Bei einem Gewerberaummietvertrag über eine gut laufende Gaststätte möchte der Vermieter den Mietzins erhöhen. Der Betreiber der Gaststätte möchte eine sichere langfristige Mietdauer und weitere Investitionen des Vermieters. Einzelverhandlungen scheitern zunächst. Rechtlich gibt es hier wechselseitig keine Ansprüche, nur die Möglichkeit der Kündigung des Vertrags, was beide eigentlich nicht wollen. Eine Mediation bietet die Chance, den Vertrag auf eine neue Basis zu stellen.

Mögliche Mediationslösung:

Der erhöhte Mietzins wird für einen festen Zeitraum festgeschrieben oder z. B. an den Umsatz gekoppelt. Der Mieter beteiligt sich an der Sanierung durch Eigenleistungen.

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