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Betriebsprüfung, sozialversicherungsrechtliche / Prüfung im Bereich der Unfallversicherung, vorbereitende Maßnahmen

Kai Mühlenbrock
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Der Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung führt auch Prüfungen im Auftrag der Unfallversicherung durch. Der Prüfungsumfang kann dabei sehr unterschiedlich sein. Diese Checkliste hilft, eine Betriebsprüfung für den Bereich der Unfallversicherung sorgfältig vorzubereiten. Sie gibt Hinweise zu möglichen Prüfungsinhalten und zur vorherigen Überprüfung der eigenen Unterlagen.

  Ja Nein
1. Wurde der korrekte Unfallversicherungsträger gewählt? Die sachliche Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers (UVT) oder der Berufsgenossenschaft (BG) richtet sich nach der Art und Gegenstand eines Unternehmens.    
2. Wurden vom Unfallversicherungsträger Bescheide erteilt, die vorzulegen sind? Es werden folgende Verwaltungsakte erteilt:    
Bescheid über die Zuständigkeitserklärung[1]    
Veranlagungsbescheid zu den Gefahrklassen des Gefahrtarifs[2]    
Beitragsbescheid (jährlich)    
Bescheide über Versicherungspflicht oder -berechtigung[3]    
3. Liegen aus vorherigen Betriebsprüfungen Bescheide des Unfallversicherungsträgers oder der Rentenversicherung vor, die vorzulegen sind?

Im Rahmen einer Schlussbesprechung oder einer schriftlichen Anhörung wird dem Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem UVT gegeben. Der UVT führt dann das Anhörungsverfahren nach § 24 Abs. 1 SGB X in eigener Zuständigkeit durch. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem UVT[4] und dem Arbeitgeber[5] mitgeteilt.

Die Bescheide bzw. Änderungsbescheide zur Erhebung der Beiträge zur UV erlässt ausschließlich der UVT.

Widersprüche der Arbeitgeber gegen die Mitteilung der Prüfergebnisse bei dem prüfenden Rentenversicherungsträger sind daher nicht zulässig.
   
4. Wurde die Meldefrist eingehalten?

Binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens muss dem zuständigen Unfallversicherungsträger

  • d...

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