Fachbeiträge & Kommentare zu Software

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstinstallation des Programms Haufe Steuererklärungen – powered by ADDISON

Als Abonnement von Haufe Steuer Office Premium, Gold oder Excellence profitieren Sie von einem leistungsstarken Programm, mit dem Sie Steuererklärungen für Ihre Mandanten erstellen können. Dieses Programm stellen wir Ihnen mit unserem neuen Kooperationspartner ADDISON zur Verfügung. Das Steuererklärungsprogramm steht zusätzlich zur Online-Fachdatenbank "Haufe Steuer Office" a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haufe Steuererklärungen – Update Juni 2024

Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich das aktuelle Update Ihres "Steuererklärungsprogramms powered by ADDISON" herunterladen. Jetzt starten: Update-Download Juni 2024 Installationsanleitung: Laden Sie die Datei haufeste2024.exe herunter und installieren Sie diese im Anschluss auf Ihren Rechner. Achten Sie darauf, dass Sie für die Installation über volle Administrationsr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.3 Haftungsgefahr: Geschäfte ohne Rückendeckung der Gesellschafterversammlung

In der Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen der Geschäftsführer seine im Innenverhältnis bestehenden Kompetenzen überschreitet. Häufig setzt er sich über Gesellschafterbeschlüsse oder Vorgaben im Anstellungsvertrag bzw. im Gesellschaftsvertrag hinweg. Auch deswegen kann er gegenüber der GmbH haften. So hatte das Kammergericht Berlin über folgenden Fall zu entscheid...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.5 Haftungsgefahr: Nachteilige Verträge

Der Geschäftsführer kann sich gegenüber der GmbH vor allem dann schadensersatzpflichtig machen, wenn er für die Gesellschaft nachteilige Verträge abschließt. Praxis-Beispiel Streichung der Kundenschutzklausel Eine GmbH vertreibt über Vertragshändler Softwareprodukte. Die Vertragshändler übernehmen hierbei auch die Schulungen und den Support vor Ort. Grundlage ist ein Rahmenver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berechnung und Buchung der linearen Abschreibung von Software

2.1 Abbildung in der Handelsbilanz Die Huber GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft und hat am 22.10.01 ein Softwareprodukt für 3.600 EUR erworben, das sie handelsrechtlich über 3 Jahre abschreibt. Danach bucht sie in der Handelsbilanz über 3 Jahre eine jährliche Abschreibung i. H. v. 1.200 EUR (= 3.600 EUR : 3). Da die Huber GmbH die Software aber erst im Oktober 01 erworb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 4.2.2 Möglichkeit zur Zugrundelegung einer einjährigen Nutzungsdauer bei digitalen Wirtschaftsgütern

Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022, Rz. 1.1 [1] ist für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer von Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung und Computerhardware grundsätzlich ein Zeitraum von einem Jahr anzunehmen. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 2.2.2 Abschreibung über 1 Jahr gem. BMF-Schreiben v. 22.2.2022 (Option b)

Nach dem BMF-Schreiben v. 22.2.2022 kann für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer grundsätzlich ein Zeitraum von 1 Jahr unterstellt werden. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. realistischere) Nutzungsdauer zugrunde legen. Bei Anwendung der Regelung des BMF-Schreibens sind ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 2.2 Abbildung in der Steuerbilanz:

In der Steuerbilanz kann die Huber GmbH die erworbene Software entweder über die Nutzungsdauer von 3 Jahren abschreiben analog zur Handelsbilanz oder die Abschreibungsregelung für digitale Wirtschaftsgüter anwenden. Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022 [1] kann für Computerhardware sowie für Betriebs- und Anwendersoftware (auch ERP-Software) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdau...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 2.1 Abbildung in der Handelsbilanz

Die Huber GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft und hat am 22.10.01 ein Softwareprodukt für 3.600 EUR erworben, das sie handelsrechtlich über 3 Jahre abschreibt. Danach bucht sie in der Handelsbilanz über 3 Jahre eine jährliche Abschreibung i. H. v. 1.200 EUR (= 3.600 EUR : 3). Da die Huber GmbH die Software aber erst im Oktober 01 erworben hat, setzt sie im Jahr 01 nur d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 3.5 Vereinfachungsregel: GWG und Sammelposten auch in Handelsbilanz möglich

Es besteht keine Aktivierungspflicht für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von maximal 1 Jahr. Weiterhin ist es mit Blick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht erforderlich, auch solche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben, deren Wert von untergeordneter Bedeutung ist. Nach allgemeiner Auffassung kann hierb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 2.2.1 Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren (Option a)

Wird die handelsrechtliche Abschreibung ohne Anpassung in die Steuerbilanz übernommen, erfolgt auch in der Steuerbilanz eine Abschreibung über die Nutzungsdauer von 3 Jahren. In diesem Fall entspricht die handelsrechtliche Abschreibung der steuerlichen Abschreibung (AfA). Zwischen beiden Rechenwerken entstehen keine Unterschiede:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Software

Softwareprogramme stellen i. d. R. selbstständig nutzungsfähige und abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände dar. Anschaffungskosten für betrieblich verwendete Software können einkommensteuerlich im Wege der Abschreibung (AfA) über die jeweilige Nutzungsdauer als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hinweis Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung Mit BMF-Schreiben vom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fachanwender als wichtigste... / 2.1 Dashboards & BI-Applikationen

Dashboards als aggregierte Visualisierungen Dashboards und BI-Applikationen dienen typischerweise einer einfachen kompakten und grafischen Darstellung von Informationen – häufig zur Nutzung im Browser oder auf mobilen Endgeräten. Dementsprechend wichtig sind Responsive Design und Unterstützung diverser Display-Typen. Moderne Software ist in der Lage individuelle und personali...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fachanwender als wichtigste Anwendergruppe der Business Intelligence und Analytics Software

Zusammenfassung Egal ob "Analytics", "Internet of Things" oder "Digitalisierung" – im Kern dieser neuen Initiativen und unternehmerischen Herausforderungen steht die Integration, Speicherung, Bereitstellung und Analyse von Daten, also die Kernaufgaben der Business Intelligence (BI). Entsprechend werden Softwarelösungen hierfür immer wichtiger für Unternehmen, um Entscheidungst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fachanwender als wichtigste... / 2.5 Planung ist nicht nur Dateneingabe

Planung bedeutet technisch gesehen die Erzeugung von Daten mit einem zukünftigen Zeitbezug. Während im Berichtswesen die Daten von der Software aus Datenbanken abgefragt werden, müssen Planungswerkzeuge daher auch ein Zurückschreiben von Daten ermöglichen (Abb. 8). Planungs- und Budgetierungsprozesse benötigen darüber hinaus umfangreiche Funktionen für Plandateneingabe, Date...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fachanwender als wichtigste... / 1 Softwaremarkt für Business Intelligence: Struktur und Entwicklung

Analytics = Business Intelligence? Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung haben eine lange Tradition und werden ungefähr seit dem Jahr 2000 als "Business Intelligence Software" bezeichnet. Die in den letzten Jahren zunehmende Popularität des Begriffs "Analytics" im BI-Markt kennzeichnet den sich verändernden Fokus von Unternehmen auf die Datenanalyse ergänzend zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fachanwender als wichtigste... / 2 Frontends für BI und Analytics: Segmente und Anbieter

Software für BI und Analytics wird in Anwender- und Datenmanagement-Werkzeuge unterteilt Der Markt für Business Intelligence und Analytics in der von uns genutzten breiten Definition von Business-Intelligence-Systemen als "Informationssysteme zur Integration, Speicherung, Bereitstellung und Analyse von Daten zur Entscheidungsunterstützung" gesehen. Er umfasst zwei wesentliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fachanwender als wichtigste... / 3 Fazit

Software für Business Intelligence und Analytics deckt ein wachsendes Spektrum an Aufgaben ab und wird insgesamt für Unternehmen immer wichtiger. Die Attraktivität des Marktes zieht immer mehr Anbieter an und gerade in den letzten Jahren gab es in Deutschland viele Markteintritte von etablierten Anbietern aus anderen Ländern aber auch neue Unternehmen, z. B. im Umfeld von Pl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fachanwender als wichtigste... / 2.2 Standard-Berichtswesen als eine der traditionellen Disziplinen

Reports bzw. Berichte sind standardisierte Darstellungen von Informationen sowohl in tabellarischer als auch visueller Form. Sie werden in der Regel in wiederkehrenden Zyklen an unterschiedliche Empfängergruppen verteilt. Dementsprechend verfügt Software für Berichtswesen über fortgeschrittene Definitions- und Verteilmechanismen. Da die Anforderungen zwischen Unternehmen sta...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fachanwender als wichtigste... / 2.4 Advanced Analytics & Data Science

Data Science unterstützt die maschinelle Mustererkennung in Daten zur Modellbildung (Abb. 8). Im Vordergrund steht die komplexe und ungerichtete Analyse von Datenbeständen zur Entdeckung von Strukturen und Mustern unter Nutzung von Verfahren der Statistik, des maschinellen Lernens (Machine Learning) und der künstlichen Intelligenz (Artificial Intelligence oder AI). Als Gattu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fachanwender als wichtigste... / 2.3.2 Visuelle Analyse

Visuelle Analyse verbindet die Analyse mit der Visualisierung für eine interaktive Exploration der Daten (Abb. 8). Fokus ist meistens das Auffinden und die Extraktion relevanter Informationen aus großen Datenmengen und das Erkennen von Mustern unter Nutzung aussagekräftiger Grafiken. I. d. R. findet die visuelle Analyse im Rahmen eines explorativen Prozesses statt (auch gena...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Steuererklärungskosten

Kosten für das Ausfüllen von Steuererklärungen sind entweder Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der privaten Lebensführung. Letzteres betrifft Kosten für das Ausfüllen vom Einkommensteuer-Mantelbogen, für die Erbschaftsteuererklärung oder für die Anlage "Kinder". Kosten im Zusammenhang mit den betrieblichen Einkünften, z. B. gewerbliche Einkünfte, Gewerbesteuererkl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fachanwender als wichtigste... / 2.7 BI-Generalisten fokussieren unterschiedliche Anwendungsklassen

Neben den Spezialanbietern mit Fokus auf bestimmte BI-Anwendungsklassen (genannt bei den jeweiligen Anwendungsklassen) existieren eine Reihe von Anbietern, die eine Vielzahl an vorhandenen Anforderungen im BI-Umfeld in einem Software-Produktportfolio oder einer Plattform bündeln. Unternehmen fordern jedoch nicht nur Plattformen mit einer breiten Abdeckung von Anwendungsklass...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Das übergreifend abzudeckende Thema des ESRS E1 ist der Klimawandel (climate change). Die korrespondierenden Unterthemen sind Climate change adaption, also die Anpassung an den Klimawandel, Climate change mitigation, der Klimaschutz, und Energie. Wie in Rz 54 dargelegt, fallen in das Unterthema Energie Angaben zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.1 Allgemeine Angaben im Zusammenhang mit ESRS 2

Rz. 8 Im Abschnitt "ESRS 2 Allgemeine Angaben" von ESRS E1 wird zunächst dargelegt, wo die geforderten Angabepflichten aus diesem Abschnitt in der Nachhaltigkeitserklärung zu tätigen sind. Ein Teil der Angaben ist mit den "Allgemeinen Informationen" zu berichten, längsseits der "Allgemeinen Angaben" nach ESRS 2 (ESRS E1, App. D: Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung). Die ande...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.4 ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Rz. 67 Nach ESRS E1.44 hat das berichtende Unternehmen gesondert voneinander anzugeben: seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen (sowohl als Angabe in Tonnen CO2-Äquivalent als auch unter Nennung des prozentualen Anteils der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen; Letzteres ergibt sich aus ESRS E1.48), seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in Tonnen CO...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 6 Ein berichtspflichtiges Unternehmen muss die Angabepflichten nach ESRS E1 für die i. R. e. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich festgestellten Themen tätigen. Allerdings bestehen an einigen Stellen des Standards Interaktionen mit anderen EU-Rechtsakten, so dass bestimmte Datenpunkte ungeachtet der Wesentlichkeitsanalyse nach den Zwecken der ESRS vorgeschrieben sein kö...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 90 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Auswirkungen gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das H...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 9.1 Europarecht

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abschreibung

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 25.2 Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 12.4 Technisches Regelwerk

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.4 Degressive AfA und AfA für digitale Wirtschaftsgüter

Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 existierte in § 7 Abs. 2 EStG die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer degressiven AfA mit einem festen Prozentsatz von 25 % des Buchwerts, maximal jedoch in Höhe des 2,5-Fachen der zu dieser Zeit geltenden AfA pro Jahr. Diese galt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffung bzw. Herstellung nach dem 31.12.2019 un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Sharing- und L... / 1 E-Car-Sharing

Car-Sharing und Elektromobilität passen gut zusammen. Das dezidiert umweltfreundliche Image, das Car-Sharing auszeichnet, kann durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen noch weiter verstärkt werden. Dies gilt umso mehr, wenn die E-Pkw in den Car-Sharing-Flotten ausschließlich mit Ökostrom aus regenerativen Energiequellen aufgeladen werden. Unternehmen, die über E-Car-Sharing al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 1.1 Begriffe "Hardware" und "Software"

EDV-Anlagen bestehen i. d. R. aus der Hard- und Software. Der Begriff der sog. Computerhardware[1] umfasst alle physischen (mechanischen, elektrischen und elektronischen) Bestandteile einer EDV-Anlage. Sie setzt sich im Wesentlichen aus der Zentraleinheit (Computer, Rechner und Monitor, Tastatur, Maus) und den für die Eingabe, Ausgabe und Speicherung von Daten und Programmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 1 Software

1.1 Begriffe "Hardware" und "Software" EDV-Anlagen bestehen i. d. R. aus der Hard- und Software. Der Begriff der sog. Computerhardware[1] umfasst alle physischen (mechanischen, elektrischen und elektronischen) Bestandteile einer EDV-Anlage. Sie setzt sich im Wesentlichen aus der Zentraleinheit (Computer, Rechner und Monitor, Tastatur, Maus) und den für die Eingabe, Ausgabe un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 2.3.2 Software mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 bzw. 1.000 EUR

Software mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR netto bis 800 EUR netto und Anschaffung ab 1.1.2018 ist wie Trivialsoftware zu behandeln, also um ein abnutzbares bewegliches und selbständig nutzbares Wirtschaftsgut. Der Unternehmer hat dann ein Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut,[1] der sog. Poolabschreibung innerhalb von 5 Jahre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 2.1 Abschreibungsmöglichkeiten für Software

Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die AfA nach § 7 EStG anzusetzen.[1] Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaff...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 2.4 Software mit Anschaffungskosten von mehr als 1.000 EUR

Bei Software, deren Anschaffungskosten mehr als 1.000 EUR netto betragen, erfolgt die Abschreibung linear nach § 7 Abs. 1 EStG innerhalb der betriebsindividuellen Nutzungsdauer. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG kann bei Vorliegen der Anschaffungsvoraussetzungen nur angewendet werden, wenn es sich in einem (extremen Ausnahmefall) um Trivialsoftware handelt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 2.3.1 Software mit Anschaffungskosten von nicht mehr als 250 EUR

