Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege-Pauschbetrag

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Blinde, Taubblinde und Hilflose

Rz. 25 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Blinde und hilflose Stpfl haben Anspruch auf den erhöhten Pauschbetrag des § 33b Abs 3 Satz 3 EStG (> Rz 42). Seit dem VZ 2021 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten um Taubblinde (> Rz 25/2) ergänzt; die Erweiterung ist deklaratorisch, da Menschen mit dem (2017 neu eingeführten) Merkzeichen "TBl" immer auch das Merkzeichen "H" erhalten (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bemessung der Pauschbeträge

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Höhe des Pauschbetrags für > Menschen mit Behinderungen richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung (GdB; § 33b Abs 3 Satz 1 EStG). Zum Nachweis der Behinderung > Rz 27 ff. Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen ist nach dem festgestellten GdB gestaffelt. Er beträgt bzw betrug bei einem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Außergewöhnliche Belastungen (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ag Belastungen sind nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG berücksichtigungsfähig, sofern es sich um ag Belastungen iSd §§ 33, 33a oder § 33b Abs 6 EStG handelt. Es handelt sich bei den genannten ag Belastungen um die allgemeinen ag Belastungen, die um die zumutbare Belastung des ArbN zu kürzen sind ( § 33 EStG, s Erläut zu § 33 (Nacke)) die nur bis zu...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf das Einkommen i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG

Wesentlich umfangreicher als im Bereich der Einkünfte sind die Auswirkungen des Brexits auf der Ebene des Einkommens, insbesondere bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Aufgrund der steuerlichen Behandlung des VK als Drittstaat fällt eine Reihe an Steuervergünstigungen weg, die nur unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit Bezug zu e...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.2 Auswirkungen auf die Veranlagungsform und den Steuersatz

Häufig ist die Zusammenveranlagung von Ehegatten günstiger als die Einzelveranlagung und führt zu einer wesentlichen Steuerersparnis. Die Zusammenveranlagung ist auch dann möglich, wenn der eine Ehegatte/Lebenspartner einen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat hat. Weitere Voraussetzung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, dass der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit eines EU-/E...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / II. Vordrucke zur ESt-Erklärung 2020 ohne Bezug zu Einkunftsarten

Modularer Aufbau der ESt-Erklärung: Die Erklärung der Besteuerungsgrundlagen zur ESt 2020 ist auf eine Vielzahl verschiedener Formulare verteilt. Hintergrund der in den letzten Jahren immer umfangreicher gewordenen Anzahl an unterschiedlichen Erklärungsformularen ist der mittlerweile konsequent umgesetzte modulare Aufbau der ESt-Erklärung. Der Steuerpflichtige soll zielgeric...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersichtmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Pflege-Pauschbetrag (Abs. 6)

5.1 Grundsätze Rz. 52 Der Pflege-Pauschbetrag wurde durch das Steuerreformgesetz 1990[1] in das Gesetz aufgenommen. Laut Gesetzesbegründung trägt die Gewährung des Pauschbetrags dem Umstand einer starken Zunahme pflegebedürftiger Personen aufgrund der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung Rechnung.[2] Sinn und Zweck der Norm ist deshalb, Erleichterungen im Bereich der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 55 Die Vorschrift verlangt, dass einem Stpfl. außergewöhnliche Belastungen aus der Pflege einer anderen Person erwachsen und der Stpfl. hierfür keine Einnahmen erhält. Kern der Vorschrift ist mithin die Vornahme von Pflege. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG verlangt ausdrücklich , dass die Pflege häuslich und persönlich durchgeführt werden muss. Häuslich bedeutet, dass die Pflege im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.1 Grundsätze

Rz. 52 Der Pflege-Pauschbetrag wurde durch das Steuerreformgesetz 1990[1] in das Gesetz aufgenommen. Laut Gesetzesbegründung trägt die Gewährung des Pauschbetrags dem Umstand einer starken Zunahme pflegebedürftiger Personen aufgrund der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung Rechnung.[2] Sinn und Zweck der Norm ist deshalb, Erleichterungen im Bereich der häuslichen Pf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.3 Mehrere pflegende (Abs. 6 S. 9) oder zu pflegende Personen

Rz. 64 Insbesondere bei familiärer Pflege kann es vorkommen, dass die Pflegehandlungen von verschiedenen Personen (meist im Wechsel ggf. aber auch gleichzeitig) vorgenommen werden. § 33b Abs. 6 S. 9 EStG schreibt für diese Fälle vor, dass eine Aufteilung des Pauschbetrags nach Köpfen erfolgen muss, sofern sämtliche pflegenden Personen die Voraussetzungen der Vorschrift erfül...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Evaluation der Regelung zum Ende 2026 (Abs. 8)

Rz. 68 Nach § 33b Abs. 8 EStG ist die Regelung zum Pflege-Pauschbetrag in Abs. 6 der Vorschrift "ab" Ende 2026 neu zu evaluieren. Die Regelung enthält mithin keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Verpflichtung, eine Evaluation vorzunehmen. Gem. Gesetzesbegründung soll die Evaluation vom BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium möglichst bis zum 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.2 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift umfasst unbeschränkt stpfl. Personen. Dies gilt auch, wenn diese lediglich aufgrund des Antrags gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Beschr. Stpfl. sind demgegenüber gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG von der Anwendung ausgeschlossen. Sachlich erstreckt sich die Vorschrift auf sämtliche Aufwendungen, die a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 33b EStG schafft für bestimmte Fallgruppen von außergewöhnlichen Belastungen Pauschbeträge, die statt der tatsächlichen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Zweck der Regelung ist insbesondere die Vereinfachung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, da für die Gewährung der Pauschbeträge die Aufwen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.4 Keine Einnahmen der Pflegeperson

Rz. 66 Die Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags hängt davon ab, dass der Stpfl. keine Einnahmen für die Pflege erhält. Da das Gesetz insoweit auf den Begriff der "Einnahme" (§ 8 EStG) abstellt, kommt es weder auf die Art (Geld- oder Sachzuwendung) oder Höhe der Zuwendung noch auf die steuerliche Behandlung dieser an (stpfl. oder steuerfrei bzw. nicht steuerbar).[1] In ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 3.4.2 Außergewöhnliche Belastungen

Private Kosten, die keine Sonderausgaben sind, können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn sie den Steuerpflichtigen ganz individuell treffen und außerhalb des Üblichen liegen, also dem Grunde und der Höhe nach zwangläufig sind. Einige Aufwendungen sind durch gesetzlich festgelegte Pauschbeträge abgegolten (z. B. Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastung / 4 Gesetzliche Sonderbestimmungen für einzelne Fallgruppen

Für die hier angesprochenen Aufwendungen hielt der Gesetzgeber Sonderregelungen[1] für erforderlich, um zusätzliche oder andere Voraussetzungen zu fordern und um teils Höchstbeträge, teils Pauschbeträge festzulegen. Bei den meisten dieser Aufwendungen wird dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, seine Aufwendungen nicht nach diesen Sonderbestimmungen geltend zu mache...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rehabilitation

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 > Arbeitnehmer Rz 56, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Umschulungskosten, > Behinderte Menschen Rz 3, > Behinderten-Pauschbetrag, > Beschützende Werkstätten, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Deutsche Bahn Rz 7 Beihilfen, > Erholung, > Kinderfreibeträge Rz 110 ff, > Kurkosten, > Nachkur, > Pflege-Pauschbetrag, > Schadensersatz Rz 3, > Spor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 356 [Familienstand → Zeilen 17 und 28] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 357 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur Einkommensteuer zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung de...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 38 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–18] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Die Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (s. o.) z. B. Krankheitskosten werden im EStG nur mit den allgemeinen Abzugsvoraussetzungen und nicht einzeln benannt. Sie sind in die Zeilen 13–19 einzutragen. Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, soweit s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betreuung von Menschen

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 > Altenheim, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Pflegeheim, > Behinderte Menschen, > Betreuer, > Betreuungsfreibetrag, > Betreuungsgeld, > Haushaltshilfe Rz 6, 18 ff, 22 ff, 41/2 ff, > Kinderbetreuung, > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit, > Pflege, > Pflegeheim, > Pflegekosten, > Pflege-Pauschbetrag, > Pflegepersonal, > Pflegeversicherung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Häusliche Krankenpflege

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zur Besteuerung der Einnahmen der Pflegepersonen > Pflegepersonal. Für eine Pflegedienstkraft kann der Haushalt der gepflegten Person die > Erste Tätigkeitsstätte darstellen, wenn der ArbG angeordnet hat, dass die Pflegedienstkraft dort bis auf Weiteres tätig werden soll (vgl BMF vom 24.10.2014, Rz 31 Beispiel 23, BStBl 2014 I, 1412 = Anh 2 R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 36 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–19] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Die Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (s. o.) z. B. Krankheitskosten werden im EStG nur mit den allgemeinen Abzugsvoraussetzungen und nicht einzeln benannt. Sie sind in die Zeilen 13–19 einzutragen. Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, soweit s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Pflege-Pauschbetrag für amtlich bestellten Betreuer

Leitsatz 1. Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG. 2. Dem amtlich bestellten Betreuer ist der Pflege-Pauschbetrag nur aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu gewähren, da dem Betreu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 117 – ET: 04/2019 Aufwendungen für die Haltung eines privaten Kraftfahrzeugs gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung (vgl § 12 Nr 1 EStG). Von diesem Prinzip gibt es aber bedeutsame Ausnahmen. Rz. 2 Stand: EL 117 – ET: 04/2019 Werbungskosten:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflege-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Stpfl durch die Pflege einer hilflosen Person entstehen, kann er einen Pflege-Pauschbetrag von 924 EUR im Kalenderjahr geltend machen, die vom GdE abgezogen werden (§ 33b Abs 6 EStG). Dieser Betrag ist seit dem 01.01.2002 unverändert geblieben (vgl BT-Drs 19/5034, 13f mwN). Voraussetzung ist, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Einnahmen für die Pflege eines Verwandten, die aus familiären Gründen und nicht um des Entgelts willen übernommen wird, führen idR nicht zu besteuerbaren Einkünften iSv § 22 Nr 3 EStG (BFH 189, 424 = BStBl 1999 II, 776; ergänzend zur Abgrenzung > Arbeitnehmer Rz 80ff, 105ff). Das gilt auch dann, wenn die gepflegte Person (vgl § 14 SGB XI) die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflege

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zur häuslichen Pflege > Pflegekosten. Zur persönlichen Pflege eines nahen Angehörigen > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit, > Pflegekosten, > Pflege-Pauschbetrag. Zur Pflege in einem > Altenheim; zur Pflege in einem > Pflegeheim. Rz. 2 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen der pflegenden Personen > Pflege...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegebedürftigkeit

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Vgl R 33.3 EStR; > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit, > Pflegeheim. Zur ‚Hilflosigkeit’ > Pflege-Pauschbetrag Rz 4.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegegeld

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Steuerfrei nach § 3 Nr 1a EStG sind für den Empfänger Leistungen aus einer > Krankenversicherung Rz 45ff oder > Pflegeversicherung Rz 5ff oder aus der von den > Berufsgenossenschaften getragenen gesetzlichen > Unfallversicherung Rz 13ff. Dazu gehört das Pflegegeld nach § 44 SGB VII und § 37 SGB XI. Rz. 2 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Nach § 3 Nr ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als AgB abziehbar (BFH 191, 280 =...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegekosten

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwendungen für die Pflege des Stpfl selbst und seines Ehegatten/Lebenspartners gehören bei Personen, die akut erkrankt oder pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI), zu den > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit. Neben den Aufwendungen für den Arzt, Medikamente, das Kranke...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Steuern

Rz. 1313 Hinweis Siehe § 4 Rdn 1 ff. Rz. 1314 Nur Schadenersatzleistungen wegen Erwerbsausfall unterliegen der Versteuerung (vgl. § 24 EStG). Rz. 1315 Nach § 33b Abs. 6 S. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Verfahren

Rz. 12 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Steuerermäßigungen können bei ArbN bereits während des laufenden Kalenderjahres steuermindernd durch den ArbG beim LSt-Abzug berücksichtigt werden, wenn für sie ein Freibetrag als ELStAM (> Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 75 ff) gebildet oder – für im Ausland ansässige ArbN – in der > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug des Betriebs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Verhältnis des Freibetrags für auswärtige Ausbildung (§ 33a Abs 2 EStG) zum Familienleistungsausgleich (§§ 31, 32 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eltern sind zivilrechtlich verpflichtet, den Unterhalt ihres Kindes in angemessener Höhe zu tragen (vgl §§ 1601ff BGB). Den finanziellen Belastungen können die Eltern nicht ausweichen, solange sie hinreichende Einkünfte erzielen. Deshalb ist es verfassungsrechtlich geboten, das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines unterhalt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§§ 33a und 33b EStG)

Rz. 8 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 In Ergänzung zu § 33 EStG, der die allgemeinen AgB regelt, berücksichtigen die §§ 33a und 33b EStG typisierend die steuerliche Berücksichtigung folgender Aufwendungen des Stpfl fürmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Verhältnis der §§ 33ff EStG zueinander. § 33a EStG ist im Verhältnis zu § 33 EStG eine Sondervorschrift (BFH 228, 350 = BStBl 2010 II, 621; dazu > Rz 49). Für Aufwendungen iSd § 33a Abs 1 – 2 EStG (> Ausbildungsfreibetrag, > Unterhaltsleistungen; > Rz 8) kann der Stpfl idR keine Steuerermäßigung nach § 33 EStG (AgB allgemeiner Art; > Rz 15 – ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätze zur Behandlung von Unfallkosten im ­Überblick

Rz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Unfallkosten teilen grundsätzlich das rechtliche Schicksal der Fahrtkosten: Rz. 1/1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Ereignet sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt einschließlich einer Fahrt von der Wohnung zur > Erste Tätigkeitsstätte/zum vom ArbG vorgegebenen Sammelpunkt oder dem nächstgelegenen Zugang zu einer wei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 75 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Auch AgB können bei der Ermittlung des Freibetrags berücksichtigt werden. Sie werden aber nur berücksichtigt, wenn die Aufwendungen und abziehbaren Beträge zusammen mit WK (> Rz 65 ff), SA (> Rz 70 ff) und dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II gehören (> Rz 80), die Antragsgrenze übersteigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schadenersatz / (4) Steuer

Rz. 266 Die steuerliche Behandlung von Pflegegeldzahlungen regelt § 3 Nr. 36 EStG: Danach sind die Einnahmen für Pflegeleistungen bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI steuerfrei, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen erbracht werden. Die Steuerfreiheit gilt auch für solche Personen, die mit dieser Leistung eine "sittliche Pflicht" i.S.v. § 33 ...mehr

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Zerb 11/2014, Steuerliche P... / V. Leistungen des Pflegebedürftigen an Pflegepersonen § 3 Nr. 36 EStG

Leistungen des Pflegebedürftigen an Pflegepersonen sind – soweit steuerbar – bei diesen bis zur Höhe eines Pflegegeldes iSv § 37 SGB XI u. U. steuerfrei. Das gilt unabhängig von der Herkunft der Mittel, nicht nur für weitergeleitete Versicherungs- oder Beihilfeleistungen. Allerdings verneint der BFH[23] im Regelfall für Angehörigenpflege (ohne Arbeitsvertrag) bereits die Ste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz 1. Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen. 2. Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hilflosigkeit

Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Das Gleiche gilt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Heimunterbringung

Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Kosten für die behinderungs- oder krankheitsbedingte Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft oder Seniorenstift können AgB iSv § 33 EStG sein (vgl BFH/NV 2014, 757). Zum Kostennachweis > Krankheitskosten Rz 6. Zu weiteren Einzelheiten (> Altenheim, > Pflegeheim, außerdem > Behinderten-Pauschbetrag Rz 52, > Kinderfreibeträge Rz 95 ff, > Pf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Pflege-Pauschbetrag muss nur auf begünstigte Personen aufgeteilt werden

Kommentar Pflegen mehrere Personen eine hilflose Person, muss der Pflege-Pauschbetrag von 924 EUR unter ihnen aufgeteilt werden. Das FinMin Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass in diese Pro-Kopf-Aufteilung nur Personen einzubeziehen sind, die kein Entgelt für die Pflege erhalten. Wer eine nicht nur vorübergehend hilflose Person pflegt, darf entweder die tatsächlichen Pfl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 1

Rz. 2 Abs. 1 enthält die grundlegende Regelung, die immer dann eingreift, wenn die folgenden Absätze sowie § 52a EStG für die Abgeltungssteuer keine abweichende Regelung enthalten. Danach gilt die vorliegende Fassung ab dem Vz 2012. Für den Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt diese Fassung, soweit der Lohnzahlungszeitraum nach dem 31.12.2011 endet. Es ist also nicht der Zufluss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 3.3 Antragsgrenze

Rz. 56 Ohne Mindestbetragsgrenze werden nur die Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene, vorgetragene Verluste, Vergünstigungen für eigengenutzte Wohnungen, negative Einkünfte der einzelnen Einkunftsarten, die Kinderfreibeträge und die Übertragung des Grundfreibetrags auf ein zweites Arbeitsverhältnis, also die Beträge nach Abs. 1 Nr. 4 bis 7, berücksichtigt. Die Fre...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22.10.2009, VI R 7/09, BFH/NV 20...mehr