Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sauer, SGB II § 16c Leistungen zur Eingliederung von Sel ... / 1 Allgemeines

Franz-Josef Sauer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 2

Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Leistungen zur Beschaffung von Sachgütern zur Aufnahme und zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (seit 1.4.2012 Abs. 1 und 3). Sie ergänzt § 16b über das Einstiegsgeld für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Dazu führt die Regelung das Element einer Erfolgsprognose als Tatbestandsmerkmal ein (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 9.9.2011, L 5 AS 326/11 B ER, ZFSH 2012 S. 103). Zur weiteren Ausübung der Tätigkeit darf seit dem 1.4.2012 auch die Beratung und Vermittlung erforderlicher Kenntnisse und Fertigkeiten gefördert werden (Abs. 2). Die Gesetzesbegründung zur Einfügung der Vorschrift in das SGB II ab 1.1.2009 gibt eine Reihe von Hinweisen zur Auslegung der getroffenen Regelungen.

 

Rz. 3

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht für den eigenen Lebensunterhalt und für den mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ausreichen, erhalten unter den in § 7 genannten Voraussetzungen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zusätzlich können erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, mit Leistungen zur Eingliederung gefördert werden, um eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbständigkeit zu erreichen und somit die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu beenden oder zu verringern. Die Voraussetzung einer hauptberuflichen Tätigkeit ist erfüllt, wenn der zeitliche Schwerpunkt auf der selbständigen Tätigkeit liegt. Auf das zu erwartende Einkommen kommt es an dieser Stelle nicht an (SG Nürnberg, Urteil v. 26.5.2020, S 13 AS 651/17).

Abs. 1 eröffnet einen Ermessensspielraum für das Jobcenter, wenn eine wirtschaftliche Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit zu erwarten ist. Die Erfolgs...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    380
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    372
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    327
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    314
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    273
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    260
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    243
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    181
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    180
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    177
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    166
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    149
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    142
  • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
    137
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    134
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    132
  • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
    130
  • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
    127
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    125
  • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
    123
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren