Gewaltprävention am Arbeitsplatz: Empfehlungen für Arbeitgeber

Das Thema Gewalt am Arbeitsplatz verliert nicht an Bedeutung. Von verbalen Attacken bis hin zu körperlichen Übergriffen können Beschäftigte in verschiedenen Berufsfeldern betroffen sein, sei es im Rettungsdienst, im Einzelhandel, in Bildungseinrichtungen oder in Verwaltungen. Arbeitgeber sollten angemessene Maßnahmen ergreifen, um Gewaltvorfällen vorzubeugen und ihre Mitarbeiter zu schützen.

Grundlage für ein effektives Gewaltpräventionsprogramm ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, die Gewaltrisiken für seine Beschäftigten zu ermitteln, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Doch wie geht man konkret vor?

Gefahrenquellen identifizieren

Zunächst ist es wichtig, mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren. Dabei können persönliche Gespräche mit den Beschäftigten, Workshop-Verfahren oder anonyme Befragungen hilfreich sein. Fragen wie der Umgang mit Kunden, die Arbeit an Einzelarbeitsplätzen oder der Umgang mit Geld spielen dabei eine wichtige Rolle.

Schutzmaßnahmen gegen Gewalt orientiert am TOP-Prinzip

Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung müssen dann Maßnahmen entwickelt werden, um die Gefährdungen zu minimieren. Dabei gilt das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und diese wiederum vor personenbezogenen Maßnahmen. Konkret bedeutet dies auf der technischen Ebene den Einbau von Alarmsystemen, Fluchtmöglichkeiten oder eine gute Beleuchtung.

Auf der organisatorischen Ebene können Maßnahmen wie die Erfassung und Analyse von Gewaltvorfällen, die Erstellung eines Notfallplans oder die Schulung des Personals in Deeskalationstechniken wirksam sein.

Darüber hinaus spielen auch persönliche Maßnahmen eine wichtige Rolle. So sollten Mitarbeiter beispielsweise in Kommunikationstechniken geschult werden und auf das Tragen funktionaler Arbeitskleidung achten.

Unterstützung durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Neben der Umsetzung dieser Maßnahmen ist es wichtig, sie regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um einen dauerhaften Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Informationen und Unterstützung zur Gewaltprävention bieten auch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie die Kampagne #GewaltAngehen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Insgesamt ist die Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Durch eine umfassende Gefährdungsbeurteilung und die konsequente Umsetzung von Schutzmaßnahmen kann ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz für alle gewährleistet werden.

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