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Praxis-Beispiele: Urlaub

Bernhard Steuerer
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1 Allgemeines: Mindesturlaub, Berechnung und Fälligkeit des Urlaubs

1.1 Urlaubsanspruch, gesetzlicher Mindesturlaub

 

Sachverhalt

Ein Arbeitgeber hat mit seinen Mitarbeitern vereinbart, dass diese den "gesetzlichen Urlaubsanspruch" haben. Ein Tarifvertrag gilt für sie nicht.

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigten, die 5 Tage in der Woche arbeiten?

Ergebnis

Die Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs beträgt 24 Werktage.[1] Dabei geht das Gesetz von einer 6-Tage-Woche aus.[2]

Mitarbeiter, die an 5 Tagen in der Woche arbeiten, haben folgenden gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch:

24 Urlaubstage : 6 Werktage × 5 Tage = 20 Urlaubstage.

[1] § 3 Abs. 1 BUrlG.
[2] § 3 Abs. 2 BUrlG.

1.2 Vorgriff auf entstehende Urlaubsansprüche

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer hat bereits seinen vollen Jahresurlaub genommen. Dennoch möchte er in diesem Jahr noch eine Woche Urlaub haben und teilt mit, er nehme diese Woche im Vorgriff auf den Urlaub im nächsten Jahr. Ist das rechtlich möglich?

Ergebnis

Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.[1] Urlaub im Vorgriff auf die im nächsten Jahr entstehenden Urlaubsansprüche ist nicht möglich. Damit würden trotz Gewährung von einer weiteren Woche bezahlten Urlaubs im nächsten Jahr die vollen Urlaubsansprüche entstehen. Hierauf kann der Arbeitnehmer auch nicht wirksam verzichten, weil die Ansprüche unabdingbar sind.[2] Hat der Arbeitgeber dennoch den Urlaub gewährt, kann er nicht gegen den für das nächste Kalenderjahr zu gewährenden Urlaubsanspruch mit Rückforderungsansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung[3] wegen zu viel gewährten Urlaubs aufrechnen.[4]

 
Praxis-Tipp

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine Woche unbezahlten Urlaub anbieten.

[1] §§ 1, 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG.
[2] § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG.
[3] § 812 BGB.
[4] § 814 BGB.

1.3 Freistellung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung auf Urlaubsansprüche

 

Sachverhalt

Ein Arbeitgeber kündigt im Herbst eines Jahres unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist dem Arbeitnehmer zum Ablauf des 31.3. des Folgejahres. Er ...

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