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Konformitätserklärung / 2 Produktkonformität: GS-Zeichen und CE-Kennzeichnung

Dr. Albert Ritter
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Das europäische System der Produktsicherheit fordert eine Produktkonformität. D. h., es betont, dass die Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten die Verantwortung für ihre Produkte auch bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes tragen. Sie müssen die grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits- und Leistungsanforderungen gemäß den jeweiligen EG-Richtlinien erfüllen und durch eine fundierte Produktkonformität bestätigen bzw. nachweisen. Die Fundierung soll durch eine formelle Konformitätsbewertung erfolgen. Die Hersteller können in Abhängigkeit von der jeweiligen EU-Richtlinie zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. Bewertung der technischen Dokumentation oder Bewertung mittels einer Baumusterprüfung) wählen.

Konformitätsbezogene Kennzeichnungen

In vielen Bereichen werden heute Produkte mit konformitätsbezogenen Kennzeichnungen, wie der CE-Kennzeichnung oder dem GS-Zeichen ausgezeichnet. Sie bescheinigen die Übereinstimmung eines Produktes mit den festgelegten Anforderungen der jeweiligen EU-Rechtsvorschriften, im Falle der CE-Kennzeichnungen, oder mit Anforderungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes, wie beim GS-Zeichen.

 
Wichtig

GS-Zeichen

Das GS-Zeichen steht für "geprüfte Sicherheit". Es ist ein in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz (Abschn. 5, §§ 20–24 ProdSG) geregeltes, aber "freiwilliges" Prüfzeichen. Es ist eine nationale Besonderheit, die weltweit anerkannt wird. Produkte, die verwendungsfertig und geeignet sind, dürfen mit dem GS-Zeichen nur versehen werden, wenn das GS-Zeichen von einer GS-Stelle auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkannt worden ist.

Das GS-Zeichen vermittelt den Nutzern eines damit ausgezeichneten Produktes, dass es – bei einer bestimmungsgemäßen Nutzung – sicher und gefahrlos be...

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