Das CanG ist zum 1.4.2024 in Kraft getreten. Um die Arbeitssicherheit weiterhin in ausreichendem Maß zu gewährleisten, müssen Konzepte erstellt und Schutzmaßnahmen ergänzt werden. Neben einem klaren arbeitsrechtlichen Rahmen sind Maßnahmen zur Suchtprävention, Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Basiswissen über Wirkung, Wirkungsdauer und rechtliche Rahmenbedingungen, aber auch Kontrollen der Mitarbeiter auf Arbeitsfähigkeit denkbar.

Mit Maßnahmen gegen den Cannabis-Konsum im Arbeitsbereich können Unternehmen ein Zeichen setzen und zeigen, dass Substanzmissbrauch grundsätzlich nicht geduldet wird. Betriebliche Maßnahmen gegen Substanzmissbrauch jeglicher Art können Pädagogen und Eltern dabei unterstützen, Kinder und Jugendliche vom Cannabis-Konsum abzuhalten. Effektive Maßnahmen gegen Substanzmissbrauch im Arbeitsbereich leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag, steigende Belastungen für das Gesundheitssystem, aber auch Cannabis-bedingte Ausfallzeiten, Qualitätseinbußen, Regresse und finanzielle Verluste zu vermeiden.

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