Fachbeiträge & Kommentare zu CSR

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 59 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.4 ESRS 2 GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Rz. 53 In ESRS 2 GOV-2 wird geregelt, dass Unternehmen auch offenzulegen haben, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und wie diese Aspekte während des Berichtszeitraums behandelt wurden. Berichtsadressaten sollen auf Basis dieser Informationen besser nachvollziehen können, ob die Mitglieder dieser Gremien angemesse...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.5 ESRS S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 50 Die Ausführungen zur Angabepflicht ESRS S3-4 konkretisieren und ergänzen die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte") und gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; § 4 Rz 129 ff.). Ihr Ziel umfasst eine Darstellung der Prozesse und Maßnah...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Rz. 94 Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Interessenträger eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.). Rz. 95 Zunächst ist die Einbeziehung der Intere...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.3 ESRS S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 39 Die Angabepflichten verlangen vom berichtspflichtigen Unternehmen eine Darstellung darüber, ob bzw. wie es im Dialog steht mit betroffenen Gemeinschaften, mit deren rechtmäßigen Vertretern oder glaubwürdigen Stellvertretern. Dies in zweifacher Hinsicht: einerseits um wesentliche potenzielle und tatsächliche, positive wie negative Auswirkungen auf diese betroffenen Geme...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 30 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 4 Fazit

Rz. 141 ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten, die unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen sind. Sie legen das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und spannen zugleich einen Bogen um die thematischen Angaben zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die in den weiteren Abschnitten der Nachhaltigkeitserk...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.4 ESRS S3-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Rz. 45 Die Angabepflicht verlangt eine Darstellung der formalen Kanäle, die betroffenen Gemeinschaften offenstehen, um Bedenken oder Anliegen direkt an das Unternehmen heranzutragen, und/oder wie es die Bereitstellung solcher Kanäle durch seine Geschäftspartner unterstützt. Umfasst sind auch Darstellungen davon, wie Folgemaßnahmen mit den jeweiligen betroffenen Gemeinschafte...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

Rz. 18 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3 ESRS E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 41 ESRS E5-2 betrifft die Berichterstattung zu Maßnahmen zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und die internen Ressourcen (in der deutschen Sprachfassung untechnisch als "Mittel" bezeichnet), die für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingesetzt werden. Hierdurch sollen die bereits eingeleiteten sowie die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der internen Vorgaben und ...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.4 ESRS 2 MDR-M – Parameter in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 134 Ziel von ESRS 2 MDR-M ist es, "ein Verständnis über die Parameter zu vermitteln, die das Unternehmen anwendet, um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu verfolgen" (ESRS 2.74). Dabei werden grds. alle Arten von Parametern abgedeckt, d. h. die in den themenbezogenen und sektorspezifischen ESRS enthaltenen Parameter eben...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 25 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 9 Anlage A von ESRS 1 (§ 3 Rz 61) enthält Nachhaltigkeitsaspekte, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind. Bezogen auf ESRS E5 wird nur ein Thema (Kreislaufwirtschaft) mit drei Unterthemen (Ressourcenzuflüsse einschl. Ressourcennutzung, Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen sowie Ab...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2 ESRS E5-1 – Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 33 ESRS E5-1 behandelt Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Hinweis Der Begriff "Strategien" erscheint missverständlich. Die englische Sprachfassung bezieht sich auf "Policies", die im deutschen Sprachgebrauch den Richtlinien entsprechen. Die Differenzierung ist erheblich, da die ESRS auch spezifisch Anforderungen an Strategien im Umga...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.5 ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse

Rz. 75 Die Angabepflicht nach ESRS E5-4 verlangt die Offenlegung von Informationen dazu, welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sich aus den Ressourcenzuflüssen des Unternehmens ergeben (ESRS E5.28). Diese Offenlegungspflicht soll ein Verständnis für den Ressourcenverbrauch, der direkt durch das Unternehmen und über dessen vorgelagerte Wertschöpfungskette veru...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 6 Anlage A von ESRS 1 enthält die Aufstellung an Nachhaltigkeitsaspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 61). Die für ESRS S3 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen enthält die folgende Übersicht.mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 67 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 19 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontrollprozesse ei...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.59 § 370 AO (Steuerhinterziehung)

• 2019 Unionsrechtliches Missbrauchsverbot / Steuerstrafrechtliche Folgen / Arbeitsteilige Unternehmen / § 370 AO Das unionsrechtliche Missbrauchsverbot besagt, das für Stpfl. das Recht zum Vorsteuerabzug bzw. das Recht auf Steuerbefreiung oder Mehrwertsteuererstattung ausgeschlossen ist, wenn sie von der Steuerhinterziehung in der Leistungskette wussten oder wissen mussten. ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2019 Preisgelder / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 10.11.2016, C-432/15 entschieden, dass bei Teilnahme an Wettbewerben nur Antrittsgelder und sonstige fixe Vergütungen zu einem Leistungsaustausch führen, nicht aber platzierungsabhängige Preisgelder. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen (BFH v. 30.8.2017, XI R 37/14; BFH v. 2.8.2018, V R 21/...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 2.1 Institutionen

