnen: 1. BFH v. 11.7.2023 – I R 21/20 (Hauptentscheidung) Diese Hauptentscheidung behandelt zudem interessante verfahrensrechtliche Aspekte des § 14 Abs. 5 KStG, die jedoch nicht Gegenstand dieses Beitrages sind.[10] a) Sachverhalt Zwischen der A-GmbH als OT und der B-GmbH...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / b) Übertragung der Organbeteiligung durch Gesamtrechtsnachfolge

Wird der OT auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen, geht nach allgemeiner Auffassung der EAV zusammen mit der Organbeteiligung auf den übernehmenden Rechtsträger gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG über.[3] Entsprechendes gilt, wenn der OT eine Personengesellschaft ist und diese auf einen anderen Rechtsträger anwächst.[4] Beim übernehmenden Rechtsträger kann es sich auch um ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / d) Überleitung durch Änderungsvereinbarung

Zudem kann der EAV durch eine Vertragsübernahme auf einen Dritten als neuen OT übergeleitet werden – und zwar dergestalt, dass aufgrund einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen OT, OG und Drittem der OT aus dem EAV als Vertragspartei ausscheidet und der Dritte an dessen Stelle als neuer OT in den bestehenden EAV eintritt. Beraterhinweis Eine solche Vertragsänderung stellt eine Än...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / b) Kernaussagen der Hauptentscheidung

Unter Bestätigung der Auffassung der Vorinstanz[11] erteilte der I. Senat des BFH der vom FA vertretenen Ansicht eine klare Absage und entschied, dass der D-KG für Zwecke der finanziellen Eingliederung i.S.d. § 14 KStG die Vorbesitzzeit der auf sie verschmolzenen A-GmbH gem. § 4 Abs. 2 S. 1 und 3 UmwStG zuzurechnen sei. Die Sache wurde jedoch an das FG zurückverwiesen, da da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / d) Auffassung der Finanzverwaltung

Abweichend zur BFH-Rechtsprechung macht die Finanzverwaltung die Anwendbarkeit der Fußstapfentheorie auf die finanzielle Eingliederung im derzeit noch geltenden UmwSt-E 2011 davon abhängig, dass dem aufnehmenden Rechtsträger die übergehende Organbeteiligung aufgrund der ertragsteuerlichen Rückwirkung ab dem Beginn des steuerlichen Wirtschaftsjahrs der OG zuzurechnen ist. Im i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / 2. Ausübung steuerlicher Bewertungswahlrechte

Beruht die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG auf § 23 Abs. 1 UmwStG, darf nicht übersehen werden, dass die Fußstapfentheorie nur anwendbar ist, wenn die Umwandlung unter dem gemeinen Wert erfolgt. In solchen Konstellationen sollte deswegen stets ein entsprechender Buch- oder Zwischenwertantrag gestellt werden – und zwar auch dann, wenn das eingebrachte Vermögen keine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH v. 12.1.1994, BStBl II 1994, 408), oder teilw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.3 Begriff des abhängigen Unternehmens

Rz. 27 Die durch einen Umwandlungsvorgang begünstigungsfähigen Erwerbsvorgänge setzen voraus, dass an diesem Umwandlungsvorgang ausschließlich entweder das herrschende Unternehmen und eine oder mehrere von diesem abhängige Gesellschaft(en) oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind (§ 6 a S. 3 GrEStG). § 6 a S. 4 GrEStG definiert den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.4 Begriff des herrschenden Unternehmens

Rz. 28 Das herrschende Unternehmen leitet sich nicht aus den §§ 15–18 AktG ab, sondern stellt eine eigenständige Begrifflichkeit i. S. d. § 6 a GrEStG dar. Hiernach definiert sich das herrschende Unternehmen i. S. d. § 6 a GrEStG als der oberste Rechtsträger, der die Voraussetzungen des § 6 a S. 4 GrEStG erfüllt und insbesondere Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Durch DBA steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte bei Organgesellschaften (§ 32b Abs. 1a EStG)

