Fachbeiträge & Kommentare zu Werkstudent

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 2.1.1 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht entsprechend den für Werkstudenten geltenden Regelungen in aller Regel Versicherungsfreiheit, sofern die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt.[1] Die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts spielt dabei keine Rolle. Allerdings hat der Arbeitgeber für gesetzlich krankenversicherte Praktikanten Pa...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 5 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR monatlich. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 3 Ausländische Praktikanten

Praktikanten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind und ihr Praktikum in Deutschland ableisten, sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Die Versicherungsfreiheit gilt allerdings nur, wenn und solange das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung der ausländischen Bildungseinrichtung vorgeschrieben ist. Sofern es sich um ein...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 4 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während der Semesterferien

Sachverhalt Ein gesetzlich krankenversicherter und an einer Universität immatrikulierter Student übt ein nicht vorgeschriebenes Praktikum in der Zeit vom 1.7. – 31.8. (während der Semesterferien) aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zw...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.6 Versicherungsfreiheit in einzelnen Versicherungszweigen

Kommt es aufgrund besonderer Bestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen zur Versicherungsfreiheit, so wirkt sich dies zunächst bei der Berechnung des Übergangsbereichsentgelts nicht aus. Die Anwendung des Übergangsbereichs setzt also nicht voraus, dass in jedem Versicherungszweig Versicherungspflicht besteht. Besteht in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung Versicherun...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 1 Studenten sind Arbeitnehmer

Studenten, die in den Ferien arbeiten, sind im Regelfall Arbeitnehmer. Insoweit gelten lohnsteuerrechtlich keine Besonderheiten. Die hieraus resultierenden Bezüge unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Das gilt auch für Studenten, die neben ihrem Studium als Werkstudenten arbeiten und für Studenten, die ein (vorgeschriebenes) Praktikum während des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.3.3 Einkommensgrenze bei Studenten

Bei der Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung von Studenten, die eine mehr als geringfügige, aber nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreie Beschäftigung ausüben (Werkstudenten), ist ebenfalls die allgemeine Einkommensgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V zu beachten. Bei einer auf Dauer angel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 1 Krankenversicherung

Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2024: 69.300 EUR, 2023: 66.600 EUR) bzw. die besondere JAEG (2024: 62.100 EUR, 2023: 59.850 EUR)[1] überschreitet.[2] Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres überschritten, endet die...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.8 Urlaubsabgeltungen (§ 8.6 BRTV)

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche, das heißt Auszahlung seiner noch nicht beanspruchten Urlaubsvergütung. Tarifvertraglich besteht der Anspruch ausschließlich (keine weiteren Gründe möglich), wenn der Arbeitnehmer: länger als 3 Monate in Betrieben tätig war, die nicht dem BRTV unterliegen, länger als 3 Monate nicht i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 2 Umfasster Personenkreis

Jeder Mitarbeiter kann Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber erhalten, gleichgültig, ob es sich um Festangestellte, Teilzeitmitarbeiter, Werkstudenten oder Minijobber handelt. Die Leistung kann vom Arbeitgeber überdies nicht nur an Mitarbeiter, sondern auch an deren Familien, also Ehepartner und Kinder, gewährt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst. Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Praktikan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung ist für alle Arten der dualen Studiengänge identisch: Obwohl die betriebliche Ausbildung sehr eng in den Studiengang integriert ist, sind die Teilnehmer als zur Berufsausbildung Beschäftigte anzusehen und demzufolge versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Die besonderen versicherungsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 7 Arbeitslosenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen

Arbeitnehmer und Auszubildende sind i. d. R. versicherungspflichtig. Ausnahmen: z. B. Minijobs bis max. 538 EUR, kurzfristig Beschäftigte, Werkstudenten. Anders als in der Krankenversicherung endet die Versicherungspflicht auch in der Arbeitslosenversicherung nicht ab einer bestimmten Höhe des Arbeitsentgelts. Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kammerbeiträge / 5 Sonderfälle: Arbeitnehmer- bzw. Arbeitskammer in Bremen und im Saarland

Zur Arbeitnehmerkammer in Bremen sind alle in Bremen beschäftigten Arbeitnehmer beitragspflichtig. Voraussetzung ist nur, dass sie einen Monatslohn von mindestens 450 EUR beziehen. Das Gleiche gilt für Auszubildende, die einen Monatslohn von ebenfalls 450 EUR beziehen. Nicht der Beitragspflicht unterliegen Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sowie Gesellschafter-Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur En... / 2. Welche Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind u. a. nachfolgende Personen Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten, Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte ("Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder indi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Praktikant/Werkstudent

Ein Praktikant/Werkstudent kann solche Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen, die in konkretem Zusammenhang mit seiner von ihm ausgeübten/angestrebten Tätigkeit stehen.[1]mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Universitätsstudium

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Bildungsaufwendungen (zum Erststudium > Bildungsaufwendungen Rz 15 ff), > Doppelbesteuerung Rz 225 ff (ergänzend etwaige Hinweise zu Studierenden in den jeweiligen Länder-Stichworten), > Entfernungspauschale Rz 27/2, > Erste Tätigkeitsstätte Rz 39 ff, > Hochschulstudium, > Promotionsstudenten, > Studenten, > Werkstudenten. Ergänzend die Ausführun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der Berufsausbildungsvertrag / 2 Abgrenzung zu anderen Arbeitnehmergruppen

Von den Auszubildenden, die zu dem Ausbildenden in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, sind andere Vertragsverhältnisse von Arbeitnehmergruppen zu unterscheiden, in denen gleichfalls die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten erfolgt. Als Auszubildende i. S. d. §§ 10 ff. BBiG gelten nicht: Anlernlinge; Volontäre; Praktikanten; Personen in einem Berufsausbildungsvorber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / c) Werkstudenten und Schüler

Rz. 11 Nicht zu ihrer Ausbildung, sondern innerhalb eines Arbeitsverhältnisses sind i.d.R. Werkstudenten und Schüler angestellt. Dieses Arbeitsverhältnis wird sich meist als Aushilfsverhältnis darstellen, auf das das Arbeitsrecht grds. Anwendung findet. Ziel dieser Aushilfsarbeitsverhältnisse ist nicht die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, also die Ausbildung, so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 1. Verträge mit Studierenden

Rz. 1679 Vergütungen, die an inländische Studierende im Inland für die Tätigkeit als Praktikant oder als Aushilfskraft vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind grds. lohnsteuerpflichtig. Maßgebend für die Qualifizierung als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG ist die Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV (vgl. dazu FG Hamburg v. 24.9...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Geltung nur für Arbeitnehmer

Rz. 7 Kündigungsschutz genießen gem. § 1 Abs. 1 KSchG nur Arbeitnehmer. Da das Kündigungsschutzgesetz selbst diesen Begriff nicht definiert, ist er so zu verstehen, wie er allgemein von der Rspr. und Rechtslehre entwickelt worden ist. Arbeitnehmer ist danach, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst eines anderen zur Arbeitsleistung verpflichtet und dabei von...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Verträge mit Volontären und Praktikanten

Rz. 1684 Volontäre und Praktikanten sind zur Dienstleistung in den Ausbildungsbetrieb integriert, sodass sie eine Arbeitspflicht trifft. Im Gegensatz zu Werkstudenten und regulären Arbeitnehmern steht bei ihnen aber der Ausbildungszweck im Vordergrund. Dennoch stellt die von dem Ausbildungsbetrieb gezahlte Vergütung steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die gezahlte Vergütung k...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 652 Dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes (§ 1 ArbnErfG) unterfallen sämtliche Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie Beamte, Soldaten (§ 41 ArbnErfG), Hochschulbedienstete (§ 42 ArbnErfG) und Zivildienstleistende (arg. § 78 Abs. 2 ZDG). Rz. 653 Dem ArbnErfG wird der allgemein im Arbeitsrecht geltende Arbeitnehmerbegriff zugrunde gel...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Studentenbeschäftigung

