Fachbeiträge & Kommentare zu 1%-Regelung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3.1 Überlassung eines Pkw für Privatfahrten des Arbeitnehmers

Entgeltliche Überlassung Rz. 511 Die Überlassung von Personenkraftwagen an das Personal für dessen privaten Bedarf ist nach der Auffassung der Finanzverwaltung[1] regelmäßig als entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG anzusehen.[2] Der Arbeitnehmer soll üblicherweise auch dann einen Teil seiner Arbeitsleistung für die Überlassung des Pkw erbringen, wenn es k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.2 Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Rz. 496 Wird ein dem Unternehmen zugeordnetes Kfz für nichtunternehmerische Zwecke verwendet, ergeben sich hierbei für die Umsatzbesteuerung unterschiedliche Rechtsfolgen. Diese ergeben sich je nachdem, ob die Verwendung ab dem 1.4.1999 geschieht oder vor diesem Zeitpunkt geschah und ob es sich dabei um ein Fahrzeug handelte, das nach dem 31.3.1999 oder vor dem 1.4.1999 ange...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Vergleich der Bemessungsgrundlagen nach Abs. 4 und Abs. 1

Rz. 539 In den Fällen des § 10 Abs. 5 UStG ist die entsprechende Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 UStG anzuwenden, wenn diese das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG übersteigt und auch das marktübliche Entgelt nicht erreicht wird.[1] Ein höheres Entgelt wird dagegen ohne Korrektur zugrunde gelegt. Rz. 539a Eine Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage auf die Fälle des Tauschs ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.2 Sonstige Leistung als Gegenleistung

Rz. 419 Die Ermittlung des Werts einer sonstigen Leistung bereitet in vielen Fällen Schwierigkeiten. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um vielfach erbrachte oder abgerechnete sonstige Leistungen handelt wie z. B. Reparaturarbeiten von Handwerkern, Vermietungsleistungen, Beförderungsleistungen oder dgl. In diesen Fällen kann auf den Preis, den der Leistende normalerweise e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Begriff

Rz. 414 Nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor, "wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht". Entweder sind also beide Leistungen im Leistungsaustausch sonstige Leistungen oder aber die Gegenleistung einer sonstigen Leistung ist eine Lieferung. In dem Fall, in dem die Gegenleistung einer Lieferung e...mehr

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Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 2.1 Regelung durch das Landesrecht

Rz. 2 Satz 1 begründet einen Regelungsauftrag und eine umfassende Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber in Bezug auf die Finanzierung von Tageseinrichtungen. Die Vorschrift kann daher in seinem Anwendungsbereich nicht als Prüfungsmaßstab für die durch den Landesgesetzgeber geschaffene Regelung herangezogen werden, soweit von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde (BVerw...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.2 Listenpreisregelung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

Bei der 1-%-Regelung ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat[1] nur 1/4 der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) anzusetzen.[2] Das gilt bislang jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 EUR beträgt. Zur Steigerung der Nachfrage und um die gestiegenen Anschaffungskosten abzubilden,...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2.11.1 Keine 1-%-Regelung für Lkw und Zugmaschinen

Die 1-%-Regelung findet keine Anwendung auf Lkw und Zugmaschinen, weil diese typischerweise nicht der privaten Nutzung dienen.[1] Diese für den Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung getroffene Regelung ist für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden. Ebenso fallen Werkstattwagen, die regelmäßig von Kundendienstmitarbeitern für ihre Außendiens...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3 Abgeltungswirkung der 1-%-Regelung

1.3.1 Unmittelbare Pkw-Kosten Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängen. Zu den Kraftfahrzeuggesamtkosten zählen deshalb insbesondere die Absetzungen für Abnutzung oder ersa...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 1.3 Vorrang der 1-%-Regelung

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Vorrangig soll die 1-%-Regelung angewandt werden. Sie kommt immer dann zur Anwendung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzelnachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden.mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung

Zusammenfassung Begriff Bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein betriebliches Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, spricht man von einem Dienst- oder Firmenwagen. Ein Dienstwagen darf häufig nicht nur dienstlich genutzt werden, sondern auch für private Fahrten. Die unentgeltliche Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken führt beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten ...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 8.3.1 1-%-Regelung: Anrechnung auf geldwerten Vorteil

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Dienstwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens werden bei der 1-%-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung

1.1 Definition des Bruttolistenpreises Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betr...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 4.2 Kürzung für E-Fahrzeuge bei 1-%-Regelung

4.2.1 Übersicht zur Kürzung des Bruttolistenpreises Die Sonderregelungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge sind aufgrund ihrer inhaltlichen Unterschiede und ihrer vielseitigen Anspruchsvoraussetzungen in der Lohnabrechnungspraxis nur noch mit viel Aufwand zu durchschauen. Bei der E-Dienstwagenbesteuerung von 2013 bis 2030 gelten unterschiedliche Steuerbegünstigungen, je...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2 1-%-Regelung