Rz. 66 Durch G. v. 24.3.1999[1] ist in § 32b Abs. 1a EStG mit Wirkung ab Vz 1999 eine besondere Regelung für den Fall eingeführt worden, dass die nach DBA steuerfreien Einkünfte von einer Organgesellschaft bezogen werden.[2] Nach § 32b Abs. 1 EStG greift der Progressionsvorbehalt ein, wenn ein unbeschränkt oder beschr. Stpfl. Einkünfte bezogen hat, die nach einem DBA steuerfr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.5 Organschaft

Rz. 79 Die Fußstapfentheorie (§§ 23 Abs. 1 i. V. m. 12 Abs. 3 S. 1 und 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG) gilt auch für die körperschaftsteuerlichen Organschaftsvoraussetzungen. Aus den § 4 Abs. 2 S. 3 und § 12 Abs. 3 Hs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 UmwStG folgt, dass die übernehmende Körperschaft umfassend und vorbehaltlos in die steuerliche Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eint...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Zeitpunkt der Einbringung

Rz. 234 Im Gegensatz zu § 20 Abs. 6 UmwStG enthält § 21 UmwStG keine unmittelbare Regelung zur möglichen Rückbeziehung des Einbringungsvorgangs. Auch ist eine Rückbeziehungsmöglichkeit nach § 2 UmwStG nicht möglich.[1] Möglicherweise wollte der Gesetzgeber dadurch vermeiden, dass bei einer unterjährigen Einbringung die Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerliche Organsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abzug von Schulden und sonstigen Passivposten bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln

a) Allgemeines Rz. 606 [Autor/Stand] Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in Rz. 556 ff. verwiesen. Rz. 606.1 [Autor/Stand] Nach § 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, in seiner Handelsbilanz nicht nur sein (Aktiv-)Vermögen, sondern auch seine Schulden (vollständig) auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Steuerbilanz. Gewerbetreibende, die aufgrund geset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schneider/Reusch, Die Vertretung und die Mitwirkung der Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH & Still, DB 1989, 713; Steinacker, Die GmbH & atypisch Still im Steuerrecht, Ffm 1993; Weber, Die Bedeutung der Geschäftsführer-Tätigkeit für die Annahme einer atypischen GmbH & Still, GmbHR 1994, 144; Horn/Maertins, Die steuerliche atypische stille Beteiligung an der GmbH, GmbHR ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 301 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Umqualifizierung der Tätigkeit des Besitzunternehmens von Vermögensverwaltung zu Gewerbe wurde früher gestützt auf den betriebswirtschaftlich motivierten Gedanken der Wirtschaftseinheit. Die Vorstellung vom wirtschaftlich einheitlichen Unternehmen wurde als steuerlich maßgebliches Kriterium jedoch aufgegeben durch den Beschluss des GrS d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht u Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schicks...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hegemann/Querbach, Die stille Beteiligung von KapGes nach dem StVergAbG, GStB 2003, 268; Wagner, Das Verlustausgleichs- und -abzugsverbot nach § 15 Abs 4, insbesondere bei Termingeschäften und bei stillen Gesellschaften, DStZ 2003, 798; Ronge, Zur Beendigung atypisch stiller Beteiligungen im GmbH-Konzern, FR 2004, 78; Groh, Verluste in der stillen Gesellschaft, DB 2004, 668; Int...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Steuerliche Wertung der GmbH & Co KG

Rn. 42 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine KG, bei der der einzige geschäftsführende und haftende Gesellschafter eine GmbH ist, gilt als gewerblich geprägt iSv § 15 Abs 3 Nr 2 EStG: s Rn 170 . Dies gilt auch für die Ltd & Co KG (wenn die ausländische Ltd nach ihrem rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Gestaltung einer inländischen KapGes entspricht): BFH BStBl II 2007, 9...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 135. Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen u Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) v 16.05.2003, BGBl I 2003, 660