Rz. 1675 Studenten unterliegen sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung regelmäßig einer gesetzlich für Studenten angeordneten Pflichtversicherung, der sog. Krankenversicherung der Studenten, § 186 Abs. 7 SGB V. In dieser Versicherung ist der Student bis zum 14. Fachsemester, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres pflichtversiche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.2 Pflegehelfer

Pflegehelfer unterstützen die Pflegefachkräfte bei der Versorgung von Patienten. Ihre Ausbildung ist landesrechtlich geregelt. Nach der Vorbemerkung Nr. 1 Satz 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 Entgeltordnung VKA umfasst die Bezeichnung "Pflegehelfer" auch Gesundheits- und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelfer. Landesrechtliche Regelungen zur Ausbildung von Pflegehelfern lie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.5 Sonstige beitragsrechtlichen Auswirkungen

Rz. 25 Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine auf 10 Tage begrenzte Lohnersatzleistung, so dass davor oder danach erzieltes Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, allerdings in Abhängigkeit vom sozialversicherungsrechtlichen Status als versicherungspflichtig Beschäftigter (§ 226 Abs. 1). Desgleichen sind und bleiben neben dem Pflegeunterstützungsgeld erzielte Einnahmen, insbes...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 6 Anders als in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung (§ 26 Abs. 2 Nr. 2b SGB III, § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI) ist der Bezug von Pflegeunterstützungsgeld in der Krankenversicherung nicht als eigenständiger Versicherungspflichttatbestand geregelt, aus dem sich die Beitragszahlungspflicht ergeben könnte. Lediglich in § 192 Abs. 1 Nr. 2 ist die Erhaltung der Pflichtmitglied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.2.1 Ausscheiden aus einer Versicherungspflicht

Rz. 11 Den typischen Kreis der Versicherungsberechtigten stellen Personen dar, die kraft Gesetzes Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung waren und aus dieser Versicherungspflicht ausscheiden. Sie können ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende der Pflichtmitgliedschaft als dann freiwillige Versicherung fortsetzen. Auf die vorherig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen etc (Nr 6).

Rn 20 Die Ansprüche sollen den Schuldner bei Erziehung, Schul- oder Berufsausbildung oder Studium unterstützen, zu Fortbildungsaufwendungen vgl Rn 9. Sie werden auf privatrechtlicher Grundlage etwa durch ArbG und Stiftungen, aber auch auf öffentlich-rechtlicher Basis erbracht. Dazu gehören Leistungen von Unternehmen mit dem Ziel, dass der Empfänger nach Abschluss eines Studi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997 S. 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009 S. 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018 S. 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.3 Absolute Versicherungsfreiheit (Abs. 3)

Rz. 61 Die Regelung über die Erstreckung der Versicherungsfreiheit nach § 6 oder anderen Rechtsvorschriften oder der Befreiung nach § 8 auch auf andere Tatbestände von Versicherungspflicht (absolute Versicherungsfreiheit) ist eine durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ab 1.1.1989 eingeführte Neuerung. Grund der Regelung war und ist, dass Personen durch die Erfüllung eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 3.1 Kalendermäßige Befristung

Rz. 6 Eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags liegt vor, wenn sich das Vertragsende aus der vertraglichen Vereinbarung mithilfe eines Kalenders ermitteln lässt. Dabei kann im Vertrag das Datum des Vertragsendes genannt sein (z. B. 31.12.2020). Es kann auch eine bestimmte Zeitdauer vertraglich festgelegt werden, sofern sich der Zeitpunkt des Vertragsendes daraus zw...mehr

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Nachwuchskräfte: Bedürfniss... / 2.2 Strategie 2: Netzwerk und Kooperationen mit Universitäten und Hochschulen

