Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2019 das Paket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Zudem haben die Abgeordneten einer Grundgesetzänderung mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt, mit der eine Länderöffnungsklausel abgesichert wird. Durch diese Änderung muss das betreffende Bundesland bei der Nutzung eines eigenen Ländermodells keine zusätzlichen Berechnungen nach dem Bundesmodell für Zwecke des Länderfinanzausgleichs vornehmen.
Weitere Themen:
Wohngelderhöhung: Bundestag ebnet Weg für Erhöhung.
Mittelstädte: Positive Bevölkerungsentwicklung in Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern.
Quartierskonzepte: Sie bieten gleichermaßen Wohn- und Begegnungsraum sowie Betreuung im Stadtteil.