Rn. 155 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Am 11.02.2003 hatte der Bundestag das StVergAbG angenommen, am 14.03.2002 hatte es der Bundesrat abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen, der nur wenige von den vielen Vorschriften passieren ließ; am 11.04.2003 wurde der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Neben Einschränkungen bei der steuerlichen Organschaft (Erstj...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) GbR, ARGE, sonstige Gesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 GbR Schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (§ 705 BGB) zusammen und betreiben sie als GbR ein Kleingewerbe iSv § 1 Abs 2 HGB (nicht also Freiberufler-Gemeinschaften zum Zweck gemeinsamer Berufsausübung, Gesellschaften zur gemeinsamen privaten Vermögensverwaltung, Bauherren-Gemeinschaften, Investment-Clubs etc)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 103 Schulden und sonstige Abzüge

Schrifttum: Albrecht, Bewertung einer Rekultivierungsverpflichtung, HFR 2004, 457; Bader, DBA-Schachtelprivileg und Betriebsausgabenabzug, NWB Fach 3, S. 9821; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Bolz/von Elsner/Korth, Diskussion – Klippen bei der neuen Erbschaftsteuer in Verbindung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung u Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbildu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Sonderregelung für KapSt auf Mehrabführungen aus vororganschaftlicher Zeit (§ 44 Abs 7 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 14 Abs 3 KStG stuft für Steuerzwecke Mehrabführungen innerhalb eines Organschaftsverhältnisses, die ihren Grund in Ereignissen vor dem Beginn der ertragsteuerlichen Organschaft haben, abweichend vom Gesellschaftsrecht als Ausschüttungen ein. Die gegenteilige Auffassung des BFH vom 18.12.2002, I R 51/01, BStBl II 2005, 49 hat der Gesetzgebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. § 15 Abs 4 EStG

Rn. 1e Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 15 Abs 4 EStG beschränkt die Verlustverrechnung für Verluste aus den gewerblichen Tätigkeitsbereichen Tierzucht und Tierhaltung, Termingeschäfte und atypisch stille Beteiligungen/Innengesellschaften von KapGes an KapGes. S 1–2: Betrifft gewerbliche Tierzucht und -haltungsverluste und entspricht dem durch das 2. StÄndG 1971 eingefügten frühe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Allgemein

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In s Rn 81 und 81a wurden die Sondervergütungen der PersGes an Gesellschafter aufgezeigt, die sachlich und zeitlich nicht vom Wortlaut des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfasst werden (vorgesellschaftliche Leistungen, Ehegatten-Arbeitsverhältnisse). Im Übrigen ist ohne weitere Differenzierung – zwecks Gleichstellung von Einzel- und Mitunterne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negative steuerliche Folgen

Rn. 314 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Vorab Hinweis auf die Fallgestaltungen ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung unter s Rn 305 und deren gravierende steuerliche Nachteile. Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Gewinnausschüttungen der GmbH sind – anders als bei der 25 %igen AbgSt – mit 60 % estpfl gewerbliche Einkünfte (ungünstig bei hohem ESt-Satz ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Liquidation/Insolvenz der Betriebs-KapGes

Rn. 417 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Insolvenz der Betriebs-KapGes führt regelmäßig zur Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens: BFH BStBl II 1997, 460. Im Streitfall konnte die Betriebsaufgabe nicht dadurch herausgezögert werden, dass der StPfl die WG für eine gewisse Zeit unentgeltlich dem Insolvenzverwalter zur Nut zung überließ (aber s Rn 422 "ruhender Gewerbebetrieb"). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 2.1.3 Sonderfälle

Betriebsaufspaltung Im Falle einer Betriebsaufspaltung können sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen Investitionsabzugsbeträge beanspruchen. Für die Größenmerkmale bzw. einheitliche Gewinngrenze (ab 2020) sind Besitz- und Betriebsunternehmen daher getrennt zu beurteilen.[1] Bereits vor Änderung durch das JStG 2020 (Begünstigung auch für vermietete Wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Übe... / 3.5 Verlustberücksichtigung bei ertragsteuerlicher Organschaft § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG (keine Änderung durch VA)

Die Regelung zur doppelten Verlustberücksichtigung bei ertragsteuerlicher Organschaft wird gestrichen. Nach dieser Regelung bleiben negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2023 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.1 Allgemeine Angaben

Nach der Steuernummer (Zeile 1) und dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft), hat (nur) ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr