Fachbeiträge & Kommentare zu Fachbuch

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.2 Ausschließlich betrieblich nutzbare Geschenke

Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG tritt dessen Rechtsfolge auch ein, wenn die unentgeltliche Zuwendung dem Empfänger Betriebsausgaben oder Werbungskosten erspart und deshalb bei ihm nicht zu den Kosten der Lebensführung[1] gehört. Im Schrifttum wird unter einschränkender Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG die Ansicht vertreten, dass unter die genannt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, pauschale Besteu... / 7 Geschenke, die nur betrieblich verwendet werden, sind zu 100 % abziehbar

Das Abzugsverbot gilt nicht für Geschenke, die der Empfänger ausschließlich betrieblich nutzen kann.[1] D. h., der Grenzwert von 50 EUR (35 EUR bis 31.12.2023) darf überschritten werden. Ob ein Geschenk ausschließlich betrieblich genutzt werden kann, hängt nicht von der tatsächlichen Nutzung ab, sondern vielmehr davon, dass der Gegenstand nur betrieblich und nicht privat gen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten für Untern... / 5 Zu 100 % als Betriebsausgaben abziehbare Sachzuwendungen

Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 50 EUR pro Empfänger und Jahr auch nur um einen Cent, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt und nicht nur der Betrag, der über 50 EUR hinausgeht. Aber! Die 50 EUR-Grenze gilt nicht für Geschenke, die nur betrieblich verwendet werden können. Maßgebend ist aber nicht die tatsächliche Nutzung, sondern v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz – kleine Zahl, g... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren Umsatz (Lieferung, sonstige Leistung, innergemeinschaftlicher Erwerb oder Einfuhr) aus und unterliegt dieser Umsatz keiner Steuerbefreiung, muss geprüft werden, ob der Umsatz dem Regelsteuersatz, dem ermäßigten Steuersatz oder dem sog. Nullsteuersatz unterliegt. Systematisch ist dies in § 12 UStG einfach geregelt, es ist "nur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.13.2 Arbeitsmittel, § 15 Abs. 2 TVHöD

§ 15 Abs. 2 TVHöD regelt wortgleich mit § 32 Abs. 1 Nr. 4 HebG, dass die verantwortliche Praxiseinrichtung den Studierenden kostenlos Fachbücher, Instrumente und Apparate zur Verfügung zu stellen hat, die für die Absolvierung des berufspraktischen Teils des Studiums und für das Ablegen der staatlichen Prüfung erforderlich sind. Zur Art und Form der Zurverfügungstellung enthäl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.13.2 Ausbildungsmittel (§ 11 Abs. 2 TVSöD)

§ 11 Abs. 2 TVSöD regelt wortgleich mit § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, dass der Ausbildende den Studierenden im Rahmen des Ausbildungsteils kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. der staatlichen Prüfung erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören insbesondere Werkstoff...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Literaturverzeichnis

Beiser, R. (2008), Verrechnungspreise im Gemeinschaftsrecht, IStR 2008, Heft 16, S. 587 ff. Bernhardt, L. (Hrsg.) (2017), Verrechnungspreise, Boorberg Verlag, 2. Auflage, 2017. Blakemore, B., Starbucks, Amazon & Google – are they tax avoiders? MP's seem to think so, Aufzeichnungen, https://www.youtube.com/watch?v=db4TlUY_1gI, 2012. Bölscher, A. (2004), Leistungsverträge/Service...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.2.2 Einzelfälle

Rz. 44 Das Anfertigen von Bildern ist dann eine künstlerische Tätigkeit, wenn die Bilder unterschiedliche Motive haben, ohne Schablonen und ohne Mithilfe fremder Arbeitskräfte gemalt werden und mit den in Kunsthandlungen angebotenen Bildern vergleichbar sind.[1] Für die erforderliche künstlerische Gestaltungshöhe ist nicht Voraussetzung, dass die Bilder für die Weiterentwick...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.8.2 Ausbildungsmittel

§ 11 Abs. 2 regelt zudem wortgleich mit § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, dass der Ausbildende den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören insbesondere Werkstoffe und Werkzeuge. Aus dem System der dualen Berufsausbildun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schell, SGB IX Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans-Peter Schell, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB IX – Rehabilitation – ist Herr Hans-Peter Schell, Jahrgang 1953. Er war von 1992 bis 2019 Mitarbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Er befindet sich seit dem 1.7.2019 im Ruhestand. Zu seinen Arbeitsbereichen zählen die "Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamlernen in agilen Strukt... / 2 Das Wesen teaminterner Lernprozesse

Teaminterne Lernprozesse müssen im Wesentlichen zwei Fragen beantworten: was ist zu lernen? wie wollen wir lernen? Das „Was?“ kann sehr unterschiedlichen Gegenstands sein. Es kann dabei sich beispielsweise um Produkte handeln oder (neue) Abläufe, Skills oder Kompetenzen, es kann sich auf (methodische) Arbeitsweisen beziehen oder (neue) Technologien, fachliche Themen adressieren oder a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamlernen in agilen Strukt... / 3.1 Phase 1

In der ersten Phase geht es um die beiden Schritte Vorbereitung (hier geht es insbesondere um die Konkretisierung des Auftrags und der Ausarbeitung der Lernaufgaben) und Auftragserteilung (welche nicht nur die formale Auftragserteilung, sondern auch die Vermittlung des Lernauftrags in einer Art „Kick-off“ umfasst. In dieser ersten Phase sollten die o. g. Aspekte des „Was?“ u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.5 Arbeitsmittel

Rz. 683 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 57, 58] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 651 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 2.1 Arbeitnehmereigentum

Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Den Arbeitgeber trifft eine Obhuts- und Verwahrungspflicht für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers, wenn dieser nicht selbst Vorsorge treffen kann. Für die persönlich unentbehrlichen Sachen (Straßenkleidung, Geld und Uhr) des Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.4.2 Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als Übungsleiter o. Ä.

Der Lohnsteuerhilfeverein darf Mitglieder beraten, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer selbstständigen Arbeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher usw. beziehen, wenn diese in voller Höhe nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind (3.000 EUR). Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG sind 3 Voraussetzungen zu erfüllen: Zeitlicher Aufwand:...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Fachbücher/Fachliteratur/Fachzeitschriften

Unter Fachliteratur fallen Bücher und Zeitschriften, die ausschließlich oder fast ausschließlich berufsbezogene Informationen vermitteln. Die Anschaffungskosten für Fachliteratur sind als Aufwendungen für Arbeitsmittel[1] abziehbar. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass die angeschafften Bücher/Zeitschriften ausschließlich oder weitaus überwiegend betrieblich bzw. beruflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 4 Nachweispflichten

Aufwendungen für Arbeitsmittel erkennen die Finanzämter als Werbungskosten grundsätzlich nur an, wenn die entstandenen Aufwendungen der Art und Höhe nach im Einzelnen bezeichnet werden. Auf Verlangen des Finanzamts sind diese nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Es muss z. B. für jedes als Fachbuch geltend gemachte Werk durch die genaue Angabe des Titels feststellbar sein,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Bücher

S. "Fachbücher/Fachliteratur/Fachzeitschriften".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Zeitungen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 1 Definition

Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich – oder nahezu ausschließlich – und unmittelbar zur Erledigung der beruflichen Aufgaben dienen.[1] Hierunter fallen alle Güter, die objektiv der Ausübung des Berufs dienen und die subjektiv vom Steuerpflichtigen aus gesehen diesem Zweck gewidmet sind. Auch Rechte und tatsächliche Zustände wie der Telefon-/Internetan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten – Allgemeines / 1.1 Aufwendungen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um eine Einkunftsque...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditkarte/EC-Karte / 1 Zahlungsausgänge per Kreditkarte

Sowohl für bilanzierende Unternehmer als auch bei Einnahme-Überschuss-Rechnern gilt: Zahlungen per Kreditkarte sind mit dem Tag steuerlich abzugsfähig, an dem der Zahlungsbeleg unterschrieben wird.[1] Sofern Unternehmer bilanzieren und eine bereits vorliegende Rechnung einige Zeit später per Kreditkarte bezahlen, erfolgt die Verbuchung unter dem Rechnungsdatum. Die Bezahlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditkarte/EC-Karte / 3 Verrechnungskonto für Kreditkartenzahlungen sollte regelmäßig abgestimmt werden

