Der Kindesunterhaltsanspruch ist nicht zeitlich beschränkt, sondern endet regelmäßig erst, wenn das Kind die erste Ausbildung zu einem angemessenen Beruf beendet hat. Der Unterhalt wird für den ganzen Monat im Voraus geschuldet. Er kann nur ausnahmsweise statt in Geld als Naturalunterhalt durch Gewährung von Wohnraum, Verpflegung und Kleidung etc. geleistet werden.