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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit

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Zusammenfassung

 
Überblick

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Ab welchem Zeitpunkt die Krankenversicherungsfreiheit eintritt, ist je nach Sachverhalt unterschiedlich geregelt. Hier wird dargestellt, zu welchen Zeitpunkten eine Prüfung der Krankenversicherungspflicht angezeigt ist und welche Wirkungen sich in den unterschiedlichen Fallkonstellationen ergeben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Regelungen über die Krankenversicherungsfreiheit enthält § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 6 und 7 SGB V. Den Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Krankenversicherungspflicht bestimmt § 6 Abs. 4 SGB V.

Sozialversicherung

1 Zeitpunkt der Beurteilung

Will man den Zeitpunkt festlegen, zu dem ein Beschäftigter wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) krankenversicherungsfrei ist oder aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidet, so ist zu unterscheiden, ob

  • eine Beschäftigung neu aufgenommen wird,
  • arbeitsvertragliche Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis eintreten oder
  • die Jahresarbeitsentgeltgrenze verändert wird.

In diesen Fällen ist ggf. eine Überprüfung der versicherungsrechtlichen Beurteilung erforderlich.

Die Auswirkungen auf eine private Krankenversicherung bei Über- oder Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden hier nicht beschrieben.[1]

 
Praxis-Tipp

Zeitpunkt der Prüfung festlegen

Aus Arbeitgebersicht ist es sinnvoll, unterjährig lediglich bei neu eingestellten Mitarbeitern das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu prüfen. Für alle anderen Beschäftigten wirken sich Erhöhungen des Arbeitsentgelts nach § 6 Abs. 4 SGB V immer nur zum darauf folgenden Jahreswechsel aus, wenn die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze und auch die des Folgejahres überschritten wird.

Es kann sinnvoll sein, A...

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[1] Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt. Dabei tritt das Ende der Versicherungsfreiheit unmittelbar ein, das heißt mit dem Tag, der dem Tag ...

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