Durch das zeitliche Auseinander fallen des eigentlichen Zahlungsvorgangs und der späteren Lastschrift bzw. Gutschrift entstehen 2 Buchungen – zum Teil mit unterschiedlichen Beträgen. In den bisherigen Beispielen wurden diese Vorgänge immer über die Zwischenkonten "Geldtransit" (Konto SKR 03/SKR 04: 1360/1460) gebucht. Weil Unternehmer auf diesen Konten aber auch andere, unkl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / 3.1 Allgemeines

Der Art nach sind bei Berufsbildungskosten alle Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar, die in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Sie sind grundsätzlich in voller Höhe, die der Steuerpflichtige frei bestimmen kann, absetzbar. Lediglich unangemessen hoher Aufwand ist nicht berücksichtigungsfähig.[1] Zu den abzie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Grenzen des Ermessens

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Ermessen ist nicht nur dem Zweck der Ermächtigung entsprechend auszuüben; es sind auch die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (§ 5 AO). Das Ermessen ist deshalb nie frei (willkürlich), sondern stets "pflichtgemäß" auszuüben (BVerfG 18, 353 [363]; 49, 89 [147]). Dabei sind die Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (> ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ab dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird nunmehr unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden Fällen beträgt die Homeoffi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Haftung für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers

Rz. 937 Während § 618 BGB den Arbeitgeber im Hinblick auf die Eingliederung des Arbeitnehmers in seinen Betrieb zu Schutzmaßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet, fehlt eine vergleichbare generalklauselartige Bestimmung für die vom Arbeitnehmer eingebrachten Sachen. Gleichwohl ist anerkannt, dass den Arbeitgeber insoweit Obhuts- und Verwahrungspflichten...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.2 Begünstigte Leistungen

Tz. 145 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind solche, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind (s. BFH vom 27.04.2006, BStBl II 2007, 16). Begünstigt sind nur Leistungen, die von den in § 4 Nr. 22 Buchst. a ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.5 Vorträge, Reden, Gutachten, technische Darstellungen

Rz. 72 Für Vorträge, Reden, Gutachten und technische Darstellungen gilt Folgendes[1]: Vorträge und Reden sind zwar urheberrechtlich geschützte Sprachwerke. Wer einen Vortrag oder eine Rede hält, räumt damit jedoch einem anderen keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte ein. Das Gleiche gilt für Vorlesungen, das Abhalten von Seminaren, die Erteilung von Unterricht sowie die Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.2 Aufwand für eine Berufsausbildung

Rz. 17 Unter dem Begriff der Berufsausbildung ist die ernstliche Vorbereitung auf einen künftigen Beruf bzw. das Erreichen beruflicher Ziele zu verstehen. Der Begriff entspricht der Definition in § 32 Abs. 4 EStG (§ 32 EStG Rz. 60 m. w. N.).[1] § 33a EStG enthält eine Erweiterung dahingehend, dass nicht nur Aufwendungen für typische Unterhaltsleistungen steuerlich abzugsfähi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der zunehmend Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Neben der körperlichen Pflege muss der Mensch dann auch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt "versorgt" werden. Hier gewinnen insbesondere Vorsorgevollmachten, für die der Staat zur Vermeidung einer Betreuung gerne wirbt, an Bedeutung. Das seit dem 1.1.2023 g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / IV. Die Reform des Stiftungsrechts zum 1.7.2023

Rz. 17 Die Finanzverwaltung und die Stiftungsbehörden prägen durch ihre Wertungen und Entscheidungen in der Praxis das Stiftungsrecht ganz wesentlich mit. Dabei sollten wir nicht verkennen, dass es hier um Recht geht. Wo also finden sich die Rechtsgrundlagen? Neben dem BGB , das die privatrechtliche Stiftung näher behandelt, wirkt der Bundesgesetzgeber über das Steuerrecht wes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablehnung.

