Haufe Online Redaktion
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt nach Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) eine Umsatzsteuerbefreiung für den Erwerb von Kraftfahrzeugen in Betracht. Das BMF bezieht Stellung.
Mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 24.7.2017 wird das BMF-Schreiben vom 22.12.2004 (IV A 6 - S 7492 - 13/04, BStBl I S. 1200) teilweise geändert.
BMF, Schreiben v. 24.7.2017, III C 3 - S 7492/07/10008 :017, veröffentlicht am 27.7.2017
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