SteuerConsultant Ausgabe 9/2010 | SteuerConsultant

Die Abgeltungsteuer hatte bereits vor ihrer Einführung eine herausragende Stellung, denn selten wurde eine steuerliche Neuerung vor ihrer Einführung bereits in solcher Intensität diskutiert wie die grundsätzlich ab dem 01.01.2009 geltende Abgeltungsteuer. Sie hat die bisherige Besteuerungspraxis bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auf völlig „neue Beine“ gestellt.

Oberstes Ziel der Neuregelung ist die abgeltende Besteuerung der Kapitaleinkünfte an der Einkunftsquelle, die mit einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage einhergeht. Damit verbunden sind vielschichtige Fragestellungen, die das BMF in einem 326 Randziffern (Rz.) umfassenden Einführungserlass vom 22.12.2009, BStBl I 2010 S. 94, geregelt hat. Der nachfolgende Beitrag befasst sich dabei mit den Grundzügen der Systemumstellung bei der Besteuerung von Kapitalvermögen durch die Abgeltungsteuer und veranschaulicht diese anhand von Beispielen. Dabei beziehen sich die dargestellten Rz-Angaben auf den Einführungserlass vom 22.12.2009, a.a.O. Zeilenangaben beziehen sich auf die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung 2009 (insbesondere Anlage KAP).


Als PDF downloaden


Aktuelle Ausgabe 10/2014
StC 10 2014
SteuerConsultant   02.10.2014

Aufgrund der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BFH konnte die Finanzverwaltung ihre bisherigen Feststellungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugen nicht unverändert beibehalten. ...

zur aktuellen Ausgabe 10/2014
no-content
Schlagworte zum Thema:  Steuern, Steuerberater