Schaden durch "Cum-Ex"-Deals größer als gedacht

Der Schaden für die Staatskasse durch dubiose "Cum-Ex"-Steuergeschäfte ist Medieninformationen zufolge deutlich höher als angenommen. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 55,2 Mrd. EUR.

Das haben Untersuchungen des Recherchezentrums "Correctiv" ergeben, an denen unter anderem das ARD-Magazin "Panorama", die Wochenzeitung "Die Zeit" und "Zeit Online" beteiligt waren. Betroffen sind demnach neben Deutschland mindestens 10 weitere europäische Länder.

Von einem "Beutezug" durch Europa auf Kosten der Steuerzahler war die Rede. Allein deutschen Finanzämtern seien nach Berechnungen des Steuerexperten Christoph Spengel von der Universität Mannheim zwischen 2001 und 2016 mindestens 31,8 Milliarden Euro entgangen. Dem "Mannheimer Morgen" (Freitag) sagte der Wissenschaftler, der deutsche Staat habe jahrelang tatenlos zugesehen, dass er "wie eine Weihnachtsgans ausgenommen" worden sei. Die Politiker hätten den Schaden jahrelang kleingeredet.

Behörden sind 418 Fallkomplexe bekannt

Dem BMF und dem Bundeszentralamt für Steuern sind bisher für Deutschland 418 Fallkomplexe mit einem Volumen von 5,7 Mrd. EUR bekannt, teilte die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht (SPD) mit. Die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe zudem Kenntnis von aktuell 72 "Cum-Ex"-verdächtigen Geschäften. Hinzu kämen weitere noch zu prüfende 19 Verdachtsfälle. 

Bei den umstrittenen Geschäften schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Diese ließen die Papiere untereinander zirkulieren, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Die Folge der Karussellgeschäfte: Bescheinigungen über Kapitalertragsteuern und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag wurden mehrfach ausgestellt, obwohl sie nur einmal gezahlt wurden. Die Folge: Finanzämter erstatteten dadurch mehr Steuern, als sie zuvor eingenommen hatten.

2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen

Das Thema wurde auch Thema eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags. Laut "Correctiv" soll Deutschland die anderen europäischen Länder zudem erst 2015 vor den Umgehungsgeschäften gewarnt haben, obwohl es laut den Rechercheergebnissen bereits seit 2002 Bescheid gewusst habe. An den Recherchen waren 19 Medien aus 12 Ländern beteiligt.

Das BMF betonte hierzu am Donnerstag in Berlin, man habe sehr wohl in der Vergangenheit diverse Staaten, "auch auf deren Nachfrage hin, über die Verfahrensweise bei "Cum-Ex"-Geschäften informiert". Eine Liste mit dem genauen Datum der jeweiligen Information konnte auf Nachfrage aber nicht vorgelegt werden - das Ministerium verwies auf Vertraulichkeit gegenüber EU-Partnern.

Ermittlungen hessischer Behörden

In Deutschland gingen besonders die hessischen Behörden bisher gegen die umstrittenen Geschäfte vor. Die Finanzverwaltung habe bislang in 32 Steuerfällen ermittelt, sagte Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). "In 10 Fällen sind die Prüfungen abgeschlossen. 770 Millionen Euro, die dem Staat entzogen wurden, konnten wir bereits wieder für das Gemeinwesen verbuchen." Insgesamt wird der Schaden durch "Cum-Ex"-Geschäfte in Hessen auf rund 1,3 Mrd. EUR durch mehrfach und damit zu Unrecht geltend gemachte Kapitalertragsteuer beziffert.

Im Mai hatte die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft die bundesweit erste Anklage wegen "Cum-Ex" erhoben. Die Strafverfolger werfen einem aus Hessen stammenden Anwalt sowie 5 ehemaligen Mitarbeitern der Hypovereinsbank schwere Steuerhinterziehung vor. Darauf stehen bis zu 10 Jahre Haft. Es geht um eine Summe von gut 113 Milo. EUR. Abgewickelt wurden die Deals laut Staatsanwaltschaft über die Gesellschaft eines inzwischen verstorbenen Privatinvestors.

Der Anwalt, der mittlerweile in der Schweiz lebt und früher in der hessischen Finanzverwaltung arbeitete, soll "die Steuerhinterziehung auf Basis von "Cum-Ex"-Geschäften als Geschäftsmodell für Privatkunden maßgeblich entwickelt und sich auch um die Akquise des Investors gekümmert habe"». Über die Zulassung der Anklage beim Landgericht Wiesbaden ist noch nicht entschieden.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Kapitalertragsteuer, Aktien, Steuerhinterziehung