Fachbeiträge & Kommentare zu Heilmittel

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.22 § 9 EStG (Werbungskosten)

• 2021 Abzug von Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie/§ 4 Abs. 4 EStG/§ 9 EStG/§ 33 EStG Fraglich ist, ob Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie ertragsteuerlich berücksichtigungsfähig sind. Handelt es sich um Aufwendungen, die nicht mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen, dürfte ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 1 Allgemeines

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 nennt die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf Krankenbehandlung besteht. Nur Versicherte (§§ 5 ff.) haben Anspruch auf Krankenbehandlung. Diese muss notwendig sein, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheit Beschwerden zu lindern. Die Einzelheiten finden sich in den konkreten Anspruchsnor...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.3 Richtlinien und Rahmenvertrag (Abs. 1a Satz 10 bis 13)

Rz. 38 Nach Abs. 1a Satz 10 bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 7 und 12 die weitere Ausgestaltung des Verordnungsrechts. Dieser Verpflichtung ist der Gemeinsame Bundesausschuss durch entsprechende Beschlüsse vom 17.12.2015 zur Änderung der Arzneimittel-, häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Hilfsmittel-, Sozialtherapie...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 3 Rechtsprechung

Rz. 69 Bewegungsübungen (auch Abgrenzung zur Grundpflege): BSG, Urteil v. 17.3.2005, B 3 KR 35/04 R. Drogen: BSG, Urteil v. 20.3.1996, 6 RKa 62/94; Urteil v. 5.7.1995, 1 RK 6/95; zur Methadonbehandlung Urteil v. 12.3.1996, 1 RK 33/94. Gebrechen: BSG, Urteil v. 2.3.1961, 4 RJ 198/59. Geschlechtsumwandlung: BSG, Urteil v. 6.8.1987, 3 RK 15/86; BSG, Urteil v. 28.9.2010, B 1 KR 5/10 R;...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.3 Leistungsgrenzen/Qualitätsstandard

Rz. 32 Der Versicherte hat im Krankheitsfall nur Anspruch auf "notwendige" und "wirtschaftliche" Leistungen (§§ 1 und 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2). Ferner scheiden aus dem Bereich etwaiger Ansprüche solche Leistungen aus, die "unzweckmäßig", d. h. ungeeignet sind, die in § 27 Abs. 1 genannten Zwecke zu fördern. Ebenfalls gehören nicht hierzu die Leistungen, die aus ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.3 Arznei-, Verband- und Heilmittel

Rz. 15 Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei Sterilisation oder bei Schwangerschaftsabbruch. Es gelten dann die Regelungen der §§ 31 ff. Hinzu kommen erforderlichenfalls Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2 Rechtsfolgen und Leistungsumfang (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 beinhaltet Ansprüche auf ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation oder für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch sowie ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbands- und ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.3 Sonderfall: Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung (Abs. 3)

Rz. 18 Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch nur in einem Fall nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB erbringen (ausdrücklich BVerfG, Urteil v. 28.5.1993, 2 BvF, 2/90 u. a., juris Rz. 337). Dem Folge leistend haben weibliche Versicherte nur einen stark eingeschränkten Anspruch auf Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch, der nicht aufgrund ...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.12 Heilmittel-Ausgabenvolumen (Abs. 7)

Rz. 58 Von der Zielsetzung her waren die von den Vertragsärzten nach § 32 verordneten Heilmittel von Anfang an in die Budget- und Richtgrößenproblematik der Leistungen nach § 31 eingebunden. Heilmittel werden bis auf die vom Versicherten zu leistende Zuzahlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und weisen bisher eine stetig steigende Ausgabentendenz auf. Sie...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.13 Beispiel einer regionalen Heilmittelvereinbarung.