Falls Sie auf der Suche nach Young Professionals sind, dann sind Hochschulen und Universitäten die richtige Anlaufstelle. Treten Sie mit dem Leiter des Lehrstuhls in Kontakt und bitten Sie ihn, dass Sie in das interne Netzwerk als Kanzlei aufgenommen werden. Halten Sie spannende Gastvorträge vor Studierenden und nehmen Sie an Karrieremessen von Universitäten und Hochschulen t...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Schritt 1: Vorüberlegungen

To-dos in dieser Projektphase: Kann der Nachhaltigkeitsbericht intern erstellt werden oder ist die Unterstützung durch eine externe Agentur sinnvoll? Welche Kolleginnen und Kollegen sollten in den Prozess involviert sein? Wann soll der Bericht veröffentlicht werden? Welche Zielgruppen soll der Bericht ansprechen? Welches Format soll der Nachhaltigkeitsbericht haben? Und die vielle...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.3 Anspruchsberechtigung

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird in § 113 EStG definiert. Danach haben unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG, die im VZ 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, Anspruch auf eine EPP lt. EStG. a) Unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 1 EStG Nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent (Video)

Werkstudent – Besonderheiten zwischen Bachelor- und Masterstudiengang Video: Werkstudent – Besonderheiten zwischen Bachelor- und Masterstudiengangmehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigung während des Studiums

Rz. 25 Wenn ein Student während des Studiums eine i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 kurzfristige Beschäftigung ausübt, bleibt er insgesamt versicherungsfrei. Übt der Student eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, bleibt er in dieser versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III, sog. Werkstudentenprivileg; zu den B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13, die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Min...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Substanzmissbrauch im betri... / 7.1 Staplerunfall unter Einfluss von Ritalin und illegalen Drogen

Ein 21-jähriger Betriebsstudent eines mittelständischen Unternehmens, der im Besitz eines Führerscheins und eines Gabelstapler-Scheins war, fuhr am Morgen, ohne einen Brems- oder Ausweichversuch zu unternehmen, mit seinem Arbeitsgerät in ein geschlossenes Alu-Rolltor. Durch den Aufprall wurde die zentnerschwere Ladung über ihn hinweg geschleudert, sodass nur Sachschaden ents...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Substanzmissbrauch im betri... / 9.2.6 Seminare und Vorträge

Veranstaltungen mit Informationscharakter sollen grundsätzlich einen echten Mehrwert für Mitarbeiter und Unternehmen bringen. Die Teilnahme sollte für Führungskräfte/Azubis und Ausbildungs-Personal verpflichtend sein. Etliche der zur Teilnahme Verpflichteten werden zunächst wenig Begeisterung zeigen. Die Inhalte werden besser aufgenommen, wenn mit vielen Fallbeispielen aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit Praktika... / 1.1.2 Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen

Die richtige rechtliche Einordnung des "Praktikanten" ist von erheblicher Bedeutung. Denn wird z. B. ein Arbeitnehmer fälschlicherweise als Praktikant behandelt und bekommt er kein Entgelt, keinen Urlaub und keine Entgeltfortzahlung, kann er zum einen später die eigentliche Vergütung und andere noch nicht erfüllte Entgeltansprüche als Arbeitnehmer geltend machen. Zum anderen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit Praktika... / 3 Studenten

Studenten, oftmals auch Werkstudenten genannt, werden außerhalb von Pflichtpraktika in der Regel als abhängige Arbeitnehmer tätig.[1] Werden Studenten als Arbeitnehmer beschäftigt, so gelten für sie sämtliche Gesetze, wie sie auch für sonstige Arbeitnehmer gelten. 3.1 Abgrenzung zum Bedarfsarbeitsverhältnis Insbesondere bei der Beschäftigung von Studenten kommt es in der Praxi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit Praktika... / 3.1.2 Sonstige Arbeitsbedingungen

Wird der Student im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt, so gelten für ihn die sonstigen, für Arbeitnehmer geltenden Schutzbestimmungen. So besteht insbesondere ein Anspruch auf Teilurlaub [1] und auch Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen nach näherer Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG).[2] Es wird zwar vielfach auch mit Studenten in der Prax...mehr