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Pflegekompetenzgesetz (PKG)

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Aktuell

 
Hinweis

Dieses Gesetzgebungsverfahren konnte in der 20. Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht rechtskräftig geworden (sachliche Diskontinuität). Ob und mit welchem Inhalt eine entsprechende Initiative in der 21. Legislaturperiode erneut eingebracht wird, ist derzeit offen.

1 Ziel

Das Gesetz soll die Rahmenbedingungen für Pflegefachpersonen verbessern, die pflegerische Versorgung stärken und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Versorgungssektoren und -akteuren fördern. Pflegekräften sollen mehr Kompetenzen zugestanden werden, um den Beruf attraktiver zu gestalten. Gleichzeitig sollen Effizienzpotenziale genutzt und Präventionsmaßnahmen intensiviert werden, um die Zahl der Pflegebedürftigen langfristig zu dämpfen.

2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden:

  • Stärkung der Pflegefachpersonen:

    Pflegefachpersonen sollen erweiterte Aufgaben und heilkundliche Leistungen übernehmen können, was ihre Rolle in der Gesundheitsversorgung stärkt. Dies entlastet auch Ärztinnen und Ärzte und verbessert das Management chronischer Erkrankungen sowie die Prävention.

  • Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen:

    Die erweiterten Befugnisse der Pflegefachpersonen sowie die stärkere Einbindung in die Gestaltung der Versorgungsprozesse machen den Beruf attraktiver und tragen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei.

  • Unterstützung pflegender Angehöriger:

    Da pflegende Angehörige eine zentrale Rolle in der Langzeitpflege spielen, soll ihre Unterstützung ausgebaut werden. Dazu werden niedrigschwellige Angebote (z.B. Hilfen bei der Haushaltsführung und auch Tagesbetreuungsgruppen) und innovative Pflegeformen vor Ort gestärkt.

  • Strukturverbesserungen und Entbürokratisierung:

    Durch strukturelle Verbesserungen, Flexibilisierung und Entbürokratisierung sollen Pflegeangebote besse...

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