Rz. 4 Vor dem Hintergrund der (Fort-)Entwicklung und Förderung des Konzepts der integrierten Berichterstattung wurde auf besondere Veranlassung des The Prince’s Accounting for Sustainability Project (A4S)[1] und der in Amsterdam ansässigen Global Reporting Initiative (GRI) im August 2010 das International Integrated Reporting Committee gegründet.[2] Die Institution wurde kur...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 1 Grundlagen & Zielsetzungen

Rz. 1 Vor der von der EU verbindlich verlangten nichtfinanziellen Berichterstattung (Geschäftsjahre 2017 – 2023)[1] und seit dem Geschäftsjahr 2024 der Nachhaltigkeitsberichterstattung [2] in Verbindung mit den seither verbindlichen Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (ESRS) [3] wurden primär auf freiwilliger Basis von den verschiedensten internationalen ode...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 3 Integrated Reporting im System der externen Unternehmenspublizität

Rz. 8 Vor dem Hintergrund einer weitergehenden Analyse des Berichterstattungskonzepts der integrierten Berichterstattung, scheint dessen Einordnung im Rahmen der externen Unternehmenspublizität (insbesondere hinsichtlich einer Abgrenzung vom Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht) zielführend zu sein.[1] Der integrierte Bericht weist mit dem bisherigen freiwilligen Nachhaltigkei...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 2.2 Verlautbarungen

Rz. 6 Die erste Verlautbarung des IIRC verkörpert das im September 2011 veröffentlichte Discussion Paper "Towards Integrated Reporting. Communicating Value in the 21st Century".[1] In diesem Diskussionspapier geht das IIRC erstmalig auf die konzeptionellen Grundlagen einer integrierten Berichterstattung ein. Rz. 7 Nach einer intensiven Diskussion- und Konsultationsphase wurde...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.3.1 Teilwertabschreibungen/Voraussichtlich dauernde Wertminderung/Gängigkeitsabschläge

Rz. 42 Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot. Mit BMF, Schreiben v. 2.9.2016 [1] hat das BMF hierzu Stellung genommen; u. a. wird ausgeführt: „Der Teilwert ist grunds...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.5 Gestaltungen im Lagebericht, insb. Nachhaltigkeitsbericht

Rz. 45a Der Lagebericht als Instrument zur zielgerichteten Beeinflussung von Adressaten ist bei vielen Unternehmen noch wenig erkannt, obwohl der Gesetzgeber in den letzten Jahren diesen Teil der Rechnungslegung immer weiter ausgebaut hat. Wichtig ist hier, dass der Bericht aus der (subjektiven) Sicht der Geschäftsführung zu verfassen ist, was eigene Wertungen explizit verla...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 5 Bilanzpolitische Strategien in der Unternehmenskrise

Rz. 16 Letztlich ergeben sich in der Unternehmenskrise aus rein informationsorientierter Hinsicht 2 grundsätzlich gegensätzliche bilanzpolitische Strategien: Völlige Transparenz und gemeinsam mit den Abschlussinteressenten als Partner einen Weg aus der Krise suchen oder der möglichst unauffällige Einsatz der Bilanzpolitik zur (scheinbaren) Verbesserung der Unternehmensdarstell...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 3 Empfehlungen für die (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung

Rz. 23 Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit der Unternehmen steckt noch in den Kinderschuhen, es bestehen noch zahlreiche Zweifelsfragen, und es fehlen "best practices". Das Nebeneinander von drei Rahmenwerken, die zwar Überschneidungen aufweisen, sich aber auch in großen Teilen voneinander unterscheiden, macht die Umsetzung insbes. in der gebotenen kurzen Frist nic...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards

Vorbemerkung Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der EU-Kommission in den ESRS – zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besch...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.1 Anforderungen des ISSB im Überblick

Rz. 27 Am 26.6.2023 veröffentlichte das ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben". IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken und -chancen sowie andere allgemei...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.2 Verabschiedung von Rahmenwerken in unterschiedlichen Jurisdiktionen

Rz. 34 Für Unternehmen mit einem Sitz innerhalb der EU (künftig auch Unternehmen, die Aktivitäten in der EU verfolgen) gilt das Rahmenwerk der CSRD. Für Unternehmen, die den US-Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, sind (ggf. auch zusätzlich) die Anforderungen der SEC zu beachten. Keine unmittelbare Verpflichtung haben die IFRS S-Standards. International lassen sich aber untersch...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bis...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Anforderungen

2.1 Konzeption und Verbindlichkeit Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im F...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4 Appendix