Rz. 60 Die Landesverbände der Krankenkassen (AOK Rheinland/Hamburg, BKK-Landesverband Nordweste, IKK classic, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse) und die Ersatzkassen in Nordrhein (Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Hanseatische Krankenkas...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Jahre 2015 und 2016 galt die Vorschrift in der bisherigen Fassung zunächst unverändert weiter. In 2016 sollten aber die KVen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf Landesebene Vereinbarungen nach dem neuen § 106b Abs. 1 (Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen) treffen, die mit Wirkung zum 1.1.2017 (vgl. § 106b Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1.3 Anpassung an die Organisationsstruktur der Verbände

Rz. 29 Die Streichung der Wörter "Verbände der" war Folge der geänderten Organisationsstruktur der Verbände der Krankenkassen. Nach § 212 Abs. 5 handeln die Ersatzkassen auf Landesebene selbst. Weil es sich bei der Arzneimittelvereinbarung sowie bei der Vereinbarung über das Ausgabenvolumen für Heilmittel (vgl. Abs. 8) um gemeinsam und einheitlich abzuschließende Verträge au...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 mit der Überschrift "Vereinbarung von Richtgrößen" eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist die Vorschrift ...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.2 Den medizinischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 77 Die Ähnlichkeit eines nicht zu den Katalogberufen zählenden Heil- oder Heilhilfsberufs zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Tätigkeiten ist zu bejahen, wenn eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der jeweils ausgeübten Tätigkeit, der Ausbildung und der Bedingungen, die das Gesetz an den zu vergleichenden Beruf knüpft, vorliegt.[1] Seine ursprünglich sehr strenge Rsp...mehr

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Private Krankenzusatzversic... / 1.7.1 Leistungen

Selbst grundsätzlich notwendige oder sinnvolle Rücktransporte darf die GKV generell nicht bezahlen, auch in vielen privaten Vollversicherungen ist dies nicht vorgesehen. Solche Kosten übernimmt ausschließlich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die private Auslandsreisekrankenversicherung zahlt unabhängig vom Urlaubsland bei akuten Erkrankungen sämtliche Therapien, Medikam...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel

Zusammenfassung Begriff Heilmittel sind meist persönliche medizinische Dienstleistungen, die überwiegend von außen auf den Körper einwirken. Sie werden ärztlich verordnet und dienen einem Heilzweck oder sichern einen Heilerfolg. Heilmittel dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden. Zu den Heilmitteln gehören Maßnahmen der Physiotherapie, podologische The...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 3 Ausgeschlossene Heilmittel

§ 34 SGB V enthält keinen besonderen Leistungsausschluss für Heilmittel. Nichtverordnungsfähige Heilmittel ergeben sich aus der Anlage 1 zu § 5 HMR. Dazu zählen z. B. Hippotherapie, Musik- und Tanztherapie, Fußreflexzonenmassage, Akupunktmassage, Ganzkörpermassage, Sauna.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2 Verordnungsfähige Heilmittel

2.1 Physiotherapie Physiotherapie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie. Physiotherapie nutzt sowohl die aktive selbstständig ausgeführte, die assistive, therapeutisch unterstützte, als auch die passive, beispielsweise durch den Therapeuten geführte, Bewegung des Menschen, bei Bedarf ergänzt durch den Einsatz physikali...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 5 Verordnung

Heilmittel werden vom Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt verordnet. Ergotherapie kann bei bestimmten Diagnosen auch von Vertrags-Psychotherapeuten verordnet werden.[1] Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen indikationsbezogenen Katalog verordnungsfähiger Heilmittel (Heilmittelkatalog) aufgestellt. Der Heilmittelkatalog regelt, welche Heilmittel bei welchen Indikatio...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / Zusammenfassung

Begriff Heilmittel sind meist persönliche medizinische Dienstleistungen, die überwiegend von außen auf den Körper einwirken. Sie werden ärztlich verordnet und dienen einem Heilzweck oder sichern einen Heilerfolg. Heilmittel dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden. Zu den Heilmitteln gehören Maßnahmen der Physiotherapie, podologische Therapie, Stimm-, S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 1 Anspruch auf Versorgung

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, wenn sie notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.[1] Ein Anspruch auf Heilmittel kann sich aber auch aus einem Vorsorgebedarf ergeben.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 7 Zuzahlung

Versicherte, die bei Inanspruchnahme des Heilmittels das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Zuzahlung entrichten. Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten des Heilmittels zzgl. 10 EUR je Verordnung.[1] Als Verordnung gilt das Rezept und nicht das einzelne, verordnete Heilmittel. Werden auf einem Rezept verschiedene Heilmittel (z. B. Massage und Wärmetherapie) verordnet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 4 Heilmittelpreise

