Besteuerung der Privatnutzung von Geschäftswagen
Text der Pressemitteilung:
Eine Forderung, die die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e. V., Berlin, seit Jahren mit Nachdruck stellt, ist die zeitgemäße und gerechte Besteuerung der privaten Nutzung von Dienst- und Geschäftswagen. Unter der derzeitigen Regelung leiden nicht nur die vielreisenden selbständigen Handelsvertreter, sondern auch Millionen anderer Steuerpflichtiger, die Dienst- und Geschäftswagen privat nutzen (u.a. Außendienstmitarbeiter, Journalisten, Handwerker, Kundendienstmonteure, GmbH-Geschäftsführer ... ).
Hier die Fakten:
Wird der Geschäftswagen nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt, muss der Wert der privaten Nutzung versteuert werden – entweder nach der aufwendigen Fahrtenbuchmethode
oder nach der 1%-Regelung. Zur 1%-Methode hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Besteuerungswert monatlich 1% des von den Kfz-Herstellern festgelegten inländischen Brutto-Listenpreises beträgt. Der Brutto-Listenpreis entspricht aber regelmäßig nicht dem tatsächlichen Kaufpreis, da im KFZ-Handel auf den Bruttolistenpreis bereits seit Jahren erhebliche Rabatte gewährt werden.
Die Fahrtenbuch-Methode ist keine wirkliche Alternative, da sie mit einem sehr hohen Aufwand verbunden und streitanfällig ist. Nicht zuletzt: Wird das Fahrtenbuch aufgrund von Fehlern verworfen, greift automatisch die 1%-Regelung. Und dann wird es richtig teuer!
So kämpft die CDH:
Seit Jahren setzt sich die CDH für eine gerechtere Besteuerung der privaten Dienstwagennutzung ein. Finanzverwaltung und finanzgerichtliche Rechtsprechung sehen entweder keinen Bedarf oder keine Möglichkeit, die derzeitige Gesetzeslage zu ändern. So bleibt nur der Appell an den Gesetzgeber. Nun nutzt die Organisation die Möglichkeit, den Deutschen Bundestag im Wege einer Online-Petition um Abhilfe zu bitten. Online-Petitionen werden öffentlich diskutiert, man kann diese auch online durch Beitritt unterstützen.
Je mehr Steuerpflichtige dieser Petition beitreten, umso größer ist die Chance, dass sich der Deutsche Bundestag des Themas annimmt und das Einkommensteuergesetz ändert.
Hier können Steuerpflichtige bis zum 26. März 2013 die Petition unterstützen.
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