Folgende Tätigkeiten dürfen von elektrotechnischen Laien verrichtet werden:

  • Bis 50 Volt Wechselspannung bzw. 120 Volt Gleichspannung dürfen alle Arbeiten, soweit eine Gefährdung ausgeschlossen ist, verrichtet werden.
  • Bei allen Nennspannungen dürfen Arbeiten verrichtet werden, wenn die Stromkreise mit ausreichender Strom- oder Energiebegrenzung versehen sind und keine besonderen Gefährdungen (z. B. Explosionsgefahr) bestehen.
  • Bei allen Nennspannungen dürfen Arbeiten an Fernmeldeanlagen mit Ferneinspeisung verrichtet werden, wenn der Wechselstrom kleiner als 10 mA oder der Gleichstrom kleiner als 30 mA ist.

Bei mehr als 50 Volt Wechselspannung bzw. 120 Volt Gleichspannung dürfen die in der Durchführungsanweisung der DGUV-V 3 genannten Tätigkeiten nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder von der Elektrofachkraft verrichtet werden.

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