Software, deren Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, ab 2018 nicht mehr als 250 EUR betragen, "gilt" als Trivialsoftware und damit als ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut. Da es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) nach § 6 Abs. 2 EStG handelt, hat der Unternehmer ein Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung[1] oder de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 1.2 Immaterielles Wirtschaftsgut

Software ist das Ergebnis von Programmierleistungen, also geistiger Leistungen, die auf Datenträgern oder durch elektronische Datenübertragung übermittelt werden. Es herrscht die Meinung, dass es sich vorwiegend um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt,[1] Computerprogramme sind grundsätzlich auch dann immaterielle Wirtschaftsgüter, wenn sie auf einem Datenträger gespeichert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Software

Zusammenfassung Überblick Computeranlagen setzen sich zusammen aus der Hardware, die ein körperliches Wirtschaftsgut ist, und der Software, die als immaterielles (unkörperliches) Wirtschaftsgut beurteilt wird, sofern es sich um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handelt. Eine Ausnahme gilt für sog. Trivialsoftware, die von der Finanzverwaltung als materielles Wirtschaftsgut be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / Zusammenfassung

Überblick Computeranlagen setzen sich zusammen aus der Hardware, die ein körperliches Wirtschaftsgut ist, und der Software, die als immaterielles (unkörperliches) Wirtschaftsgut beurteilt wird, sofern es sich um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handelt. Eine Ausnahme gilt für sog. Trivialsoftware, die von der Finanzverwaltung als materielles Wirtschaftsgut beurteilt wird.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 5 Updates

Die steuerliche Behandlung von Updates ist nicht eindeutig. In Updates werden teilweise nachträgliche Anschaffungskosten gesehen, teilweise der Erwerb selbständiger neuer Wirtschaftsgüter und teils unter dem Gesichtspunkt der Programmpflege sofort abzugsfähiger Aufwand.[1] Wird das Programm durch Updates fortgeschrieben und werden die Aufwendungen dafür als Betriebsausgaben ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 2.2.1 Begriff

Bei Computerprogrammen wird bilanzsteuerrechtlich unterschieden zwischen immateriellen Wirtschaftsgütern (unbewegliche Wirtschaftsgüter) und Trivialprogrammen (bewegliche, also materielle Wirtschaftsgüter). Um ein Trivialprogramm handelt es sich u. a., wenn ein Computerprogramm lediglich Datenbestände oder allgemein zugängliche Daten speichert. Bei Trivialprogrammen handelt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 3.3 Anwendungsregelung

Die Grundsätze des neuen BMF-Schreibens finden erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 3.2 Softwarebegriff und Nutzungsdauer

In dem genannten BMF-Schreiben äußert sich die Finanzverwaltung u. a. zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software. Der Begriff "Software" im Sinne des BMF-Schreibens erfasst die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Dazu gehören auch die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, sowie neben St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.10 Clubhouse: Social App auf dem Vormarsch?

Haben Sie schon von Clubhouse gehört? Die App der Audio-Plattform gibt es seit Frühjahr 2020, sie befindet sich aber aktuell noch im Beta-Stadium. Die Nutzerzahlen stiegen zunächst rasant bis auf über 10 Millionen an, flachten zuletzt aber auch wieder deutlich ab – dennoch lohnt es sich, Clubhouse im Auge zu behalten – erst recht, wenn man ein Fan von Podcasts ist und auch s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 4 Teilwertabschreibung

Auf Software als abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens kann im Fall einer außerplanmäßigen Wertminderung außerdem eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung [1] oder eine Teilwertabschreibung[2] vorgenommen werden. Eine Teilwertabschreibung scheidet aus, wenn der Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsregeln für Sof... / 2.3 Abschreibungsmöglichkeiten für Trivialsoftware ab 2018

2.3.1 Software mit Anschaffungskosten von nicht mehr als 250 EUR Software, deren Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, ab 2018 nicht mehr als 250 EUR betragen, "gilt" als Trivialsoftware und damit als ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut. Da es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) nach § 6 Abs. 2 EStG handelt, hat der Unte...mehr