Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbeimmobilien

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Ei... / 2. Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

Rückwirkend ab 1.1.2022 Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien). Begünstigt sind auch Photo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / 1. Photovoltaik

Steuerfreie Einnahmen und Entnahmen: § 3 Nr. 72 EStG stellt rückwirkend Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen steuerfrei, wenn diese nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden (§ 52 Abs. 4 S. 27 EStG). Begünstigt sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kWp, die auf, an oder in einem Einfamilien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.4 Längere Verlustperiode

Längere Verlustperioden reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Tätigkeit als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dauer und Umfang der Verlusterzielung sind ein wesentliches Kriterium für die Gesamtbeurteilung. Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen – z. B. Veränderung des Geschäftskonzepts –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.1 Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht

Die Erzielung von Einkünften setzt die Absicht voraus, Gewinne oder Überschüsse zu erwirtschaften. Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung. So sind im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Nicht zu berücksichtigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.11 Fotovoltaikanlage

Ab 1. Januar 2023 werden Einnahmen aus dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung lt. Marktstammdatenregister auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderweitiger Nebengebäude) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z. B. Gewerbeimmobilie, Garagenhof) von bis zu 30 kW (peak) steuerfrei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz 2022 / 1.3 Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen (ab 1.1.2022!), § 3 Nr. 72 EStG

Es wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt. Durch die Streichung der Angabe "überwiegen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
BelWertV-Novelle: Bafin passt Beleihungswerte an

Zusammenfassung Die Bafin hat die neuen Regeln der sog. BelWertV veröffentlicht. Mit der Novelle der Verordnung über die Ermittlung des Beleihungswerts bei Immobilien sinken u. a. die Kapitalisierungssätze. Damit hat die Finanzaufsicht Forderungen der Pfandbriefbanken umgesetzt. Die Novelle der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) wurde von der Bafin am 4. Oktober v...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkunftserzielungsabsicht bei Erwerb von zahlreichen Grundstücken

Leitsatz Die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbare Tätigkeit ist objekt- und nicht grundstücksbezogen, d. h. sie ist auf ein bestimmtes Immobilienobjekt ausgerichtet, auch dann, wenn sich die Objekte auf einem Grundstück befinden; wie der objektive Tatbestand ist auch der subjektive Tatbestand - die Einkunftserzielungsabsicht - objektbezogen. Sachverhalt Die verheirat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allgemein zu § 2 EStG (ab 2000):

Marx, Der Verlustabzug im Erbfall und die "Rspr der ruhigen Hand", DB 2001, 2364; Beiser, die Gleichheit in der Pensionsbesteuerung, DB 2002, 703; Fischer, Gleichheitsgerechte Besteuerung von Pensionen und Renten, NWB F 3, 11 985; Höreth/Schiegl/Zipfel, Was wird aus der Rentenbesteuerung?, BB 2002, 1565; Stein, Praxisfragen zur Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hap) Keine Reaktion auf fehlende Marktgängigkeit

Rn. 121b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 BFH IX R 7/10, BStBl II 2013, 436 verneint die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Gewerbeimmobilie, wenn das Objekt wegen seiner baulichen Gestaltung seit Jahren leer steht und der StPfl nicht versucht, durch bauliche Umgestaltungen eine Vermietbarkeit zu erreichen (ähnlich BFH IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; FG Nbg v 03.11.2016, 3 K 310...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Bauliche Veränderungen zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge

Rz. 3 Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind einerseits reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge aber auch alle anderen elektrisch betriebenen Fahrzeuge, also vor allem E-Bikes und Pedelacs, Elektrorollstühle oder E-Scooter zu den elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Hinweis Ladestation Die baulichen Veränderungen z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteueroption bei Grun... / II. Vereinfachte Kaufpreisanpassung

Kompensation des Vorsteuerschadens des Verkäufers über Vertragsklauseln: Über geeignete Klauseln im notariellen Grundstückskaufvertrag kann der Kaufpreis ggf. angepasst und der Vorsteuerschaden des Verkäufers kompensiert werden. Der folgende vereinfachte und auf die umsatzsteuerlichen Effekte beschränkte Beispielsfall für die Situation einer Immobilien-Projektentwicklung sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gewerbeimmobilie

WK können bei der VuV einer Gewerbeimmobilie nicht ohne weiteres berücksichtigt werden. Hier kann die Einkünfteerzielungsabsicht nicht – wie bei Vermietung von Wohnraum – von vornherein angenommen werden. Sie ist stets im Einzelfall festzustellen. Gewerbeimmobilie idS ist auch ein aus landw Grundstücksflächen und Gebäuden bestehendes Anwesen, das für den Betrieb einer Pferde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachweiserfordernisse bei Gewerbeobjekten, unbebauten Grundstücken, Sachinbegriffen, Luxusobjekten und nicht auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit

Rn. 31 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Rspr hat in bestimmten Fällen eine besondere Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für erforderlich gehalten. Bei diesen Objekten hat das FA bzw FG im Einzelfall festzustellen, ob der StPfl beabsichtigt hat, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die WK zu erzielen (BFH BStBl II 2010, 1038; 2013, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Leerstand

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Leerstand eines Mietobjektes ist für den Abzug der WK von entscheidender Bedeutung. Dabei gilt es zu differenzieren. Der vorübergehende Leerstand einer Ferienimmobilie ist anders zu beurteilen als der Leerstand einer Wohnimmobilie, die auf eine Dauervermietung ausgerichtet ist. Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der vorübergehende Leerstand ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Einkunftserzielungsabsicht

Nur bei Bejahung einer Einkunftserzielungsabsicht können WK berücksichtigt werden. S § 21 Rn 27 (Nacke) und s "Gewerbeimmobilie".mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.2 (Nicht-)Vertretenmüssen der wesentlichen Ertragsminderung

Rz. 18 Ein Erlass der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt des Weiteren gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Rohertrags (s. Rz. 11ff.) nicht zu vertreten hat. Hierin liegt häufig die Krux der Erlassregelung, denn in Fällen wird sich die Ertragsminderung letztlich auf ein Verhalten des Steuerschuldners (Grundstückseige...mehr

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Liebhaberei – ABC / Hotel

Der Betrieb eines Hotels geht nicht schon dann zur Liebhaberei über, wenn die aufgelaufenen Verluste die stillen Reserven übersteigen, sondern erst bei ersichtlicher Aufgabe der Gewinnerzielungsabsicht durch den Steuerpflichtigen. Der für die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht maßgebliche erzielbare Totalgewinn setzt sich dabei aus den in der Vergangenheit erzielten und kün...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Homeoffice

Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.[1]Betrifft die Vermietung die Überlassung eines häuslichen A...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / III. Checkliste

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 1. Besonderheiten

Rz. 9 Für komplexe Gewerbeanlagen gibt es kein Standardmuster. Jede Gewerbeimmobilie ist ein Einzelfall und bedarf individueller Gestaltung. Das Muster eignet sich daher nur als Problemeinstieg und erste Anregung.[5]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG Einführung / 4 Steueraufkommen

Rz. 10 Das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer steht nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 4ff. den Ländern zu. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, ob und wie das Aufkommen auf andere Gebietskörperschaften verteilt wird. Baden-Württemberg und Hessen gewähren ihren Landkreisen einen bestimmten Anteil am Aufkommen. Die Höhe des Aufkommens an Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wohnung

Rn. 44 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus dem Begriff "Wohnung" in § 7b Abs 1 S 1 EStG sowie aus dem Verweis in § 7b Abs 2 Nr 1 EStG auf § 181 Abs 9 BewG ergibt sich, dass der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff erfüllt sein muss (BR-Drucks 470/18, 8, der auf § 181 Abs 9 BewG Bezug nimmt, (ebenso BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 20; Karrenbrock/Keiper, NWB 4/2020, 264). D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / 7. Kosten der Übertragung

Rz. 91 Die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer AS kann – wie die Gründung der AS – privatschriftlich erfolgen und bedarf daher nicht einer notariellen Form.[220] Aus diesem Grunde fallen im Rahmen von Share Deals weder Beurkundungs- noch andere Notargebühren an. Gleichermaßen fallen auch keine Stamp Duties und andere Abgaben einschließlich Steuern an. Rz. 92 Gewerbeimm...mehr

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England und Wales1 England ... / c) Stempelsteuer

Rz. 576 Die maßgeblichen Steuersätze betragen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.1.3 Bilanzierung von Mietzugeständnissen

Infolge der Lockdowns mussten während der Pandemie zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Hotels etc. vorübergehend schließen, sodass die wirtschaftliche Nutzbarkeit der meist gemieteten oder gepachteten Gewerbeimmobilien stark eingeschränkt oder gar unmöglich wurde. Bereits am 27.3.2020 hatte der Gesetzgeber (BGBl 2020 I S. 569) für den Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweck der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 führte gegenüber den Einheitswerten nach den Wertverhältnissen von 1935 zu einer erheblichen Steigerung der maßgebenden Bemessungsgrundlagen. Dies ist bei der Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 nicht anders, wenn man von der wertabhängigen Bemessungsgrundlage des Bundesmodells ausgeht. Diese Wertsteigerung soll jedoc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.13.3 Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB sieht aufgrund der COVID-19-Pandemie auch für Gewerberaummietverträge eine Beschränkung der Kündigung vor. Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30.6.2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht geleistet hat, sofern die Nichtleistung auf den ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG: Vorrang des örtlichen Mietspiegels

Leitsatz 1. Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. 2. Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z.B. mit Hilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S. des § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB, durch die Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 1 Allgemeine Grundsätze zur Einkunftserzielungsabsicht

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Von der Überschusserzielungsabsicht (Einkunftserzielu...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Von der Überschusserzielungsabsicht (Einkunftserzielu...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.3 Leer stehende Immobilie

Hat ein Steuerpflichtiger sich bei Erwerb eines Objekts noch nicht entschieden, ob er dieses veräußern, selbst nutzen oder dauerhaft vermieten will, sind dies Indizien, die gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechen. Wird ein Vermietungsobjekt renoviert, ist es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerbemiete: Umsatzsteuer ... / 2 Das Problem

Die Vermieterin einer Gewerbeimmobilie verlangt vom Mieter die Zahlung von Umsatzsteuer auf Nebenkosten. Im Mietvertrag ist eine Miete von monatlich 10.500 EUR zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vereinbart. Außerdem sieht der Mietvertrag vor, dass die Vermieterin Betriebs- und Nebenkosten an den Mieter weiterberechnet. Eine Aussage zur Umsatzsteuer enthält der Mietv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl (ab 1.1.2025)

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl ab dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land- u...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / III. Sog. Württemberger Testament

Rz. 108 Um eine ähnliche Absicherung wie bei der Vor- und Nacherbschaft zu erreichen, ohne jedoch die oben dargestellten Nachteile der Vor- und Nacherbschaft, insbesondere die erbschaftsteuerlichen Nachteile, in Kauf nehmen zu müssen, kann es sinnvoll sein, dass die Ehegatten jeweils ihre Kinder direkt zu Erben einsetzten und der überlebende Ehegatte mit auf dessen jeweilige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.10 Förderprogramme Investition von Unternehmen

KfW-Unternehmerkredit - KMU-Fenster Mit diesem Förderprogramm sind unterschiedliche Förderziele verbunden. Es dient zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern bei der Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland. Gefördert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ermittlung des Ertragswerts

Rz. 71 [Autor/Stand] § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG enthält die Umschreibung des vereinfachten Ertragswertverfahrens. Danach ist die durchschnittliche Jahresmiete mit 12,5 zu multiplizieren und um die Alterswertminderung zu kürzen. Die Wertermittlung orientiert sich an folgendem Schema: Rz. 72 [Autor/Stand] Die Berechnungsgrößen "Vervielfältiger" und "Alterswertminderung" sind vom G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesamtentgelt

a) Entgelt nur für die Grundstücksnutzung Rz. 81 [Autor/Stand] Zum Gesamtentgelt rechnet alles das, was der Mieter oder Pächter für die Grundstücksnutzung aufgrund des Miet- oder Pachtvertrags zu zahlen hat. Den Begriff des "Gesamtentgelts" verwendet der Gesetzgeber auch in § 79 Abs. 1 Satz 1 BewG als Umschreibung der Jahresrohmiete. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorgaben des BVerfG

Rz. 29 [Autor/Stand] Das BVerfG billigt dem Gesetzgeber eine weitgehende Freiheit hinsichtlich der Auswahl der Steuerquelle bzw. des Steuergegenstands zu, fordert allerdings dann bei der Ausgestaltung des jeweiligen Steuergesetzes, dass die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig i.S. der Belastungsgleichheit umgesetzt wird. Eine gleichmäßige Besteuerung im Erb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gebäude oder Gebäudeteile mit unterschiedlichen Fertigstellungsjahren

Rz. 353 [Autor/Stand] Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude oder Gebäudeteile, die in unterschiedlichen Jahren fertiggestellt worden sind, ist eine getrennte Berechnung der Alterswertminderung nur in den Fällen erforderlich, in denen sich eine solche Berechnung auf die Höhe des Grundstückswerts nicht nur geringfügig auswirken würde. Rz. 354 [Autor/Stand] Aus dem vorstehend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Überblick über das Ertragswertverfahren für die Grundstücksbewertung ab 1996

Rz. 9 [Autor/Stand] § 146 Abs. 1 BewG enthält die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke, und zwar als Negativabgrenzung zu den unbebauten Grundstücken. Alle Grundstücke, die nach § 145 Abs. 1 BewG nicht als unbebaut anzusehen sind, rechnen demnach zu den bebauten Grundstücken. Rz. 10 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 2 BewG wird die Bewertung von vermieteten Grundstücken gereg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Ermittlung der üblichen Miete

Rz. 242 [Autor/Stand] § 146 Abs. 3 BewG gibt keine Auskunft darüber, wie die übliche Miete in der Praxis zu ermitteln ist. Hier helfen die Bestimmungen des BGB bzw. in "älteren" Fällen das Miethöhengesetz weiter. Danach kann die übliche Miete durch Heranziehung von Vergleichsmieten, durch Rückgriff auf einen Mietspiegel, mit Hilfe einer Mietdatenbank oder durch ein Mietgutac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sollmiete

Rz. 110 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber stellt in § 146 Abs. 2 Satz 2 BewG auf die vertraglich vereinbarte Miete ab. Bei der Jahresmiete handelt es sich somit um eine Sollmiete. Auf das, was tatsächlich in dem dreijährigen Mietermittlungszeitraum an Miete gezahlt wurde, kommt es nicht an; Mietausfälle bleiben daher bei der Ermittlung der Jahresmiete außer Ansatz. Rz. 111 [Autor...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Herkunft beobachtbarer Inputparameter

Tz. 67 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Nach Meinung des IASB können beobachtbare Daten für Vermögenswerte und Schulden (auf der ersten und zweiten Ebene) an exchange markets, dealer markets, brokered markets oder principal-to-principal markets ermittelt werden (IFRS 13.68). Ein exchange market (Börse) ist ein Markt, an dem Schlusskurse verfügbar sind, die grundsätzlich den beizuleg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Vermietung eines Arbeitszimmers oder Homeoffice an den Arbeitgeber

Kommentar Der BFH hat seine Rechtsauffassung zur steuerlichen Beurteilung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung durch den Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber geändert, worauf die Finanzverwaltung reagiert hat. Vermietung eines Arbeitszimmers oder Homeoffice Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übliche Miete unter regionalen Gesichtspunkten

Rz. 116 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung 1964 kommt es für die Anwendung des Sachwertverfahrens bei Geschäftsgrundstücken darauf an, dass für diese Gruppe von Geschäftsgrundstücken weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche geschätzt werden konnte (§ 76 Abs. 3 Nr. 2 1. Alt. BewG). Rz. 117 [Autor/Stand] Eine Bewertung im Ertragswertverfahren ist bei der Einhei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Einheitlichkeit der Leistung, Geschäftsveräußerung im Ganzen

Sachverhalt Bei dem rumänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Geschäftsveräußerung im Ganzen nach Art. 19, 29 MwStSystRL. Nach diesen Vorschriften können die Mitgliedstaaten die Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens, die entgeltlich oder unentgeltlich oder durch Einbringung in eine Gesellschaft erfolgt, behandeln, als ob keine Lieferung von Gegenständen od...mehr