Der GKV-Spitzenverband schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel. Dabei werden auch bundeseinheitliche Preise vereinbart.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 5.4 Entlassmanagement

Soweit es für die Versorgung des Versicherten unmittelbar nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erforderlich ist, kann das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements wie ein Vertragsarzt Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen nach der Entlassung verordnen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 8 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Heilmitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Erbringung des Heilmittels ein Versicherungsverhältnis besteht. Dies gilt auch bei Serienbehandlungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 6.2 Antragsverfahren bei anderen Diagnosen

Bei schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 HMR vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt. Die notwendigen Heilmittel können dann langfristig genehmigt werden. Grundlagen für die Genehmigung durc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2.2 Podologische Therapie

Podologische Therapie (medizinische Fußpflege) kann zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) oder bei vergleichbaren Schädigungen verordnet werden. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2.4 Ergotherapie

Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Besserung, Erhaltung, Stabilisierung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten. Sie bedient sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2.5 Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie richtet sich auf die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose (Cystische Fibrose – CF). Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist, dass die Ernährungstherapie als medizinische Maßnahme (ggf. in Kombination mit anderen Maßnahmen) zwingend erforderlich i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2.1 Physiotherapie

Physiotherapie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie. Physiotherapie nutzt sowohl die aktive selbstständig ausgeführte, die assistive, therapeutisch unterstützte, als auch die passive, beispielsweise durch den Therapeuten geführte, Bewegung des Menschen, bei Bedarf ergänzt durch den Einsatz physikalischer Therapien wi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2.3 Stimm-/Sprech-/Sprach-/Schlucktherapie

Die Stimmtherapie umfasst Maßnahmen zur Regulation von Atmung, Lautstärke, Artikulation, Kehlkopf- und Zungenmuskulatur. Sie soll die Stimmqualität und die stimmlichen Belastbarkeit bessern oder wiederherstellen, auch bei Heiserkeit oder Beeinträchtigung des Stimmklangs. Die Sprechtherapie umfasst Maßnahmen zur gezielten Förderung der Artikulation, der Sprechgeschwindigkeit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 5.2 Behandlungsbeginn

Sind auf dem Verordnungsvordruck keine Angaben zu einem dringlichem Behandlungsbedarf vermerkt, hat die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellen der Verordnung zu beginnen. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Bei einem dringlichen Behandlungsbedarf verkürzt sich die Beginnfrist auf 14 Tage.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 6.1 Festgelegte Diagnosen ohne Antragsverfahren

Bei den in der HMR Anlage 2 gelisteten Diagnosen ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 6 Langfristige Heilmittelverordnung

Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf haben die Möglichkeit, eine langfristige Heilmittelverordnung zu erhalten.[1] Langfristiger Heilmittelbedarf liegt vor, wenn sich aus der ärztlichen Begründung die Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der nachvollziehbare Therapiebedarf eines Versich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 5.3 "Blankoverordnung"

Der Heilmittelerbringer hat aufgrund einer vom Vertragsarzt festgestellten Diagnose und Indikation für eine Heilmittelbehandlung selbst die Möglichkeit, Auswahl, Dauer und Frequenz der Therapie zu bestimmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 5.1 Orientierte Behandlungsmenge

Der Heilmittelverordnung basiert auf einer orientierende Behandlungsmenge. Diese definiert die Summe der Behandlungseinheiten, mit der das angestrebte Therapieziel in der Regel erreicht werden kann. Der Heilmittelkatalog benennt die Gesamtverordnungsmenge und die Anzahl der Behandlungen (Einheiten) je Verordnung sowie die empfohlene Behandlungsfrequenz. Die Verordnungsmenge ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reallast