2.1 Listen-Neupreis als Bemessungsgrundlage Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1]...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.1 Definition des Bruttolistenpreises

Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betriebliche Besonderheiten auf der Käufer...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.4 Bagatellgrenze für Unfallkosten bis 1.000 EUR

Aufwendungen, die nicht unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen, sind nach der Rechtsprechung außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens.[1] Unfallkosten auf einer Privatfahrt sind danach nicht durch die 1-%-Regelung abgegolten, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2 Sonderregelung für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge

1.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern.[1] Bei der 1-%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu verste...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.2 Mittelbare Pkw-Kosten

Straßenbenutzungsgebühren Die arbeitgeberseitige Übernahme der Kosten für eine Vignette und den ADAC-Schutzbrief beim Dienstwagen gilt als zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Park- und Straßenbenutzungsgebühren sind nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb ebenso wie das Entgelt für einen ADAC-Schutzbrief nicht durch den Ansatz des pauschalen N...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.3 Pauschale Kürzung pro kWh

Für bestimmte E-Dienstwagen wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1-%-Regelung um die Aufwendungen gekürzt, die auf das Batteriesystem entfallen. Dabei wird vom Bruttolistenpreis ein Abschlag abhängig von der Batteriekapazität (kWh) vorgenommen. Die Kürzung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der jeweilige pauschale Abschlag sowie die Obergrenze bestimm...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises

Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern.[1] Bei der 1-%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu versteuern ist. Hinweis Keine Kürzung um Kau...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.1 Unmittelbare Pkw-Kosten

Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängen. Zu den Kraftfahrzeuggesamtkosten zählen deshalb insbesondere die Absetzungen für Abnutzung oder ersatzweise die Leasing- und Leas...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.3 Nutzungsentgelte mindern geldwerten Vorteil

In mehreren Urteilen hat der BFH seine Rechtsauffassung dahingehend geändert, dass nicht nur pauschale Nutzungsentgelte, etwa zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen, sondern auch individuelle Betriebskosten als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Regelung vorteilsmindernd anzurechnen sind, da der Arbeitgeber die Kostenübernahme nur für die Privatnutzung verlangen kann.[1] Die Finanzver...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.5 25-%-Ansatz des Bruttolistenpreises seit 2020

Bruttolistenpreisgrenze von 70.000 EUR Eine weitere Vergünstigung ergibt sich für Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoß. Hierunter fallen alle reinen Elektrofahrzeuge. Für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 EUR [1] im Zeitpunkt der Neuzulassung, darf die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils um 75 % gekürzt werden. Im Ergebnis führt dies zu e...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / Zusammenfassung

Begriff Bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein betriebliches Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, spricht man von einem Dienst- oder Firmenwagen. Ein Dienstwagen darf häufig nicht nur dienstlich genutzt werden, sondern auch für private Fahrten. Die unentgeltliche Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken führt beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil und dam...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4.2 Abwechselnde Nutzung mehrerer Fahrzeuge: Fahrzeugpool

Stehen dem Arbeitnehmer die verschiedenen Fahrzeuge nicht gleichzeitig, sondern abwechselnd zur Verfügung, weil sie von mehreren Arbeitnehmern privat genutzt werden (Fahrzeugpool), muss der geldwerte Vorteil zunächst fahrzeugbezogen für jedes einzelne Kfz nach der 1-%-Regelung ermittelt und anschließend den berechtigten Arbeitnehmern durch Pro-Kopf-Aufteilung zugerechnet wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3.2 Pflicht zur Anwendung der 0,002-%-Tagespauschale auf Verlangen des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer entscheidet über die Methodenwahl zwischen der 0,03-%-Regelung und der Berechnung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002-%-Tagespauschale). Er muss für jedes Kalenderjahr das Berechnungsverfahren – ggf. für sämtliche ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Fahrzeuge – für die ...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3 Kostendeckelung des geldwerten Vorteils

Für den Fall, dass der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und ggf. Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die insgesamt entstandenen (als Betriebsausgaben beim Unternehmen abzugsfähigen) Kosten übersteigt, sind als geldwerter Vorteil höchstens die Gesamtkosten anzusetzen.[1] Praxis-Beispiel Kraftfahrz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4.1 Gleichzeitige Nutzung mehrerer Fahrzeuge

Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustel...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf das Steuerrecht. Deswegen wird der geldwerte Vorteil nach den Vorschriften des Steuerrechts[1] ermittelt.[2] Dies gi...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale

Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt monatlich 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die 0,03-%-Regelung ist unabhängig von der 1-%-Me...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6 Aufladen von Elektro- oder Hybridelektroautos

