Betriebszerschlagung: Übertragung landwirtschaftlicher Flächen

Das FG Münster musste im Falle eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs und der Übertragung landwirtschaftlicher Flächen an zwei Erwerber entscheiden.

Aufdeckung stiller Reserven bei Betriebszerschlagung

Vor dem FG Münster klagte die Eigentümerin mehrerer verpachteter landwirtschaftlicher Grundstücke. Diese Grundstücke hatten einen Gesamtumfang von ca. 40.000 qm und stellten steuerlich einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb dar. Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertrug die Klägerin sämtliche Grundstücke auf ihre beiden Töchter. Eine Tochter erhielt ca. 29.000 qm und die andere ca. 11.000 qm. Das FG Münster hat entschieden, dass in diesem Fall eine Betriebszerschlagung vorliegt und die stillen Reserven deshalb aufzudecken sind.

FG Münster, Urteil v. 22.5.2019, 7 K 802/18 E, veröffentlicht mit dem Juli-Newsletter des FG Münster

Schlagworte zum Thema:  Vorweggenommene Erbfolge, Grundstück