Rz. 9 Für den Versorgungscharakter des Berechtigten wesentlicher Bestandteil des Altenteils ist die Reallast nach §§ 1105 BGB. Sie bietet hinsichtlich der Leistungspflichten des Eigentümers an den Berechtigten größte Flexibilität (vgl. § 6 Einl. Rdn 240 ff.).[28] Inhalt der Reallast als Teil eines Altenteils ist vielfach die Pflicht des Eigentümers, den oder die Berechtigten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2024, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung ist nach Zulassung durch den Senat statthaft und auch im Übrigen zulässig." III. Die Berufung ist unbegründet. Das VG hat zu Recht die Klage des Kl. auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung der Fahrterlaubnis abgewiesen … 2. … der Kl. [hat] keinen Anspruch auf Verpflichtung der Bekl. zur Neuerteilung der beantragten Fahrerlaubnis. a. Das VG hat in se...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit / 1.3 Der Krankheit gleichgestellte Fälle

Der Krankheit gleichgestellt sind verschiedene Fälle gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Dazu gehören: Die stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit, durch die dem Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll. Eine auf Empfehlung der Berufsgenossenschaft vorgenommene ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beschäftigungstherapie

Begriff Die Beschäftigungstherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Ziel ist es, Patienten mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit zu einer weitgehenden Teilhabe am Alltagsleben zu verhelfen. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten Funktionen und Tätigkeiten. Diese können motorisch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Physiotherapie

Begriff Physiotherapie ist eine Form der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln. Sie beinhaltet die Anwendung physikalischer Behandlungsmethoden zur Wiederherstellung, Erhaltung oder Besserung der Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers. Die Physiotherapie orientiert sich an den natürlichen chemischen, physikalischen und mechanischen Mitteln (z. B. Wärme, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 2.1 Anspruch

Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung besteht ein Anspruch auf Arznei-, Verband- und Heilmittel. Medikamentöse Maßnahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulässig, wenn die Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und noch keinen Krankheitswert haben.[1] Bei der Hilfsmittelversorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung (Auslandsa... / 1.1.2 Inländischer Leistungskatalog

Für den Anspruch sind die Voraussetzungen nach deutschem Recht zu erfüllen.[1] Kosten für Leistungen, die in Staaten der EU, des EWR oder der Schweiz angeboten werden, aber nicht zum inländischen Leistungskatalog gehören, werden nicht erstattet. Entspricht die in diesen Staaten durchgeführte Maßnahme einer medizinischen Vorsorgeleistung[2] oder einer Leistung zur medizinisch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erweiterte ambulante Physio... / 2.2.1 Standardisierte Heilmittelkombinationen

Ist keine komplexe Rehabilitationsmaßnahme erforderlich, kommt in der gesetzlichen Krankenversicherung die Verordnung von Heilmitteln in Betracht.[1] In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Möglichkeit der Verordnung sog. "standardisierter Heilmittelkombinationen"[2] als Kombination aus den in den §§ 18 bis 24 HeimM-RL genannten Maßnahmen der physikalischen Therapie zu n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorge für M... / 7 Leistungsumfang

Neben Unterkunft und Verpflegung werden insbesondere ärztliche und therapeutische Leistungen die Vorsorgemaßnahme bestimmen. Neben Heilmittel werden auch problemorientierte gruppen- und einzeltherapeutische sowie gesundheitsfördernden Maßnahmen durchgeführt. Dazu wird ein individueller Therapie- und Behandlungsplan erstellt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.3 Leistungsumfang

Die Rehabilitation umfasst zielgerichtete, funktionsspezifische Rehabilitationsmaßnahmen auf der Grundlage von krankheits-gruppenspezifischen Behandlungskonzepten, sonstige Heilmittel, insbesondere aktivierende Maßnahmen der physikalischen Therapie (z. B. Bewegungstherapie und Krankengymnastik) sowie verhaltenstherapeutische Maßnahmen, einschl. Maßnahmen der Gesundheitsbildung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorgeleistu... / 4.1 Leistungsinhalte

Der Kurarzt ist für den Versicherten erster Ansprechpartner im Kurort. Er empfiehlt und verordnet notwendige Leistungen. Dies sind neben der ärztlichen Behandlung insbesondere Heilmittel sowie ortsgebundene Mittel wie Heilwässer zum Trinken und für Bäder, geologische oder klimatische Besonderheiten. Die ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten ist eine Komplexleist...mehr