Haufe Online Redaktion
Das BZSt hat bekannt gegeben, dass Grönland erst ab 2018 für den Meldezeitraum 2017 am Austausch von Informationen über Finanzkonten teilnimmt.
Das BZSt stellt klar, dass Daten zu Finanzkonten, welche bereits für den Meldezeitraum 2016 übermittelt wurden, nicht an Grönland weitergeleitet werden.
BZSt, Mittelung v. 29.8.2017
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