Die Steuerbefreiung für das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektroautos[1] umfasst auch den vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen. Sie wirkt sich aber bei der Dienstwagenbesteuerung nach der 1-%-Regelung nicht aus. Bei der pauschalen Nutzungswertermittlung ist der geldwerte Vorteil für den vom Arbeitgeber gestellten Ladestrom durch den Ansatz der Monatspauschale abgegol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.4 50-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Die Kürzung um die Kosten für das Batterien- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2021 ausgesetzt. Stattdessen wird der Bruttolistenpreis für Anschaffungen ab 2019 halbiert.[1] Im Ergebnis führt dies zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 %. Die Steuererleichterung wird für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angewendet, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3 Elektro-Dienstwagen/Hybridfahrzeuge

3.1 Bewertung der steuerlichen Sondervorteile für privat genutzte Elektro-Dienstwagen Für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gelten steuerliche Sondervorteile.[1] Da die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des geldwerten Vorteils an die steuerrechtliche Behandlung geknüpft ist, schlägt sich die beschriebene Bruttolistenpreisminderung für Elektrofahrzeuge gleichermaßen n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2 Pauschalbewertung: 0,03-%-Monatspauschale

2.2.1 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Kalendermon...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

4.1 Gleichzeitige Nutzung mehrerer Fahrzeuge Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt monatlich 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und er...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale

2.3.1 Anforderungen an die 0,002-%-Tagespauschale Aufzeichnungen des Arbeitnehmers Der Arbeitgeber kann zur tageweisen Berechnung der tatsächlich mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wechseln. Hierzu ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer Aufzeichnungen führt, aus denen sich unter Angabe des Kalenderdatums die Tage ergeben...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2.6.3 Außergewöhnliche Fahrzeugkosten, Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens, sind keine Aufwendungen, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen.[1] Unfallkosten auf einer Privatfahrt sind danach nicht durch die 1-%-Regelung abgegolten, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirts...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 1.4.1 Wahlrecht zur Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Ein Wahlrecht besteht genau genommen ausschließlich hinsichtlich der Einzelnachweismethode. Soll diese angewendet werden, muss der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr festlegen, dass an die Stelle der 1-%-Regelung die individuelle Nutzungswertermittlung durch Fahrtenbuch und Belegnachweis treten soll. Innerhalb eines Kalenderjahres ist ein Wech...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2.3.1 Werkseitig eingebaute Sonderausstattung

Aufwendungen für Sonderausstattungen erhöhen die Ausgangsgröße. Dies gilt aber nur, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.[1] Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Dienstwagen bereits im Zeitpunkt der Erstzulassung mit der Sonderausstattung ausgestattet war. Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode sind nur werkseitig eingeba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.2 Überblick: Pauschale und prozentuale Abschläge für E-Dienstwagen

Bei der Dienstwagenbesteuerung in den Jahren 2013 bis 2030 sind unterschiedliche Abschläge und Kürzungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge je nach Anschaffungsjahr zu beachten. Diese sind aufgrund ihrer inhaltlichen Unterschiede und ihrer vielseitigen (ökologischen) Anforderungen in der Lohnabrechnungspraxis nur noch mit viel Aufwand zu durchschauen. Die nachfolgende in...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2.3.6 Portable Geräte

Die 1-%-Regelung besteuert die private Nutzbarkeit des konkreten Fahrzeugs in seiner Gesamtheit. Gegenstände der Sonderausstattung sind im Rahmen der 1-%-Methode deshalb nur dann zu erfassen, wenn sie in den Dienstwagen fest eingebaut sind und damit untrennbar zum Fahrzeug gehören. Portable Geräte sind kein Bestandteil des Fahrzeugs. Ihre Kosten können deshalb steuerlich nich...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 1.6.2 Nutzungsverbot zum Schein

Anders verhält es sich, wenn die festgestellte Nutzung des Dienstwagens zu Privatfahrten darauf zurückzuführen ist, dass das Nutzungsverbot auf einer zum Schein getroffenen Vereinbarung beruht. Wird festgestellt, dass das Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen wurde, ist für die Dienstwagenüberlassung ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil auf Basis der 1-%-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen in der Entgelta... / 1.6.1 Aufgabe des Anscheinsbeweises

Bei Anwendung der 1-%-Methode besteht der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen. Die frühere Rechtsauffassung, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Anscheinsbeweis für eine private Nutzung), wurde aufgegeben.[1] Die Widerlegungsmöglichkeit der er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3.2 Bewertung des elektrischen Aufladens des Elektro-/Hybridfahrzeugs

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 46 EStG zu beachten. Nach dieser sind die zusätzlich vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen des Elektro- oder Hybridfahrzeuges an einer ortsfesten betrieblichen Ladestation steuerfrei und damit gleichermaßen auch beitragsfrei zur Sozialver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / Lohnsteuer

1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung 1.1 Definition des Bruttolistenpreises Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inlä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.1 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Kalendermonatliche Pauschalbewertung Es ist unerheblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.4 Lohnsteuerpauschalierung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer durch die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber entsteht, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % besteuert werden. Ein weiterer Vorteil dieser Besteuerungsart liegt darin, dass hier keine Sozialabgaben anfallen.[1] Hinweis Pauschalierungsfähige Obergrenze va...mehr