Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Einstufung eines fünfsitzigen Pickup Dodge RAM 2500 als Pkw

Dieter Zens
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Unabhängig von der Einstufung eines Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde ist für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs nach Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt maßgebend, wie dieses nach seiner Bauart und Ausstattung vom Hersteller konzipiert ist; vgl. § 2 Abs. 2a KraftStG. Bei einem nach diesen Kriterien als Pkw eingestuften Fahrzeug führt auch die Anbringung einer Zugkupplung und einer Zugvorrichtung für Sattelauflieger nicht zur Einstufung als Zugmaschine. Entsprechend kommt für ein solches Fahrzeug auch nicht die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG für Zugmaschinen in Betracht. Auch macht das Ziehen eines zu Wohnzwecken ausgebauten Sattelaufliegers ein solches ziehendes Fahrzeug verkehrsrechtlich nicht zum Wohnwagen, so dass auch eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 Buchst. b KraftStG ausscheidet.

 

Sachverhalt

Gegenstand des Rechtsstreits war ein Pickup amerikanischer Bauart, ein fünfsitziger Dodge RAM 2500 mit offener Ladefläche, der von der Finanzverwaltung als Pkw eingestuft worden ist. Das Fahrzeug verfügt ab Werk über eine Doppelkabine. Der Hubraum beträgt 5.883 cm³, das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht 4.100 kg und die zulässige Höchstgeschwindigkeit 162 km/h. Im Rahmen einer Inaugenscheinnahme hatte das Finanzamt als für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde festgestellt, dass die (Doppel-) Kabine eine Fläche von 2,98 m² der Fahrzeugfläche und die Ladefläche 2,72 m² der Fahrzeugfläche ausmacht. Dementsprechend hatte die Finanzverwaltung - gestützt auf § 2 Abs. 2a S. 1 Nr. 1 i.V.m. S. 2 KraftStG - den Dodge als Pkw gem. § 9 Nr. 2 KraftStG besteuert.

Das in Rede stehende Pickup-Fahrzeug dient dem Fahrzeughalter ausschließlich in einem Betrieb nach Schaus...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      834
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      336
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      287
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      249
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      247
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      219
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      193
    • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
      150
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      140
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      138
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      129
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      120
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      120
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      120
    • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
      119
    • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
      118
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      113
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      112
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      110
    • Behindertenpauschbetrag: Kein Ansatz neben Abzug tatsächlicher Pflegekosten (FG)
      109
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
    IFRS visuell
    Bild: Haufe Shop

    Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren