Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Entgelt / 8.3 Auszahlung der sog. unständigen Entgeltbestandteile

Justus Steinbömer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Am Tag der Zahlungsanweisung für das monatliche Entgelt steht häufig noch nicht fest, ob und wie viele Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die sog. unständigen Entgeltbestandteile zeitversetzt auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD).

 
Hinweis

Nicht in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile – insbesondere Zeitzuschläge u. Ä. – sowie der für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit maßgebende Tagesdurchschnitt der unständigen Entgeltbestandteile (Einzelheiten siehe § 21 TVöD) sind erst am Zahltag des 2. Kalendermonats nach ihrer Entstehung fällig. Die unständigen Entgeltbestandteile werden damit im übernächsten Monat nach Ableistung ausbezahlt. Berechnungsgrundlage bleiben hier aber die Verhältnisse des Vorvormonats, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Dies gilt auch für die Berechnung der Entgelthöhe (zum Beispiel bei allgemeiner Erhöhung der Entgeltsätze oder individueller Höhergruppierung bzw. Stufenaufstieg).

 
Praxis-Beispiel

Ein Beschäftigter der Entgeltgruppe 9b (Stufe 3) leistet 5 Überstunden im Monat Dezember 2024. Im Zahlmonat, 2 Kalendermonate nach dem Erbringen der Arbeitsleistung (Februar 2025), ist der Beschäftigte in die Entgeltgruppe 10 höhergruppiert worden. Die Zeitzuschläge für die 5 Überstunden sind auf Basis der Verhältnisse des Vorvormonats (Dezember 2024) zu berechnen. Maßgeblich für die Höhe des Zeitzuschlags für Überstunden ist somit das Stundenentgelt der Entgeltgruppe 9b in Stufe 3 und ein Überstundenzeitzuschlag von 30 % (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a i. V. m. § 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD).

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte möglichst auch die Abrechnung aller Entgeltbestandteile erfol...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    897
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    881
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    783
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    755
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    661
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    603
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    597
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    575
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    569
  • Jubiläumsgeld
    566
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    553
  • Jubiläumszuwendung
    539
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    538
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    497
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    492
  • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
    477
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    469
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    466
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    450
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    450
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium

Top-Themen

Lohnabrechnung

Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst

mehr

Wandern in den Allgäuer Alpen

Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD

mehr

Ferienjob

Ferienjobber

mehr

Symbole Grüner Haken und rotes Kreuz für Richtig und Falsch

Statusfeststellungsverfahren

mehr

Bargeld

Märzklausel

mehr

Wahl Urne

Betriebsratswahl

mehr

Euro Geldscheine aufgefächert Nahaufnahme

Kommunaler Haushalt - Forderungen und Forderungsmanagement

mehr

Schild Welcome in Buero

Digitales Onboarding

mehr

Geschäftsleute halten Schild mit Fragezeichen vor ihren Kopf

Scheinselbstständigkeit

mehr

Männer in weißen Overals in der Umkleidekabine

Umkleidezeit als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

mehr

Downloads

Personalmagazin 10/2025 HR-Software

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus bAV 2023

Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus: Kanzleien im Arbeitsrecht 2023

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Onboarding im öffentlichen Dienst
Onboarding im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst ist der Fachkräftemangel längst Realität. Wie gelingt es, neue Mitarbeitende erfolgreich zu integrieren? Petra Henning bietet einen praktischen Leitfaden für die Einarbeitung und das Teambuilding. Dabei geht sie gezielt auf die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes ein.

Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren