Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jansen, SGG § 86a Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage

Dr. Hermann Frehse
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Allgemeines

 

Rz. 1

Durch Art. 1 Nr. 35 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) ist der einstweilige Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren mit Wirkung zum 2.1.2002 grundlegend neu geregelt worden. Zuvor waren die aufschiebende Wirkung in Anfechtungssachen sowie Anordnung und Aussetzung der sofortigen Vollziehung in den §§ 86 Abs. 2 bis 4, 97 SGG a. F. nur bruchstückhaft geregelt. Das waren Fallgestaltungen, in denen Widerspruch und Klage, Berufung und Revision ausnahmsweise aufschiebende Wirkung hatten (§ 86 Abs. 2, § 97 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, §§ 154, 165) oder in denen die Widerspruchsstelle bzw. das Gericht die aufschiebende Wirkung oder die sofortige Vollziehung oder deren Aussetzung anordnen konnten (§ 86 Abs. 2 und 3, § 97 Abs. 2, 3 und 4), schließlich Fälle, in denen das Gericht die Gewährung einer vorläufigen Leistung anordnen konnte (§ 130 Satz 2, § 180 Abs. 6, § 181 Satz 2, § 199 Abs. 2). Anders als nach § 80 Abs. 1 VwGO hatten Widerspruch und Klage nach der bis zum 1.1.2002 maßgebenden Rechtslage im SGG-Verfahren im Übrigen keine aufschiebende Wirkung. Im Gegensatz zur VwGO enthielt das SGG ferner keine dem § 123 VwGO vergleichbare Vorschrift betreffend den Erlass einstweiliger Anordnungen (hierzu Husmann, SGb 1987 S. 442). Die naheliegende Erwägung, über § 202 SGG die Vorschriften der ZPO über den Arrest und die einstweilige Verfügung entsprechend anzuwenden, unterband § 198 Abs. 2 a. F.

 

Rz. 2

Angesichts der insoweit aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehenden ergebenden Unzulänglichkeiten hat das BVerfG für Vornahmesachen (Verpflichtungs-, Leistungs- sowie kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungs- und Leistungsklagen) aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet, dass trotz des Ausschlusses der Vorschriften über Arrest und einstweilige Verfügung in § 198 Abs. 2 einstweil...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    547
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    366
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    320
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    264
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    253
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    236
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    185
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    169
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    148
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    140
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    135
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    128
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    123
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    123
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    118
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    116
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    115
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    110
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    107
  • Umsatzsteuerliche Organschaft bei einer GmbH & Co. KG
    107
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Sozialgerichtsgesetz / § 86a [Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage]
Sozialgerichtsgesetz / § 86a [Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage]

  (1) 1Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. 2Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung.  (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt   1. bei ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren