Das Jahr 2009 bringt für die im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht tätigen Berater eine Vielzahl von Neuerungen mit sich. Neben der Änderung bei der Bewertung von Sachspenden aus dem Privatvermögen durch das Jahressteuergesetz 2009 hat sich das BMF in Schreiben vom 25.11.2008, 09.03. und 22.04. 2009 mit Fragen der Vereinbarkeit einer Organvergütung mit dem Gemeinnützigkeitsrecht beschäftigt.
Auch der EuGH hat sich mit dem Gemeinnützigkeitsrecht befasst und in der Rechtssache Persche mit Urteil vom 27. Januar 2009 eine grundlegende Entscheidung im Hinblick auf Auslandsspenden getroffen. Die Frage, inwiefern Verluste in der Vermögensverwaltung die Gemeinnützigkeit gefährden, interessiert den steuerlichen Berater von Stiftungen im Jahr 2009 ebenso wie das grundsätzliche Erfordernis einer unmittelbaren Mittelverwendung. Nicht zuletzt ist bei der Beratung von Unternehmensstiftungen stets zu beachten, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegen kann, wenn Unternehmens- und Stiftungsinteressen nicht abgrenzbar sind, weil ein und dieselbe Person Mitglied des Stiftungsvorstands und der Geschäftsführung des Unternehmens ist.