4.1 Anforderungen des ISSB im Überblick Rz. 27 Am 26.6.2023 veröffentlichte das ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben". IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzris...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1 Nebeneinander unterschiedlicher Rahmenwerke

1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird ...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Vorbemerkung

Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der EU-Kommission in den ESRS – zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschleunigt. Die...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.2 TCFD-Rahmen als gemeinsame Basis

Rz. 5 Trotz der bedeutsamen Unterschiede gibt es auch Gemeinsamkeiten in den (Klima-)Regeln. Allen Anforderungen ist der TCFD-Rahmen als (Ausgangs-)Basis gemein. Bei der Entwicklung ihrer jeweiligen Offenlegungsrichtlinien haben die SEC, die EFRAG und das ISSB jeweils Elemente des Offenlegungsrahmens der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwendet, u...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.2 Umgang mit Treibhausgasemissionen

Rz. 19 Alle drei Rahmenwerke verlangen die Offenlegung von Treibhausgasemissionen und verweisen auf das Greenhouse Gas Protocol.[1] Unterstellt wird mind. eine qualitative Wesentlichkeit der Information, somit besteht keine Möglichkeit auf einen Verzicht einer Angabe überhaupt. Das Rahmenwerk des ISSB lässt die Verwendung anderer Methoden nur dann zu, wenn dies von einer Bör...mehr

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§ 11 Vorbemerkungen zu ESRS S1 – S4

Rz. 1 Bei der grundlegenden Gestaltung der Standards der S-Säule sah sich die EFRAG mit der Herausforderung konfrontiert, dass für deren Strukturierung noch keine konkreten Bezugspunkte im weiteren europäischen Rahmen der Nachhaltigkeitsregulatorik vorlagen: Während die E-Säule der ESRS in der Taxonomie-VO ihren Anknüpfungspunkt für die Einteilung der abgedeckten Nachhaltigk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 267 HGB bestimmt in den Abs. 1–3 Kriterien zur Größeneinordnung von KapG und ihnen gleichgestellten Ges. in die Kategorien "Klein", "Mittelgroß" und "Groß". Rz. 2 Die Zuordnung einer Ges. in eine der drei Größenklassen erfolgt anhand der drei quantitativen Kriterien Bilanzsumme (nach Abzug eines ausgewiesenen Fehlbetrags gem. § 268 Abs. 3 HGB), Umsatzerlöse und Zahl d...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Rz. 1 Die themenbezogenen Standards "Environmental" umfassen ESRS E1 "Klimawandel", ESRS E2 "Umweltverschmutzung", ESRS E3 "Wasser- und Meeresressourcen", ESRS E4 "Biologische Vielfalt und Ökosysteme" sowie ESRS E5 "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft". Trotz der thematischen Abgrenzung zwischen den jeweiligen Standards bestehen inhaltliche Überschneidungen. Teilw. rei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.20 Publizität der Entsprechenserklärung (Nr. 16)

Rz. 110 Börsennotierte AG haben anzugeben, dass die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung [1] zum DCGK abgegeben wurde und wo diese dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Es ist damit leichter nachzuprüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat erklärt haben, dass den im amtlichen Teil des BAnz bekannt gemachten und auch unter https://www.dcgk.de/de/ veröf...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.3 ESRS E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 31 Die Angabepflichten zu Maßnahmen und Ressourcen verweisen auf ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte"; ESRS E4.27; § 4 Rz 129 – Rz 136). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen sowie die für ihre Durchführung bereitgestellten Ressourcen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.29 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (Nr. 25)

Rz. 154 Sofern der Angabepflichtige nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB VG und Schulden verrechnet, sind die AK und der beizulegende Zeitwert der verrechneten VG, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge anzugeben. Konkret ist diese Verrechnungspflicht auf Deckungsvermögen von Altersversorgungsverpflichtungen anzuwenden (§ 246 R...mehr

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Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder reine PersG handelt, eb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Grundsatz der Klarheit

Rz. 23 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit verlangt eine verständliche, prägnante und übersichtliche Darstellung der Lageberichtsinformationen. Dies bedingt, dass die Angaben weder vage noch weitschweifig sein dürfen. Hierzu gehört bereits die Kennzeichnung von Anfang und Ende des Lageberichts im Geschäftsbericht. Eine systematische Gliederung des Lageberichts s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Darstellung und Erläuterung der bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren durch große Kapitalgesellschaften (Abs. 3)

Rz. 100 Große KapG, wozu nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB auch alle kapitalmarktorientierten Ges. zählen, haben auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in die Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. nach Abs. 1 Satz 2 einzubeziehen. Wie bei Abs. 1 Satz 3 geht es dem Gesetzgeber hier um die "bedeutsamsten" Leistungsindikatoren (hier nichtfinanzieller Art), die für die G...mehr