Rn 5 Allg zur Ablehnung eines Beweisantrags s § 284 Rn 43 ff, zur Bestimmtheit Rn 3, zur Beweisbedürftigkeit Rn 1. Der Sachverständigenbeweis kann bei eigener Sachkunde des Gerichts entbehrlich sein. Nicht alle Mitglieder des Gerichts müssen sachkundig sein, der Sachverstand kann unter ihnen vermittelt (BGHSt 2, 164, 165; 12, 18, 19f), uU auch erst erworben werden, zB anhand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. ABC der Teilbetriebe

Rn. 212 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindung für die Einschränkung eines Gewerbebetriebs gehören zum laufenden Gewinn u sind keine Teilbetriebsveräußerung (BFH v 26.06.1975, BStBl II 1975, 832). Appartementhaus u Hotelbetrieb können jeweils einen Teilbetrieb darstellen (BFH v 23.11.1988, BStBl II 1989, 376; BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 69). Aufbau-Teilbetrieb Aufbau-Teilbetrieb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fachliteratur / 3 Wann der Kauf von Fachliteratur betrieblich veranlasst ist

Es gibt Kategorien von Aufwendungen, bei denen die betriebliche Zuordnung von vornherein unproblematisch ist, z. B. beim Wareneinkauf. Andere Aufwendungen sind eindeutig dem privaten Bereich zuzuordnen, wie z. B. die Miete für die eigene Wohnung. Daneben gibt es Aufwendungen, wie z. B. der Erwerb von Fachliteratur, bei denen die Zuordnung davon abhängt, was Gegenstand des Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Autor

Paul Kuhn Rechtsanwalt Geboren am 3. September 1951. Schulbeginn 1957. Abitur 1970. Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen (Deutschland) und Genf (Schweiz, zwei Semester). Referendariat in Erlangen. Seit 1979 als Rechtsanwalt in der eigenen Kanzlei tätig. Bis Juni 2015 Referent Schaden- und Versicherungsrecht in der Juristischen Zentrale des ADAC e.V. in München. Mitglied ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Skills von Nachhaltigkeitsb... / 7 Chancen für Quereinsteiger aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen

Quereinsteiger aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen bringen Fähigkeiten und Kenntnisse mit, die für eine erfolgreiche Umsetzung von Nachhaltigkeitsinitiativen sinnvoll sind. Sie haben oft einen Blick von außen, der für Unternehmen wertvoll ist; es wird umfassender auf Nachhaltigkeit geschaut, und ein gesamtsystemischer Blick kann die Kooperation unter den Abteilungen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 4 Vorteile des pauschalen Vorsteuerabzugs (gültig bis 31.12.2022)

Sinn und Zweck ist die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Es muss nicht darauf geachtet werden, ob Rechnungen und Quittungen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllen. Es spielt also keine Rolle, ob die Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer enthält oder ob der Steuersatz oder der Umsatzsteuerbetrag nicht oder nicht zutreffend ausgewiesen sind. Die Pausc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Was gibt es schon?

Rz. 66 Die Praxis beklagt, dass "das traditionelle Konzept von Patientenverfügungen ("living wills") als gescheitert angesehen werden müsse."[98] Es gibt aber trotz aller Kritik am Istzustand eine schier unübersehbare Anzahl von Patientenverfügungsanbietern und Patientenverfügungsmustern,[99] z.B. für spezielle Personengruppen, wie z.B. die psychiatrische oder jetzt psychoso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.12 Geschenke

Geschenke gehören grundsätzlich zu den Betriebseinnahmen. Ausgenommen sind Zuwendungen, die ausschließlich dem Betrieb des Empfängers dienen und daher bei ihm Betriebsausgaben darstellen, z. B. Fachbuch, und Geschenke, bei denen der Schenker den Empfänger darüber informiert, dass er die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG angewandt hat.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nachweispflicht

Rn. 141 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die FinBeh muss wegen des Untersuchungsgrundsatzes des § 88 AO von sich aus die WK soweit wie möglich ermitteln (v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG Rz A 276 f; zu Besonderheiten bei Auslandssachverhalten s § 90 Abs 2 AO). Verbleiben Zweifel hinsichtlich der steuerlichen Behandlung, so hat der StPfl den zugrunde liegenden Sachverhalt auf Verlang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr